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02.09.2020 15:31
Wir möchten ein DSL Neuanschluss beantragen und leben bereits seit 4 Jahren in der Wohnung.
Im Bestellvorgang erscheint die Frage:
Wenn in Ihren neuen Wohnräumen noch ein betriebsfähiger Telefonanschluss vorhanden ist, teilen Sie uns bitte den Namen des vorherigen Anschlussinhabers und dessen alte Telefonnummer mit. Dadurch kann der Besuch eines Servicetechnikers in Ihren Räumen entfallen. Wir können Ihren Telefonanschluss dann schneller bereitstellen.
Meine Frage:
Die sich in der Wohnun vorher befindliche Dame hatte kein DSL - lediglich einen Telefonanschluss. Und seit 4 Jahren hängt quasi gar nichts an der Dose.
Ob der Anschluss damals schon auf IP umgestellt war, entzieht sich meiner Kenntnis.
Sollen die Daten trotzdem angegeben werden oder gilt dies nur, wenn bereits vorher ein DSL Anschluss in der Wohnung gänig war?
Danke für die Hilfe
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @Kornilein,
Die sich in der Wohnun vorher befindliche Dame hatte kein DSL - lediglich einen Telefonanschluss. Und seit 4 Jahren hängt quasi gar nichts an der Dose.
Ob der Anschluss damals schon auf IP umgestellt war, entzieht sich meiner Kenntnis.
Sollen die Daten trotzdem angegeben werden oder gilt dies nur, wenn bereits vorher ein DSL Anschluss in der Wohnung gänig war?
Nach ein solchen langen Zeit sind die Schaltverläufe längst aus dem System gelöscht. Außerdem wird der Name des Raumvorgängers bereits nach 6 Monaten gelöscht.
Du wirst daher einen Techniker vor Ort brauchen, der die Endleitung am APL mit einem Tongenerator identifiziert.
Viele Grüße
02.09.2020 15:35
02.09.2020 15:39
@Kornileinmit Angabe des Vormieters kann die Telekom im System schauen ob der Vormieter eine aktive Leitung hatte und kann diese unter Umständen beschalten, das hat den Vorteil, dass kein Techniker zu dir in die Wohnung muss, sondern das alles von ausserhalb passieren kann! Hierfür ist es unerheblcih ob die Vormieterin DSL hatte oder nur einen analogen Telefonanschluss!
02.09.2020 15:47 Zuletzt bearbeitet: 02.09.2020 15:57 durch den Autor
Also ich hätte angegeben das der vorherige Anschlußinhaber unbekannt ist und es auf einen Technikerbesuch ankommen lassen.
Der Techniker ist sowieso im Bereitstellungspreis inbegriffen.
Wer weiß, ob deine Endleitung zur TAE-Dose nach 4 Jahren immer noch am APL angeschlossen ist.
Möglicherweise wurde der Anschluß längst außer Betrieb gesetzt.
War bei mir damals auch so. (Mehrparteienhaus)
02.09.2020 15:56
Wird wohl das sinnvollste sein.
Wir haben quasi die Wohnung der Oma kernsaniert - im Haus selbst leben noch 2 weitere Parteien, welche mit DSL versorgt werden.
Ob dies ein Anhaltspunkt sein kann, dass wir noch angeschlossen sind? Leider bin ich diesbezüglich ein völliger Laie....
02.09.2020 16:02
@Kornilein schrieb:Wir haben quasi die Wohnung der Oma kernsaniert - im Haus selbst leben noch 2 weitere Parteien, welche mit DSL versorgt werden.
Ob dies ein Anhaltspunkt sein kann, dass wir noch angeschlossen sind?
Das läßt sich schwer sagen.
Es kommt drauf an, wie viele Anschlüsse auf dem APL beschaltet werden können.
Die Wohnungen sind in der Regel nicht zugeordnet.
Es wäre auch denkbar das du gar kein DSL bekommst, weil eine Mietpartei zwei DSL-Anschlüsse besitzt.
Nur so als Beispiel.
02.09.2020 16:32
Hallo @Kornilein,
Die sich in der Wohnun vorher befindliche Dame hatte kein DSL - lediglich einen Telefonanschluss. Und seit 4 Jahren hängt quasi gar nichts an der Dose.
Ob der Anschluss damals schon auf IP umgestellt war, entzieht sich meiner Kenntnis.
Sollen die Daten trotzdem angegeben werden oder gilt dies nur, wenn bereits vorher ein DSL Anschluss in der Wohnung gänig war?
Nach ein solchen langen Zeit sind die Schaltverläufe längst aus dem System gelöscht. Außerdem wird der Name des Raumvorgängers bereits nach 6 Monaten gelöscht.
Du wirst daher einen Techniker vor Ort brauchen, der die Endleitung am APL mit einem Tongenerator identifiziert.
Viele Grüße
03.09.2020 14:47
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