Schadenersatz bei vorzeitiger (<12Monate) Rückgabe des Speedport Hybrid Leihrouters

Gelöst

Hallo und guten Abend, ich möchte gerne erfahren wie hoch die Schadenersatzzahlung ausfällt, wenn man den Router vorzeitig, als unterjährig, zurückgibt. Beispielsweise nach 8 Monaten ...

Sie hierzu auch:

 

...Kündigt ein Kunde, der sein Endgeräte-Service­paket am oder nach dem 5. Mai abgeschlossen hat, vor Ablauf seiner Mindest­vertrags­laufzeit den Vertrag, so ist er laut Telekom nun zu einer Zahlung eines Schadensersatzes verpflichtet. Mit welcher Summe dieser festgesetzt ist, gab der Netzbetreiber nicht bekannt. 

 

Mit freundlichen Grüßen 

BB

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Hallo,

 

Auszug aus den AGB Punkt 10.4:

 

Wird das Vertragsverhältnis vor Ablauf der mit dem Kunden vereinbarten Mindestvertragslaufzeit aus Gründen beendet, die die Telekom nicht zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, der Telekom einen in einer Summe fälligen Betrag in Höhe der Hälfte der bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit zu zahlen- den restlichen monatlichen Preise als pauschalierten Schadensersatz zu entrichten.

Der Schadensbetrag ist höher anzusetzen, wenn die Telekom ei- nen höheren Schaden nachweist. Er ist niedriger anzusetzen bzw. entfällt, wenn der Kunde nachweist, dass ein wesentlich ge- ringerer oder überhaupt kein Schaden eingetreten ist.

 

 

http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/42878.pdf

 

VG Peuki

 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Lösung

Hallo,

 

Auszug aus den AGB Punkt 10.4:

 

Wird das Vertragsverhältnis vor Ablauf der mit dem Kunden vereinbarten Mindestvertragslaufzeit aus Gründen beendet, die die Telekom nicht zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, der Telekom einen in einer Summe fälligen Betrag in Höhe der Hälfte der bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit zu zahlen- den restlichen monatlichen Preise als pauschalierten Schadensersatz zu entrichten.

Der Schadensbetrag ist höher anzusetzen, wenn die Telekom ei- nen höheren Schaden nachweist. Er ist niedriger anzusetzen bzw. entfällt, wenn der Kunde nachweist, dass ein wesentlich ge- ringerer oder überhaupt kein Schaden eingetreten ist.

 

 

http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/42878.pdf

 

VG Peuki

 

Ich meine auch, dass dir auf dem Retourenportal die genauen Kosten angezeigt werden.

www.telekom.de/retoure

Korrigiert mich, sollte ich falsch liegen.

@Peuki

Diese Regelung greift, wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig beendet wird.

Das ist aber nicht generell gleichzusetzen damit, dass der Kunde die Kündigung vorzeitig aussprechen kann. Sondern das gilt nur, wenn die Telekom die vorzeitige Kündigung akzeptiert.

Das wird sie vermutlich, wenn man ins Ausland umzieht. Aber vermutlich nicht, wenn man einfach den Mietvertrag beenden möchte.

Lösung
Vielen Dank!

Letzteres ist ja wohl gänzlich falsch! Nicht einmal nach Bestätigung der Rückgabe bekommt man das angzeigt. 

@kruegerruediger, bitte öffne einen neuen Thread, beschreibe dort Dein Problem und fülle die Profilfelder (nur von den Teamies lesbar) aus.

Hallo @kruegerruediger, ich freue mich, dass ich Sie in unserer Telekom hilft Community begrüßen darf.

Haben Sie eine Frage oder ein Anliegen, bei dem ich Sie unterstützen darf? Worum geht es denn genau? Ich helfe Ihnen gerne weiter.

Viele Grüße
Melanie S.