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01.10.2015 11:38 Zuletzt bearbeitet: 01.10.2015 11:48 durch den Autor
Hallo,
mein Vater ist vor drei Wochen verstorben. Ich möchte jetzt gerne den Telekom Vertrag auf meinen Namen umschreiben lassen.
Reicht es dafür das vorgesehende Formular inkl. einer Kopie der Sterbeurkunde an die Telekom zu schicken? Wird der Vertrag komplett übernommen? Inkl. allen Festnetznummern, Mail-Adresse und der Vertragslaufzeit bis Feb 2016? Ich hätte gerne eine 1:1 Übernahme. Den Welchsel der Bankverbindung habe ich bereits im Kundencenter veranlasst.
Ich wohne im selben Haus, daher bleibt die Adresse gleich. Ich besitze unter der Adresse auch einen Zweitanschluss, welcher bereits auf meinen Namen läuft. Ich würde dann auch den Vertrag meines Vaters übernehmen und hätte somit zwei Eigenständige Verträge, richtig?
Oder soll ich noch warten, bis ich meinen Erbschein erhalten habe?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Heiko
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Heiko,
zunächst möchte ich Ihnen mein Beileid aussprechen und Ihnen viel Kraft für diese schwierige Zeit wünschen.
Ich unterstütze Sie gern bei Ihrem Anliegen. Als erstes habe ich hier Informationen mitgebracht, ob und wie in einem Todesfall der Telefonanschluss übernommen werden kann. Neben der Kopie der Sterbeurkunde benötigen wir noch 2 Formulare von Ihnen.
Die Voraussetzung für die Übernahme des Anschlusses ist erfüllt, wenn ich das richtig lese - aber auch das ist in dem mitgebrachten Link noch einmal genau beschrieben.
Es erfolgt dann eine 1:1-Übernahme mit allen Rechten und Pflichten. Sie hätten somit 2 Verträge, vollkommen richtig.
Habe ich damit alle Fragen beantwortet? Zögern Sie nicht, erneut auf mich zuzukommen. Ich bin für Sie da.
Viele Grüße
Jutta T.
Hallo Heiko,
zunächst möchte ich Ihnen mein Beileid aussprechen und Ihnen viel Kraft für diese schwierige Zeit wünschen.
Ich unterstütze Sie gern bei Ihrem Anliegen. Als erstes habe ich hier Informationen mitgebracht, ob und wie in einem Todesfall der Telefonanschluss übernommen werden kann. Neben der Kopie der Sterbeurkunde benötigen wir noch 2 Formulare von Ihnen.
Die Voraussetzung für die Übernahme des Anschlusses ist erfüllt, wenn ich das richtig lese - aber auch das ist in dem mitgebrachten Link noch einmal genau beschrieben.
Es erfolgt dann eine 1:1-Übernahme mit allen Rechten und Pflichten. Sie hätten somit 2 Verträge, vollkommen richtig.
Habe ich damit alle Fragen beantwortet? Zögern Sie nicht, erneut auf mich zuzukommen. Ich bin für Sie da.
Viele Grüße
Jutta T.
01.10.2015 12:09
Du solltest auf den Erbschein warten, oder im Bestitz einer Vollmacht sein, dass Du die Übernahme vornehmen darfst.
Es könnte ja noch jemand den Anspruch stellen.
01.10.2015 15:31
11.07.2016 12:36
@Jutta T. schrieb:Hallo Heiko,
zunächst möchte ich Ihnen mein Beileid aussprechen und Ihnen viel Kraft für diese schwierige Zeit wünschen.
Ich unterstütze Sie gern bei Ihrem Anliegen. Als erstes habe ich hier Informationen mitgebracht, ob und wie in einem Todesfall der Telefonanschluss übernommen werden kann. Neben der Kopie der Sterbeurkunde benötigen wir noch 2 Formulare von Ihnen.
Die Voraussetzung für die Übernahme des Anschlusses ist erfüllt, wenn ich das richtig lese - aber auch das ist in dem mitgebrachten Link noch einmal genau beschrieben.
Es erfolgt dann eine 1:1-Übernahme mit allen Rechten und Pflichten. Sie hätten somit 2 Verträge, vollkommen richtig.
Habe ich damit alle Fragen beantwortet? Zögern Sie nicht, erneut auf mich zuzukommen. Ich bin für Sie da.
Viele Grüße
Jutta T.
Hallo,
in nächster Zeit werde ich voraussichtlich leider die Übernahme eines Vertrags im Todesfall beantragen müssen und studiere auf Grund der hierzu sehr wertvollen Hinweise in der Community die dazu auszufüllenden Formulare (FN-D-010 von 11/15).
Ich hätte hier die gleichen Randbedingungen wie von 'Potty' in seiner diesbezüglichen Frage beschrieben (Wohn- und Lebensgemeinschaft, Elternteil/Vertragspartner in meinem Haus), allerdings mit dem Unterschied, dass ich keinen auf meinen Namen laufenden Zweitvertrag habe.
Beim Ausfüllen der Anlage ("Auftrag zur Übernahme von Rufnummern") des Antrags (FN-D-010), bin ich auf das Problem gestoßen im Eingabefeld "Zukünftiger Anschlussinhaber" neben meinen Daten noch eine Kundennummer und ein Buchungskonto angeben zu müssen.
Ich vermute, dass damit eventuell die in den Erläuterungen zum Auftrag zur Übernahme von Rufnummern als eine Voraussetzung angegebene Identifizierung einer Person über eine Rufnummer ermöglicht werden soll (früher wurde neben der Sterbeurkunde auch noch eine Meldebescheinigung gefordert).
Ich könnte diesbezüglich nur die Kundennummer meiner Xtra Card anbieten, es erscheint mir aber unlogisch für die Übernahme eines Vertrags im Todesfall als Mitglied der Wohngemeinschaft und zukünftiger Anschlussinhaber selbst einen (zweiten) Vertrag mit Kunden/Buchungsnummer besitzen zu müssen.
Für die Hilfe bei der Klärung des Sachverhalts bedanke ich mich im voraus.
Josef
12.07.2016 13:26 Zuletzt bearbeitet: 12.07.2016 13:27 durch den Autor
Hallo @Josef Z.,
ich habe mir gerade das Formular angehen und vermute, Sie meinen das Formularblatt Seite 1/2
(Anlage zu „Ihr Auftrag zur Änderung der Vertragspartnerdaten im Sterbefall” Ihr Auftrag zur Übernahme von Rufnummern).
Wenn Sie keinen Festnetzvertrag bei uns haben, bzw. auch keine alte Kundennummer, lassen Sie dieses Feld bitte frei.
Ggf. vermerken Sie handschriftlich auf dem Formblatt, dass Sie keine Kundennummer besitzen.
Somit wird für Sie dann eine neue Kundennummer generiert.
Die erforderlichen Unterlagen (Formblätter, Sterbeurkunde und ggf. Meldebescheinigung) können Sie auch hier in unserem Uploacenter hochladen und der Telekom zukommen lassen.
Wählen Sie dafür "Festnetz -> Kündigung -> Sterbefall".
Viele Grüße
Jan Ki.
12.07.2016 18:06
Hallo Jan Ki.,
herzlichen Dank für Ihre prompte Antwort.
Eine alte Festnetz-Kundennummer habe ich leider nicht (die Kundennummer der Xtra Card, Direktaufladung, ist offenbar nicht geeignet). Die Felder nicht auszufüllen hätte ich mir nicht getraut, denn ich kann die Folgen einer deswegen eventuell abgelehnten Rufnummerübernahme und Änderung der Vertragspartnerdaten
nicht abschätzen (eventuell Zuteilung neuer Rufnummern, Verlust von Email-Adressen um die es mir v.a. geht).
Bezüglich des von Ihnen angesprochenen Uploads der ausgefüllten, handschriftlich ergänzten und unterschriebenen Formulare hätte ich aber noch eine zusätzliche Frage.
Die Eingabefelder dieser Formulare können mit einem pdf-Viewer/Editor (bspw. Adobe Acrobat) editiert werden, zudem ist in die Unterschriftenfelder die gescannte Unterschrift einzufügen. Werden die in dieser Weise bearbeiteten und dann nach Abspeichern nicht mehr editierbaren Formulare beim Upload von der Telekom anerkannt oder sollten die Formulare ausgedruckt, bearbeitet (unterschrieben) und dann gescannt werden (sehr kompliziert)?
In diesem Zusammenhang ist mir auf dem diskutierten Formular ('Änderung der Vertragspartnerdaten im Sterbefall') noch aufgefallen, dass dort auf Seite 3/3 (hervorgehoben) darauf hingewiesen wird, dass das "ausgefüllte" Formular hochgeladen werden kann, ansonsten der "unterschriebene" Antrag (per Post) an die Telekom gesandt werden soll. Auf das elektronische Editieren/Unterschreiben des Formulars wird nicht näher eingegangen.
Für Ihre Hilfe bedanke ich mich im voraus.
Viele Grüße
Josef Z.
13.07.2016 10:11
Auf das elektronische Editieren/Unterschreiben des Formulars wird nicht näher eingegangen.
07.11.2016 13:38
Hallo,
durch einen Beitrag in der Community erhielt ich den Hinweis, dass sich das 'Formular zur Änderung der Vertragspartnerdaten mit Übernahme von Rufnummern' geändert hat und nun inhaltlich auf ein interaktives Webformular abgebildet wurde.
Eine Nachfrage nach Kundennummer/Buchungskonto des zukünftigen Anschlussinhabers erfolgt nun offensichtlich nicht mehr und das Problem dieses Formular im pdf-Format elektronisch zu unterschreiben besteht auch nicht mehr.
Bei der Eingabe der mich betreffenden Daten in
'Gesamtrechtsnachfolge im Erbfall' + 'Rufnummerübernahme' + 'Nutzung des Anschlusses in einer Wohn- und Lebensgemeinschaft'
werden als Anlagen u.a. neben der Sterbeurkunde als Nachweis z.B. eine Meldebescheinigung als erforderlich angegeben.
Dabei ist für mich unklar, ob dies die Meldebescheinigung des bisherigen, verstorbenen Vertragspartners zum Nachweis der Wohngemeinschaft und/oder die Meldebescheinigung des zukünftigen Anschlussinhabers sein soll. Trifft letzteres zu, stellt sich noch die Frage der Aktualität dieser Meldebescheinigung (zeitnah zum Antrag?).
In meinem Fall hätte ich dann noch das Problem, dass es nach dem Tod meines Vaters als Vertragspartner im Jahr 2008 meine Mutter versäumt hat die Vertragspartnerdaten zu ändern, vermutlich auch deshalb, da die Rechnungsbeträge von meinem Konto abgebucht wurden/werden. Es stellt sich für mich, nach dem Tod meiner Mutter, daher auch noch die weitere Frage, ob der Vertrag sowie die Rufnummern auf mich noch überschrieben werden könnten (Wohngemeinschaft war/ist gegeben).
Für die Hilfe bei der Klärung der Sachverhalte sowie der erforderlichen Unterlagen bedanke ich mich im voraus.
Josef
07.11.2016 14:30 Zuletzt bearbeitet: 07.11.2016 14:31 durch den Autor
Hallo @Josef Z.,
zunächst möchte ich meine Anteilsnahme ausprechen.
Diesen Abfragebaum haben Sie bereits nutzen wollen?
Josef Z. schrieb: (...) neben der Sterbeurkunde als Nachweis z.B. eine Meldebescheinigung als erforderlich angegeben.
Dabei ist für mich unklar, ob dies die Meldebescheinigung des bisherigen, verstorbenen Vertragspartners zum Nachweis der Wohngemeinschaft und/oder die Meldebescheinigung des zukünftigen Anschlussinhabers sein soll. Trifft letzteres zu, stellt sich noch die Frage der Aktualität dieser Meldebescheinigung (zeitnah zum Antrag?).
Hier ist Ihre Meldebescheinigung erforderlich.
Wie das nun genau in Ihrem speziellen Fall gehandhabt werden muss, da der Anschluss nicht umgemeldet wurde, kann ich ad hoc nicht beantworten.
Das werden meine Kollegen entsprechend beurteilen müssen, die Ihren Auftrag bearbeiten.
Denn für Rufnummernübernahmen gelten gesondert zu prüfende Voraussetzungen.
Es stellt sich für mich, nach dem Tod meiner Mutter, daher auch noch die weitere Frage, ob der Vertrag sowie die Rufnummern auf mich noch überschrieben werden könnten (Wohngemeinschaft war/ist gegeben).
Unmöglich ist es nicht. Eine Übernahme von Rufnummern ist aber nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich.
Folgende Voraussetzungen sind u. a. zwingend zu erfüllen:
- Sie wurden bereits über die Rufnummer identifiziert.
(Schriftlicher rechtsverbindlicher Nachweis erforderlich)
- Der bisherige Anschlussinhaber hat das Nutzungsrecht aufgegeben
(Anschlusskündigung ist erteilt worden)
Alte Rufnummern beispielsweise, die nicht mehr der vorgegebenen Stelligkeit (10 oder 11 Stellen mit Vorwahl, ohne führende Null) entsprechen, haben noch zusätzliche Voraussetzungen die ebenfalls zwingend erfüllt sein müssen.
Gerade hier ist der Nachweis erforderlich, dass Sie mindestens 1 Jahr zum Todeszeitpunk in der Wohnung mit gelebt haben.
Sie müssen also zum Todeszeitpunkt Ihres Vaters, dort bereits 1 Jahr mit in der Wohnung gewohnt haben.
Ansonsten ist eine Rufnummernübernahme nicht möglich.
Auf jeden Fall sollten Sie den Abfragebaum ausfüllen, die Sterbeurkunde Ihres Vaters wie auch Ihrer Mutter mit beifügen (wobei Letzteres eher hinfällig ist, da der Anschluss nie überschrieben wurde), sowie Ihre Meldebescheinigung für die Adresse/Wohngemeinschaft.
Viele Grüße
Jan Ki.
07.11.2016 16:01
Hallo Jan Ki.,
vielen Dank für Ihre prompte Antwort und Ihr Anteilnahme.
Meine Mutter starb im 102 Lebemsjahr und war geistig fit bis zum letzten Tag. Beim Sichten der Unterlagen kam die beschriebene Überraschung mit der versäumten Vertragsüberschreibung zu Tage.
Ich habe den von Ihnen verlinkten Abfragebaum genutzt, der offenbar die Formulare ersetzt.
Bei den für die Rufnumernübernahme zwingenden Voraussetzungen bin ich bei meiner früheren Anfrage bereits über den Begriff meiner Identifizierung über die Rufnummer gestolpert und kann mir, ohne eigene Rufnummer (ausser Handy) nicht vorstellen wie der Nachweis zu erbringen sein soll (dies war die Diskusssion über die temporäre Festnetznummer).
Die Rufnummer hat hier samt Vorwahl (ohne führende Null) 10 Stellen und sollte daher nicht unter die zusätzlichen Voraussetzungen fallen (Nachweis könnte ich erbringen).
Was geschieht eigentlich, wenn eine Rufnummernübernahme nicht möglich ist? Ich vermute, dass die Telekom dann mit der Vertragsüberschreibung eine neue Rufnummer zuweist. Entscheidend ist für mich eher, dass ich den Vertrag weiterführen kann und den Anschluss (v.a. Internetzugang der hier am Land lebensnotwendig ist)
nicht verliere.
Zu erwähnen wäre noch, dass hier im 2. oder 3. Quartal 2017 alle Anschlüsse mit FTTH verlegt werden (Bayerische Breitbandförderung, Vertragspartner Telekom).
Der Telefonvertrag wird dann ohnehin gekündigt, das Problem der Rufnummernübernahme wäre spätestens zu diesem Zeitpunkt entstanden.
Ich werde mein Glück versuchen und hoffe auf einen guten Ausgang (meine Leidensfähigkeit ist derzeit eingeschränkt)
Für Ihre Mühe bedanke ich mich herzlich.
Viele Grüße
Josef
07.11.2016 16:49
Mal angenommen, die Übernahme wäre nicht möglich, so würde der eigentliche Anschluss gekündigt und Sie würden sich zum Kündigungstermin, bzw. ein oder zweit Tage später, einen Neuanschluss schalten lassen.
Josef Z. schrieb: (...)
Was geschieht eigentlich, wenn eine Rufnummernübernahme nicht möglich ist?
(...)
08.11.2016 21:56
Hallo Jan Ki.,
vielen Dank für Ihre prompte Antwort und Ihr Unterstützungsangebot.
Beim Studieren der von Ihnen genannten, zwingend zu erfüllenden Voraussetzungen für die Übernahme der Rufnummer, bleibt noch das Problem der/meiner Identifizierung über die (offenbar zu übernehmende) Rufnummer, sowie der hierfür schriftliche rechtsverbindliche Nachweis offen.
Mir ist dazu nur der Telefonbucheintrag für die zu übernehmende Nummer samt Anschrift eingefallen, der seit etwa 2008 auf meinen Namen lautet. Wäre dieser Nachweis von Nutzen bzw. hilfreich?
Ich bedanke mich für Ihre Geduld und Mühe sehr herzlich.
Viele Grüße
Josef
16.11.2016 08:55 Zuletzt bearbeitet: 16.11.2016 08:56 durch den Autor
Hallo Josef ( @Josef Z. ),
da ist Ihr Beitrag wohl etwas an mir vorbei.
Wenn Sie vor meinen Namen das "@" setzen, markieren Sie mich direkt.
Dann erhalte ich auch eine Benachrichtigung über Ihren Beitrag.
Also wenn Sie seit 2008 mit vollständigem Namen sowie der zu übernehmenden Rufnummer im Telefonbuch stehen, wäre für mich das Beweis genug. Mir fällt zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mal ein besserer Nachweis ein.
Viele Grüße
Jan Ki.
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