Erwachsenen PIN

Gelöst

Wollte einen Erwachsenen PIN,aber da mein Mann und ich zusammen ein Kundenkonto haben kann ich keinen Zugriff auf den direkten ID Pass nicht zugreifen.

Welche Möglichkeit gibt es

 

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
Telekom hilft Team

Hallo @Sonnenblume2,

vielen Dank für deinen Beitrag. Eine ähnliche Anfrage findest du an folgender http://bit.ly/2sxsbZn Stelle.
In der Tat ist es so, dass bei der Vergabe der Erwachsenen-Pin, nur ein Vertragspartner vorliegen darf.
Der Grund dafür ist schnell erläutert: Um eine Erwachsenen-Pin ausreichend legitimieren zu können, muss der Abgleich mit dem Vertragspartner stattfinden. Eine eindeutige Identifikation ist die Basis einer jeden guten Legitimation. Sind zwei Personen Vertragspartner, leidet die Eindeutigkeit der Identifikation, denn es ist ja keine eindeutige Einzelperson zu bestimmen. Identifikationen erfordern ja eine natürliche Person und in diesem Falle sind es ja mehrere Personen die vorliegen.

Für diesen konkreten Fall ist es also das Beste, wenn der tatsächliche Vertragspartner die Einrichtung der Erwachsenen-Pin vornimmt.

Viele Grüße

Jana K.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Es darf entweder nur Sie oder Ihr Mann Vertragspartner sein.


@Has schrieb:

Es darf entweder nur Sie oder Ihr Mann Vertragspartner sein.


Kann mir mal jemand erklären, auf Grund welcher gesetzlicher Grundlage die Telekom sich nicht in der Lage sieht, diesen PIN zu liefern, wenn NICHT eine Einzelperson Vertragspartner ist ?

Also müsste man einen Vertragpartner entfernen.

Das ist doch eigentlich quatsch.Man kann ja für beide einen Altersnachweis machen.Warum immer kompliziert wenn auch einfach*grins*

Die Telekom braucht dafür kein Grund anzugeben, a wenn es dir nicht gefällt.
Eigentlich darf bei den Privatkunden ohnehin schon seit langem nur noch eine Person Vertragspartner sein.

Wenn einfach ein zweiter Name in dem Vornamen rein geschrieben wird, ist das natürlich weiterhin falsch.

@CyberSW schrieb:
Die Telekom braucht dafür kein Grund anzugeben, a wenn es dir nicht gefällt.

Du hast mich missverstanden.

Mir ist das egal.

 

Aber normalerweise beruft sich die Telekom doch bei solch hirnrissigen Regelungen auf irgend ein Gesetz oder Verordnung.

 

Wie ich gestern erfahren habe,ist es ein zusätzlicher Schutz was vom Gesetzgeber verlangt wird.
Das tolle ist ja das ab 23 Uhr man diesen Pin nicht mehr braucht bis morgens ca. 5 Uhr,weil der Gesetzgeber davon ausgeht das die lieben Kinderlein da im Bett sind und keine Filme ab 18 J. dann ansehen.

Man hat ja bereits den Jugendschutz Pin von Videoload ,das sollte ja ausreichen

Lösung
Telekom hilft Team

Hallo @Sonnenblume2,

vielen Dank für deinen Beitrag. Eine ähnliche Anfrage findest du an folgender http://bit.ly/2sxsbZn Stelle.
In der Tat ist es so, dass bei der Vergabe der Erwachsenen-Pin, nur ein Vertragspartner vorliegen darf.
Der Grund dafür ist schnell erläutert: Um eine Erwachsenen-Pin ausreichend legitimieren zu können, muss der Abgleich mit dem Vertragspartner stattfinden. Eine eindeutige Identifikation ist die Basis einer jeden guten Legitimation. Sind zwei Personen Vertragspartner, leidet die Eindeutigkeit der Identifikation, denn es ist ja keine eindeutige Einzelperson zu bestimmen. Identifikationen erfordern ja eine natürliche Person und in diesem Falle sind es ja mehrere Personen die vorliegen.

Für diesen konkreten Fall ist es also das Beste, wenn der tatsächliche Vertragspartner die Einrichtung der Erwachsenen-Pin vornimmt.

Viele Grüße

Jana K.