Sonderkündigungsrecht !!

Gelöst

Hallo Leute

Bitte hilft mir diese unlogische reihenfolge zu verstehen; siehe unten.

 

Habe eine Festnetz Anschluss mit Internet und Kabel.

Hatte eine Neue Wohnung gefunden im Januar. Einzug in die neue Wohnung Februar. Somit habe ich auch mein Festnetz und Co. Anschluss im Januar kündigen müssen, bzw. Sonderkündigungsrecht benutzen, weil ja in der neuen Wohnung kein Telekom Anschluss vorhanden ist. Jetzt habe ich auch noch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, bezahle schon seit 2 Monaten die 54€ ohne das ich ja nicht mehr in der alten Wohnung wohne. Durch den Umzug weil wir ja in der neuen Wohnung kein Internet Anschluss haben konnten, hatte ich mir auch noch ein Ipad mit Flat bei der Telekom ein Vertrag gemacht.

Aber was ich jetzt hier nicht verstehe, warum habe ich trotzdem ein Kündigungsfrist von 3 Monaten, obwohl es doch nicht meine Schuld ist das Telekom in dem Gebiet kein Internet Anschluss hat.

Was ist wenn ich sterbe, muss ich nach dem Tod, die 3 Monate immernoch bezahlen ?

Oder soll ich 3 Monate vorher bescheid geben bevor ich sterbe ?

Oder soll ich das nächste mal einen Mietvertrag 3 Monate vorher abschließen bevor ich in die neue Wohnung einziehe ? - Wer macht das ??

Bitte um Antwort. Die von der Helpline konnten mir nicht helfen, entweder wollen die mir so ein Surfstick verkaufen oder machen irgendwelche Umfragen welche Nationalität, Hautfarbe, Schuhgrösse etc.

Danke und Gruss

 

2 AKZEPTIERTE LÖSUNGEN
Lösung
Wenn die Telekom in den Haushalt ihren Anschluss parallel bereitstellen kann, dann hat man kein Recht zur Sonderkündigung.

Kann die Telekom keinen Anschluss bereitstellen, dann hat hat man das Recht auf eine Sonderkündigung MIT Einhaltung der gesetzlichen Frist von 3 Monaten.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Lösung

Das mit den 3 Monaten ist gesetzlich so geregelt in diesem Paragraphen

http://dejure.org/gesetze/TKG/46.html

 

Siehe unter ( 8 )

"Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt."

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Gelöschter Nutzer

Es ist deine Schuld, dass du du umziehst und den geschlossenen Vertrag somit brichst (Versorgung an einem bestimmten Ort).

 

Letztendlich sind die drei Monate aber so vom Gesetzgeber vorgegeben. Lies halt mal das Telekommunikationsgesetz.

 

Im Sterbefall gibt es keine Kündigungsfrist. Aber was hat das mit einem Umzug zu tun?

Telekom hilft Team

Hallo Engin Avcilar,

 

schade, dass wir Ihnen Ihren Anschluss am neuen Wohnort nicht mehr anbieten können. 

Allerdings ist es so, wie Tony Montana schon geschrieben hat. Wir halten uns hierbei an das Telekommunikationsgesetz, welches die Kündigungsfrist von drei Monaten vorsieht. Im Sterbefall (über den wir gar nicht erst nachdenken wollen), greift keine Kündigungsfrist. 

Ich hoffe, dass wir Sie in Zukunft vielleicht auch am neuen Wohnort wieder in unser magenta Netz aufnehmen können. Fröhlich 

 

Viele Grüße

Melanie W. 

Lösung

Das mit den 3 Monaten ist gesetzlich so geregelt in diesem Paragraphen

http://dejure.org/gesetze/TKG/46.html

 

Siehe unter ( 8 )

"Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt."

Oder das nächste Mal einfach Google bemühen und die gängigen Praktiken und gesetzlichen Regelungen im Falle eines Umzugs/SKRG selber prüfen?!

Nu ist er weg und somit keine Lösung gewünscht.

Jup, wie meistens wenn die Antwort nicht so ausfällt wie man es gerne hätte.

 

Aber Reisende soll man nicht aufhalten.

Hallo, 

 

und wie ist das, wenn man von einen Ort in einen anderen zieht und die Entfernung dazwischen 130km sind und man in einen Haushalt zieht, bei dem schon ein Anschluss ( nicht von der Telekom ) exsitiert?? hat man dann kein Sonderkündigungsrecht, weil es kein Telekomanschluss ist, der in dem Haushalt ist?

Lösung
Wenn die Telekom in den Haushalt ihren Anschluss parallel bereitstellen kann, dann hat man kein Recht zur Sonderkündigung.

Kann die Telekom keinen Anschluss bereitstellen, dann hat hat man das Recht auf eine Sonderkündigung MIT Einhaltung der gesetzlichen Frist von 3 Monaten.

Hallo JuliaRaMiRez,

 

Kugic hat Ihnen schon die richtige Antwort dazu gegeben. Nochmal herzlichen Dank an Kugic. 

Ich wünsche Ihnen noch einen tollen Start in das kommende Wochenende.

 

Herzliche Grüße

 

Tabea K. 

Mir geht es gerade genauso! Ich finde es ebenfalls eine Frechheit. Sie können mir die vorher genutzte Leistung nicht weiter anbieten für die neue Anschrift und trotzdem muss ich als über 20-jähriger Kunde brav 3 Monate weiterzahlen. Das ergibt doch keinen Sinn!!!  Und ich finde 150,00 € sind auch keine Kleinigkeit!

 

So einen Service kann man nicht wirklich weiterempfehlen! Bin total enttäuscht

 

Telekom hilft Team
Hallo @tuchi76,

leider muss sich die Telekom an das Telekommunikationsgesetz halten. Daher sind uns die Hände gebunden. Gerne können Sie sich dazu den Paragraph 46 Absatz 8 im TKG ansehen.

Viele Grüße
Maria W.

Hallo,

 

im TKG steht nur, dass man BERECHTIGT ist, sein Sonderkündigungsrecht auszüben. Es steht NICHT im TKG, dass man sein Sonderkündigungsrecht ausüben MUSS.

Es stellt sich also die Frage, was passiert, wenn man nicht kündigt (was man in der Regel ja auch nicht will), sondern einfach nur seinen Anschluss bis zum Ende der Vertragslaufzeit weiter nutzen möchte.

Telekom hilft Team
Hallo @dontgo,
herzlich willkommen in unserer Community.


dontgo schrieb: im TKG steht nur, dass man BERECHTIGT ist, sein Sonderkündigungsrecht auszüben. Es steht NICHT im TKG, dass man sein Sonderkündigungsrecht ausüben MUSS.

Da haben Sie Recht.


dontgo schrieb:
Es stellt sich also die Frage, was passiert, wenn man nicht kündigt

Dann läuft der Vertrag am alten Standort weiter.


Grüße Detlev K.

Das bedeutet also, dass ich entweder einen neuen Vertrag am neuen Wohnort abschließen muss oder aber Gefahr laufe maximal drei Monate doppelt zu bezahlen?

Telekom hilft Team
Hallo @dontgo,


dontgo schrieb: Das bedeutet also, dass ich entweder einen neuen Vertrag am neuen Wohnort abschließen muss oder aber Gefahr laufe maximal drei Monate doppelt zu bezahlen?

ja, das ist richtig. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.


Grüße Detlev K.

Wenn man seinen Anschluss loswerden möchte, verstehe ich diese Lösung. 

Schleierhaft und rechtlich nicht nachvollziehbar ist mir diese "Lösung" für den Fall, dass man seinen Anschluss behalten will und seine Leistung nur am neuen Wohnort beziehen möchte. Wieso muss man einen 24-Monatsvertrag abschließen, wenn es doch in die Sphäre der Telekom fällt, dass diese nicht ihre Leistung am neuen Standort 1:1 erbringen kann? Gibt es für diesen Fall die Möglichkeit einen Vertrag mit kürzerer Laufzeit abzuschließen (zB orientiert an der Laufzeit des Vertrags am früheren Wohnort?)

Telekom hilft Team
Hallo @dontgo,


dontgo schrieb:Gibt es für diesen Fall die Möglichkeit einen Vertrag mit kürzerer Laufzeit abzuschließen (zB orientiert an der Laufzeit des Vertrags am früheren Wohnort?)

nein, diese Möglichkeit gibt es nicht.
Sie können einen neuen Vertrag am neuen Standortort abschließen, das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen, oder den alten Vertrag am alten Standort weiterlaufen lassen.


Grüße Detlev K.

Mit dieser Praxis wird der Abschlussinhaber zum Abschluss eines (24-Monats)-Neuvertrages genötigt. Interessant. 

 

Ist bei Fortlaufenlassen des alten Vertrags für den Nachmieter der Wohnung der Anschluss blockiert?

Ist bei Fortlaufenlassen des alten Vertrages eine Weiterleitung des DSL-Signals möglich? Eine Rufnummernweiterleitung ginge ja auch. 

Telekom hilft Team
Hallo @dontgo,


dontgo schrieb: Mit dieser Praxis wird der Abschlussinhaber zum Abschluss eines (24-Monats)-Neuvertrages genötigt.

in den meisten Fällen können wir den Vertrag 1:1 mit an den anderen Standort nehmen. Dann verlängert sich die MVLZ natürlich nicht.
Können wir nicht das gleiche Produkt zur Verfügung stellen, gibt es das Sonderkündigungsrecht.


Grüße Detlev K.

Vor der Novellierung des TKG musste man den an die alte Wohnung gebundenen Vertrag bis zum Ende der Laufzeit erfüllten.

Vor der Novellierung des TKG musste man den an die alte Wohnung gebundenen Vertrag bis zum Ende der Laufzeit erfüllten.

Vor der Novellierung des TKG musste man den an die alte Wohnung gebundenen Vertrag bis zum Ende der Laufzeit erfüllten.

Wie gesagt. Mir geht es nicht darum, wie ich meinen Vertrag loswerde. Ich würde meinen Vertrag gerne an meinem neuen Wohnort fortsetzen (und nicht neu für 2 Jahre abschließen). 

Ich sehe nicht recht ein, weshalb das nicht gehen soll. Wenn die Telekom den Vertrag nicht an meinem neuen Wohnort erfüllen will, muss ich von meinem Zurückbehaltungsrecht nach § 273 Abs. 1 BGB Gebrauch machen. Ich sehe jedenfalls keinen Grund, weshalb ich unter diesen Umständen zur Zahlung der Grundgebühr verpflichtet sein soll. 

Telekom hilft Team
Hallo @dontgo,

wenn die Telekom Ihre aktuell am alten Stantort erbrachte Leistung nicht am neuen Standort erbringen kann, so gibt es nur die Möglichkeiten die Detlev K. Ihnen bereits genannt hat.

Durch das Sonderkündigungsrecht, welches Ihnen ja durchaus dann eingeräumt wird, sind Sie dann nicht weiter verpflichtet die Grundgebühr weiter zu zahlen.

Viele Grüße
Jan Ki.