Vertrag gekündigt, Bestätigung vorliegend, jedoch weiter laufend!

Gelöst

Hallo,

ich hatte meinen Vertrag für DSL/TV fristgemäß zum 09.01.2021 gekündigt. Eine Kündigungsbestätigung liegt vor.

Leider läuft der Vertrag weiter. Sie hatten bis zur Übernahme des neuen Providers den Übergang verlängert, dabei habe ich aber keiner Vertragsverlängerung zugestimmt.

 

Eine Kündigungsbestätigung der Telekom liegt vor und kann ih bei Bedarf vorzeigen.

Ich bitte meinen Vertrag nun zu beenden und mir keine weiteren Kosten geltend zu machen.


Mit freundlichen Grüßen

M. Heier

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung

@mheier89  schrieb:

Sie hatten bis zur Übernahme des neuen Providers den Übergang verlängert, dabei habe ich aber keiner Vertragsverlängerung zugestimmt.

 


 

@mheier89 

Du musst da auch nirgens zustimmen.

Wenn du einen Anbieterwechsel gemacht hat dann MUSS dich dein alter Anbieter weiter versorgen bis zu dem Zeitpunkt wo der neue Anbieter schalten kann. Ist so gesetzlich vorgeschrieben.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Hallo @mheier89 ,

 

Bitte hinterlege Deine Daten in deinem Profil, zumindestens eine Rückrufnummer unter der du zu erreichen bist.
Dann kann sich ein Telekom Teamie, die hier tätig sind, ( @Telekom hilft Team ) Deine Sache ansehen.

Ansonsten ist man anonym hier unterwegs!
Die Daten sind nicht öffentlich sichtbar! Nur von dir und Telekom Mitarbeitern.
Eine Portion Geduld, ( 3 Tage ) da die Teamies gut beschäftigt sind, beinflussen können wir dieses nicht.
Daten bitte hier eintragen und sichern:
https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile%3Atelekom-custom-user-pro...
Eine kurze Info wenn geschehen über "Antworten" wäre nett!

Lösung

@mheier89  schrieb:

Sie hatten bis zur Übernahme des neuen Providers den Übergang verlängert, dabei habe ich aber keiner Vertragsverlängerung zugestimmt.

 


 

@mheier89 

Du musst da auch nirgens zustimmen.

Wenn du einen Anbieterwechsel gemacht hat dann MUSS dich dein alter Anbieter weiter versorgen bis zu dem Zeitpunkt wo der neue Anbieter schalten kann. Ist so gesetzlich vorgeschrieben.

Danke! Alles hinterlegt!

@mheier89 Da gibt es nichts groß zu klären.

Mit dem Auftrag des Anbieterwechsels bei deinem neuen Provider hast du der Weiterversorgung automatisch zugestimmt.

Du kannst einfach den Anbieterwechsel bei deinem neuen Provider stornieren, dann kann du bei der Telekom auch wieder ganz normal kündigen.

 

vg

Das ist bereits erfolgt und eine Kündigung liegt vor.


@mheier89  schrieb:

Das ist bereits erfolgt


 

Was ist bereits erfolgt? Die Stornierung bei deinem neuen Anbieter? Wenn ja, wann hast du storniert und wurde die Stornierung schon gänzlich von deinem neuen Anbieter erledigt?

Stornierung ist beauftragt und vom Provider bestätigt worden Fröhlich

Telekom hilft Team
Hallo @mheier89,

vielen Dank für Ihren Beitrag. Meine Recherche hat ergeben, dass wir Ihnen mit der Kündigungsbestätigung vom 1. August 2020 den Wegfall des Anschlusses zum 9. Januar 2021 bestätigt haben.

Am 14. Dezember 2020 mussten wir die Kündigung stornieren, da uns eine neue Willenserklärung erreicht hat. Darüber haben wir Sie auch schriftlich in Kenntnis gesetzt. Ihr neuer Anbieter beauftragte bei uns einen Anbieterwechsel mit Kündigung und Portierung der Rufnummer. Als Wechseltermin und damit neuen Kündigungstermin hat er mit uns den 26. Januar 2021 abgestimmt. Hierüber haben wir Sie mit der neuen Kündigungsbestätigung vom 15. Dezember 2020 schriftlich informiert.

Am 4. Januar 2021 erreichte uns durch Ihren Anbieter die Bitte und Aufforderung, den Anbieterwechselauftrag zu stornieren, sodass aktuell keine Kündigung mehr im System hinterlegt ist. Ihrem Beitrag in der Community entnehme ich, dass der Anschluss bei uns dann doch gekündigt werden soll. Haben Sie nach Stornierung des Anbieterwechsels einen Neuanschluss bei einem anderen Anbieter beauftragt? Diese Information lag uns bis jetzt nicht vor.

Viele Grüße

Gerd F.

Ich benutze das Internet jetzt über LTE. Es wäre sehr hilfreich, könnte ich den Vertrag aufkündigen. Ich kann nicht doppelt bezahlen.