@ich hatte zu routermiete.de im AVM-Thread etwas gepostet worauf es von @Has (wieso findet der vermaledeite Foren-Parser den Has denn nicht...) eine kritische Anmerkung gab
https://telekomhilft.telekom.de/t5/Geraete-Zubehoer/AVM-Experten-beantworten-eure-Fragen-zu-FRITZ-Bo...
@Has schrieb:
Man sollte sich dort die AGB genau durchlesen und mit anderen Angeboten, aslo z. B. dem der Telekom vergleichen.
Bisher bietet die Telekom aber noch keine Fritzboxen zur Miete an.
und von @wizer eine kritische Antwort gab
https://telekomhilft.telekom.de/t5/Geraete-Zubehoer/AVM-Experten-beantworten-eure-Fragen-zu-FRITZ-Bo...
auf die ich lieber in diesem dedizierten Miet-Thread eingehen möchte.
@wizer schrieb:
@muc80337_2 schrieb:
(...) routermiete.de (...)p>
Wie kann man soetwas nur empfehlen? Vorauszahlung. Eine Papierrechnung bekommt man nicht (schlecht wenn man sie für das Finanzamt benötigt). Nur Lastschrift möglich. Der Anbieter erzwingt schon Vorab die Zustimmung für Werbung (also erst erzwungen, dann umständlich widerrufen). Nur Email-Kommunikation (das dürfte gegen das TMG verstoßen), der Anbieter erzwingt die Angabe einer Emailadresse (Verstoß gegen BDSG). Alles in allem ist das m.E. eine schlechte Empfehlung. Das aber nur nebenbei.
@wizer
Was hat Dich denn da gestochen mit "Wie kann man so etwas nur empfehlen"... Ich habe keine Empfehlung augesprochen sondern eine Info bereitgestellt. Darüber hinaus aber wenn ich mir Deine Kritikpunkte anschaue:
Die Vorauszahlung des Mietpreises ist bei der Miete eines Speedport bei der Telekom genauso im voraus zu entrichten wie bei routermiete.de. (Die Telekom-Grundgebühr des Anschlusses ist auch im voraus zu entrichten). Das Risiko ist tragbar bei 5 Euro Monatsmiete. Wer bei routermiete.de länger mietet und dafür anders als bei der Telekom einen geringeren Mietpreis im Gegenzug erhält muss sich halt überlegen wie hoch er da Risiko einschätzt. Wenn es bei einer 12- oder 24-Monats-Vorauszahlung den Laden verreißen sollte, dann hat man ja zumindest mal als Faustpfand die gemietete Fritzbox daheim.
Papierrechnung - ja, da gibt es nur ein pdf. Wie in der Regel bei der Telekom auch.
Da routermiete.de wohl eher ausschließlich Privatkunden im Fokus hat ist das in der Regel ziemlich egal - da reicht meiner Erfahrung nach beim Finanzamt das Glaubhaftmachen der Beträge auch als pdf Ausdruck. Oder anders gesagt: als Privatmann werde ich auch bei der Telekom ziemlich sicher nicht für eine Papierrechnung 2 Euro bezahlen um möglicherweise 1 Euro vom Finanzamt zurückzuerhalten.
Nur Lastschrift möglich - stimmt so nicht. Bei Routermiete geht es auch anders, erforderlich ist bei Überweisung: ",,,in ausreichender Weise den Verwendungszweck (insbesondere die Rechnungsnummer) bei der Zahlung angegeben hat..." Auch bei der Telekom ist das klar favorisierte Bezahlverfahren die Lastschrift.
Die erzwungene Werbeeinwilligung (AGB §5 Abs. 2) stößt mir auch auf auch wenn sie anschließend widerrufen werden kann.
Einen Verstoß gegen das TMG weil routermiete.de die Kundenkommunikation ausschließlich per E-Mail abwickelt (AGB §7 Abs. 1) erkenne ich nicht - der Kunde kann schließlich per E-Mail, Brief oder Fax schreiben (diverse Stellen in der AGB) - und die sind im Impressum auch angegeben. Fax bietet die Telekom übrigens so nicht mehr an.
Ob der Zwang zur Angabe einer E-Mail-Adresse ein Verstoß gegen das BDSG ist kann ich auch nicht ganz glauben - denn auch bei der Telekom ist ein solcher Zwang da. Zumindest im Hinblick auf Kundencenter/das t-online-Postfach.