Techniker muss bei bestehender DSL-Verbindung bei Wechsel ins Haus?!

Gelöst

Ich hatte mehrere Jahre Internet und Telefon (DSL) von der Telekom bezogen, diesen Vertrag nun aber gekündigt und bin zu einem anderen Anbieter gewechselt.

Nun meinen die Telekom-Mitarbeiter, dass obwohl ja ein funktionierender Anschluss vorlag, erstmal ein Telekom-Techniker ins Haus kommen muss.

Da der Techniker aber nicht früher kann, erfolgt dies aber erst in mehreren Wochen - bis dahin habe ich weder Telefon noch Internet!

Obwohl Bundesnetzagentur und neuer Anbieter davon überzeugt sind, dass die Telekom in diesem Fall die Leistung weiter erbringen muss erfolgt....nichts.

Laut Telekom bin ich ja dort nicht mehr Kunde, der neue Anbieter sagt, er kann nichts weiter machen.

Also habe ich zwei Fragen:

1. Warum muss ein Techniker bei einer funktionierenden DSL-Verbindung bei einem Anbieterwechsel in das Haus kommen?

2. Wieso wird dann nicht die Leistung von der Telekom weitergeführt?!

 

Ich hoffe, hier einen Rechtsstreit noch vermeiden zu können, denn ich bin auf Internet und Telefon ANGEWIESEN.

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
Gelöschter Nutzer

Möglicherweise hat dein neuer Anbieter keine Übernahme der bestehenden Leitung gebucht, sondern einfach eine neue. 

 

Daraus erfolgt dann dann auch das Problem mit der Weiterversorgung, da diese nur bei einem Anbieterwechsel Pflicht ist, nicht jedoch wenn der alte Anbieter gekündigt und bei einem anderen ein Neuauftrag gebucht wird.

 

Mangels Hintergrundwissen ist das natürlich erstmal eine Vermutung von mir - aber es riecht sehr danach! Verantwortlich für einen Anbieterwechsel ist übrigens der aufnehmende Anbieter.

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Ob ein Techniker ins haus mus oder nur an den Kasten ist ersteinmal egal, es ist ein Schaltung und dafür braucht es einen Termin. Dieser wird aber von deinem Neuen Anbieter gebucht und alle diesbezüglichen Fragen kann nur er dir beantworten.

 

Eine Pflicht zur Weiterversorgung besteht nur dann, wenn du den Anschluss nicht selbst gekündigt hast, sondern dein Anbieter dies im Rahmen eine Portierung beauftragt hat.

Im letzteren Fall an die Bundennetzagentur wenden

Lösung
Gelöschter Nutzer

Möglicherweise hat dein neuer Anbieter keine Übernahme der bestehenden Leitung gebucht, sondern einfach eine neue. 

 

Daraus erfolgt dann dann auch das Problem mit der Weiterversorgung, da diese nur bei einem Anbieterwechsel Pflicht ist, nicht jedoch wenn der alte Anbieter gekündigt und bei einem anderen ein Neuauftrag gebucht wird.

 

Mangels Hintergrundwissen ist das natürlich erstmal eine Vermutung von mir - aber es riecht sehr danach! Verantwortlich für einen Anbieterwechsel ist übrigens der aufnehmende Anbieter.

Genau. Nur wenn der neue Anbieter bei der Telekom eine komplett neue Leitung bucht und keine Übernahme, wird auch ein vor Ort Termin eingestellt.

Was den Technikertermin an sich angeht, so ist dieser bei Carrier-Anschlüssen weniger von der Auslastung des Außendienstes, als von dem Kontingent an Schaltungen im Anschlussbereich, das der Carrier bei der Telekom bestellt hat, abhängig.