Geringere Beiträge zahlen weil DSL zu langsam. TKG Novelle. Minderleistung.

Ich habe seit eh und je eine zu langsame DSL 250 Leitung. Die Leitung wird von der Telekom auf ca. 204.00 kbit/s gedrosselt obwohl die Fritzbox 235.000 kbit/s als Leitungskapazität anzeigt. (siehe Anhang 1). Ich messe mit dem BSI tool regelmässig (siehe Anhang 2). Von den maximal 250 bleiben nur 81 % übrig.
 
Laut der TKG Novelle die seit 1. Dezember2021  in Kraft ist, habe ich ein Minderungsrecht bei Unterschreitung der vereinbarten Bandbreiten. In meinem Fall weil "nicht an mindestens zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 % der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden".
 
"Minderung bedeutet in diesem Fall, dass der Verbraucher seine monatlich geschuldeten Internetgebühren in dem Verhältnis herabsetzen kann, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht. Die Befugnis zur Minderung ist dabei als Rückerstattungsanspruch ausgestaltet: Der Betroffene muss also zunächst weiter die vollen Beiträge entrichten, kann den aufgrund der Minderleistung überzahlten Teil aber nach jedem Monat zurückverlangen."
 
Dieser überzahlte Anteil wären in meinem Fall 10,10 € pro Monat. Weiß jemand wie man das bei der Telekom geltend macht?
 
 
PS
Laut Statistik der Bundesnetzagentur erfüllen 50 % aller DSL Anschlüsse die Voraussetzung für eine Rückerstattung.

Eine gute Anlaufstelle diesbezüglich ist stets die zuständige Wettbewerbszentrale.

 

https://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/_news/?id=3532

 

Ich persönlich habe einen Rechtschutz ohne Selbstbeteiligung und könnte diesen nach Rücksprache in Anspruch nehmen.

 

Aber wieso gleich großes Geschütz auffahren ? 

 

Man könnte ja zunächst erstmal die Telekom mit der Problematik konfrontieren und die Reaktion abwarten. 

 

 

@matthias.bodenbinder 

zuerst wäre zu klären ob dir wirklich 250 Mbit zugesichert wurden und nicht doch die Rückfalloption mit 175 Mbit.

 

Gelöschter Nutzer

Hallo @matthias.bodenbinder 

Um eine Minderung erhalten zu können, müssten Sie erst eine Störung melden, damit die Telekom dies beheben kann.

Auch ist es wichtig, was in der Auftragsbestätigung steht, ob überhaupt 250MBit/s garantiert wurde.

 

Wenn ich aber die hohe Abweichung zur Sync und der Messung sehe, kann da was nicht stimmen.

Wurde denn per Lan gemessen und es sind auch keine PowerLAN im Heimnetzwerk?


@2flow  schrieb:
Man könnte ja zunächst erstmal die Telekom mit der Problematik konfrontieren und die Reaktion abwarten. 

Das habe ich schon. Ich hatte es ja auch schon mal hier im Forum eingestellt. Es war ja auch schon ein Techniker hier.

Gelöschter Nutzer

@matthias.bodenbinder  schrieb:
Laut der TKG Novelle die seit 1. Dezember2021  in Kraft ist, habe ich ein Minderungsrecht bei Unterschreitung der vereinbarten Bandbreiten.

Da wäre ich aber vorsichtig.

Die Telekom könnte dir auch ein Tarifdowngrade auf MagentaZuhause L unterbreiten um den Vertrag zu erfüllen.

Du zahlst dann zwar 5 Euro weniger, bekommst dann aber nur noch 90 Mbit/s zugesichert.

Da dein Speedport mit 204 Mbit/s synchronisiert, würde ich das so beibelassen.

 

Mir persönlich ist das Minderungsrecht nicht ganz geheuer, da man das Vertragliche nicht nur aus Kundensicht betrachten kann.


@der_Lutz  schrieb:
zuerst wäre zu klären ob dir wirklich 250 Mbit zugesichert wurden und nicht doch die Rückfalloption mit 175 Mbit.

So wie ich das Gesetz verstehe braucht man das nicht zu klären. Denn das Gesetz spricht explizit von der minimal und der maximal vertraglich zugesicherten DSL Geschwindigkeit. Und es sagt, das man einen Minderungsanspruch hat, wenn man die maximale Geschwindigkeit nie(!) erreicht.


@matthias.bodenbinder  schrieb:
So wie ich das Gesetz verstehe braucht man das nicht zu klären.

@matthias.bodenbinder doch, wenn in der Auftragsbestätigung 175Mbit/s stehen, dann wäre dein Anschluss ok.

Steht aber in der Auftragsbestätigung 250Mbit/s, dann hättest du ein Anrecht auf Preisminderung, wenn die Telekom dies nicht gewährleisten kann.

 


@Gelöschter Nutzer  schrieb:
Die Telekom könnte dir auch ein Tarifdowngrade auf MagentaZuhause L unterbreiten um den Vertrag zu erfüllen.

Du meinst so nach dem Motto: "Halt die Klappe sonst gibts einen DSL 100 Vertrag." Da wäre ich dann gespannt ob ein anderer Anbieter wie Vodafone oder 1&1 das nicht toll fände und  mir die 200 MBit/s nicht zu einem angemessen Preis zur Verfügung stellt.

 

@2flow  schrieb:
Man könnte ja zunächst erstmal die Telekom mit der Problematik konfrontieren und die Reaktion abwarten. 

Das habe ich schon. Ich hatte es ja auch schon mal hier im Forum eingestellt. Es war ja auch schon ein Techniker hier.

 

@matthias.bodenbinder 

 

Dann muss es ja eine Erklärung dafür geben. Ein Link zur bisherigen Thematik wäre für Außenstehende hilfreich.

 

Bevor man hier richtig loslegt muss das komplette Umfeld abgeklopft werden warum, wieso, weshalb, seit wann etc.  und abgeschätzt werden, ob hier eine handfeste Klage erfolgsversprechend ist. Das können nur Juristen.

 

 


@matthias.bodenbinder  schrieb:

Da wäre ich dann gespannt ob ein anderer Anbieter wie Vodafone oder 1&1 das nicht toll fände und  mir die 200 MBit/s nicht zu einem angemessen Preis zur Verfügung stellt.

 

Du glaubst solche Drohungen beeindrucken jemanden hier, geschweige denn die Telekom?

Beantworte erstmal welche Geschwindigkeit Dir vertraglich zugesichert wurde, wie von @Gelöschter Nutzer & @der_Lutz  geschrieben.


@2flow  schrieb:

Dann muss es ja eine Erklärung dafür geben. Ein Link zur bisherigen Thematik wäre für Außenstehende hilfreich.


Siehe hier: https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telefonie-Internet/dsl250-zu-langsam/td-p/5230081

 

Gelöschter Nutzer

@ Geralt von Riva  schrieb:
Beantworte erstmal welche Geschwindigkeit Dir vertraglich zugesichert wurde

Warum sollte die Telekom etwas anderes zusichern, was von der Leistungsbeschreibung abweicht?

https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/48830.pdf

Da der Speedport mit 204 Mbit/s synchronisiert, können nur 175 Mbit/s zugesichert werden.


@Gelöschter Nutzer  schrieb:
Da der Speedport mit 204 Mbit/s synchronisiert, können nur 175 Mbit/s zugesichert werden.

Und wenn das vertraglich vereinbart wurde, liegen sogar mehr als 100% der  Leistung an.👍


@Gelöschter Nutzer  schrieb:
wenn in der Auftragsbestätigung 175Mbit/s stehen, dann wäre dein Anschluss ok

In meiner Auftragsbestätigung steht:

 

Download: Max. 250 MBit/s, Normal 200 MBit/s, Min. 175 MBit/s

 

Den Begriff "Normal" sieht die TKG Novelle nicht vor. Sie kennt nur Max und Min.

 

Ich denke entscheidend ist die Produktbeschreibung von "Magenta XL" die zum Vertragsabschluss geführt hat. Und dort steht "bis zu 250 MBit/s". Wie auch sonst könnte die Bundesnetzagentur auf die Idee kommen zu sagen das 50 % aller Nutzer eine Entschädigung zustünde?


@matthias.bodenbinder  schrieb:

In meiner Auftragsbestätigung steht:

 

Download: Max. 250 MBit/s, Normal 200 MBit/s, Min. 175 MBit/s

Was anderes habe ich auch nicht bei VDSL erwartet. Zwinkernd

Da sich die Physik auf Basis von xDSL nicht beeinflussen läßt, kann JEDER ANBIETER immer nur das MINIMUM vertraglich zusichern.

Nur deshalb gibt es bei xDSL einen größeren Breitbandkorridor als es z.B. bei Fiberanschlüssen auf Basis von Glasfaser der Fall ist.


@matthias.bodenbinder  schrieb:
So wie ich das Gesetz verstehe braucht man das nicht zu klären.

Natürlich ist zuerst zu klären welche Bandbreite überhaupt für die Messungen als Zielwert anzusetzen ist. Und bei der Rückfalloption sind das eben als Maximalwert 175 MBit von denen dann entsprechend auch die 90 % zu erreichen sind.

Wenn dir die 250 MBit zugesichert wurden dann natürlich diese.


@matthias.bodenbinder  schrieb:
Ich denke

es wäre besser du würdest verstehen, aber das war ja auch in deinem anderen Thread schon ein Problem.

 

Also melde eine Störung unter Bekanntgabe deiner Messergebnisse, der technische Service der Telekom wird es dann prüfen und entsprechende weiter Maßnahmen einleiten.

Werden die Werte dann bestätigt wird dir die Telekom auch die Minderung gewähren. Als nächster Schritt könnte dann aber auch die Kündigung erfolgen.

 

Denn entgegen deiner Meinung im anderen Thread wird die Telekom ganz sicher nichts unternehmen um für deinen Anschluss die volle Bandbreite zu ermöglichen, was wäre kaufmännischer Unfug.

Was auch zu klären ist, wie die Provider mit dem neuen TKG verfahren.

Jeder Vertrag kann auch durch den Provider gekündigt werden, ob man dann bei diesem einen neune Vertrag mit geringerer Bandbreite bekommen kann bzw. bekommen wird bleibt abzuwarten.

 

 


@matthias.bodenbinder  schrieb:
Das habe ich schon. Ich hatte es ja auch schon mal hier im Forum eingestellt. Es war ja auch schon ein Techniker hier.

Sehe gerade, 300 Meter Leitungslänge anhand des anderen Beitrags: https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telefonie-Internet/dsl250-zu-langsam/m-p/5230081#M1366957 

 


@matthias.bodenbinder  schrieb:
Die Endleitung in unserem Haus ist vermutlich sehr alt. Das Haus ist Baujahr 1969 und die Leitung ist vermutlich aus einer Zeit wo es noch kein Internet gab.

Und dann wäre es kein Problem der Telekom, sondern des Vermieters/Eigentümers des Hauses.

Schon mal daran gedacht?

Und sowas ist im neuen TKG nicht geregelt.

 

Trotzdem wünsche ich dir viel Erfolg bei deinem Vorhaben.

 

 

@matthias.bodenbinder  schrieb:

In meiner Auftragsbestätigung steht:

 

Download: Max. 250 MBit/s, Normal 200 MBit/s, Min. 175 MBit/s

 

@matthias.bodenbinder 

 

Wenn mir max. 250MBit/s zugesichert wurden und ich dies faktisch nie erreiche ist dies natürlich nicht toll.

 

Wenn ich ein Auto kaufe,  mit vmax 250 km/h und ich tatsächlich nie über 200 km/h rauskomme, würde ich auch was unternehmen, sofern erfolgsversprechend.

 

Kommt aber immer auf die Vertragsformulierung an. Das kann nur ein Jurist abschätzen, da jeder Fall anders liegt.   


@matthias.bodenbinder  schrieb:
Die Endleitung in unserem Haus ist vermutlich sehr alt. Das Haus ist Baujahr 1969 und die Leitung ist vermutlich aus einer Zeit wo es noch kein Internet gab.

Wenn man das so sieht, dürfte es nur reine Telefonanschlüsse geben.^^

Wenn die Endleitung nicht allzu verwittert und brüchig ist, dann ist alles okay.

Die alten Postleitungen sind immer noch besser als die ollen ISDN-Strippen aus dem Baumarkt.

Richtiges Vorgehen seit dem 01.12. - Störung melden!

 

Im ersten Schritt schaut sich dann der technische Kundenservice das noch einmal an.

Stellen diese fest: Ok, da werden wir definitiv keine bessere Performance bringen können, geben Sie den Kunden wieder an den Kundenservice, welche dann mit dem Kunden eine Lösung (Tarifwechsel Minderung, Sonderkündigung) sucht.

 

Sagt der technische Kundenservice: Hey, das können wir relativ einfach lösen (Portumschaltung, etc.) - machen die das natürlich,

Sagt er wiederum: Hey, sieht bei uns eigentlich alles gut aus, geben Sie einen Auftrag an den Aussendienst. Der Termin vor dem 01.12. ist da erst einmal egal.

Dieser stellt dann wiederum fest, was Sache ist. Wenn es wirklich an der Telekom liegt gibt der Aussendienst das zurück an den Kundenservice, der sich innerhalb 3 Werktage beim Kunden meldet und analog Punkt 1 verfährt.

Sagt dieser - bis zur ersten Dose ist alles korrekt, Problem liegt an der Hausbverkabelung - kann er entweder eine Fehlerbehebung Heimnetz anbieten, oder sagt dem Kunden dass die Endleitung (vom Hausbesitzer) erneuert werden müsste.

 

Ist auch beim technikerbesuch alles korrekt - dann kommt das Messprotokoll zum Einsatz!


@matthias.bodenbinder  schrieb:

Da wäre ich dann gespannt ob ein anderer Anbieter wie Vodafone oder 1&1 das nicht toll fände und  mir die 200 MBit/s nicht zu einem angemessen Preis zur Verfügung stellt

Und ich wäre gespannt, wie der andere Anbieter das macht, wenn die Telekom die Verfügbarkeit auf auf DSL100 an deinem Wohnort in die Datenbank einstellt. Schließlich sind 250 MBit/s ja nachweislich nicht möglich

 

Es wird aber so oder so eine Einigung geben. 

Zum Thema "Rechnungsminderung" gibt es nun Konkretisierungen:
Angepasst 

@matthias.bodenbinder