IP-Adresse • DSGVO • Homepage-Statistik
7 years ago
IP-Adresse
Eine IP-Adresse ist gemäß eines Urteils des EuGH generell als ein personenbezogenes Datum anzusehen.
Einer IP-Adresse ist es nicht anzusehen, ob sie dynamisch oder statisch ist, einer natürlichen oder einer juristischen Person gehört.
Eine bestimmte IP-Adresse ist ein personenbezogenes Datum, wenn sie mit einer natürlichen Person verknüpft ist und durch sie direkt oder indirekt diese natürliche Person identifiziert ist oder identifiziert werden kann.
Daraus folgt, daß die IP-Adresse einer juristischen Person (Kapitalgesellschaft) kein personenbezogenes Datum ist.
Eine IP-Adresse, die in das DNS eingetragen wurde, die also mit einem Domain-Namen verknüpft ist, ist dadurch vom Eigner öffentlich gemacht worden und kann keinen Schutz etwa durch Geheimhaltung genießen. Eine Konvertierung Domain ⇆ IP ist folglich durch jeglichen Internet-Zugang möglich und erlaubt; das DNS ist weltumspannend (Domain Name System).
Die bloße Kenntnis, daß eine bestimmte Domain zu einer bestimmten IP-Adresse gehört, und umgekehrt, ist datenschutzrechtlich völlig unbedenklich. Die Erstellung eines Benutzungsprofils anhand einer solchen IP-Adresse ist allerdings sehr bedenklich. Die Veröffentlichung eines solchen Profils dürfte eine Straftat darstellen!
DSGVO
Die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates, die neue Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (EU), regelt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten natürlicher Personen durch natürliche Personen, Unternehmen oder Organisationen in der EU.
Sie gilt nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten von verstorbenen oder juristischen Personen.
Diese Verordnung gilt nicht für Daten, die eine Person aus ausschließlich persönlichen Gründen oder für familiäre Tätigkeiten verarbeitet, sofern kein Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit besteht.
Wenn eine Person die personenbezogenen Daten jedoch außerhalb des persönlichen Bereiches beispielsweise für soziokulturelle oder finanzielle Tätigkeiten verwendet, muss die Datenschutz-Grundverordnung eingehalten werden.
Homepage-Statistik
Nachfolgend die Datenarten einer typischen Statistik:
- Besucherzahlen
- Sitzungen
- Seitenaufrufe
- Suchmaschinen-Robots
- Besucherverhalten
- Dauer pro Sitzung
- Seitenaufrufe pro Sitzung
- Absprungrate
- Seitenanalyse
- Einstiegsseiten
- Ausstiegsseiten
- Fehlerseiten
- Meist besuchte Seiten
- Seiten mit hoher Absprungrate
- Suchbegriffe
- Herkunftsseiten
- Alle Herkunftsseiten
- Verweisende Seiten
- Browser & Systeme
- Browser
- Browser-Versionen
- Betriebssysteme
- Betriebssystem-Versionen
Der einzige Punkt mit kurzzeitig verwendeten IP-Adressen ist vorstehend fett gedruckt.
Diese wurden nicht gespeichert, sondern sofort anonymisiert. Eine Anonymisierung kann durch einen Hash-Bildner erfolgen. Ein Hash-Wert ist nicht rückwandelbar, und somit datenschutzkonform.
Die Bezeichner der verweisenden Seiten wurden (anonymisiert) gespeichert.
Wenn diese Bezeichner auf natürliche Personen zeigen, sollten sie nicht (mit den zugehörigen Zahlen gemeinsam) veröffentlicht werden.
Es gibt folglich keinen Grund, solch eine Web-Statistik in einer eventuellen Datenschutzerklärung zu erwähnen, sofern alle personenbezogenen Daten daraus im persönlichen Bereich verbleiben.
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