Sendung freischalten - PIN Abfrage - Schikane

Hallo mein Name ist Moritz! Ich nutze das "Entertain Premium VDSL50 Universal" Paket und bin über nachfolgengende Problematik beim IPTV schockiert und sehr verärgert:

Der Jugendschutz für 16 und 18 Jahre lässt sich in den Einstellungen nicht standardmäßig deaktivieren.

In meinem Haushalt leben keine Personen unter 18 Jahre. Die ständigen Aufforderungen zur Freischaltung von TV Inhalten via PIN-Eingabe sind unzumutbar. Ich finde es eine reine Schikane, mir die Möglichkeit zu nehmen (wohlbemerkt nach PIN-Eingabe) sämtliche Altersbeschränkungen standartmäßig zu deaktivieren. Dafür gibt es keine Rechtfertigung, weder ein EU-Gesetzt noch der Jugendschutz. Dass es diese Einstellungen gibt, befürworte ich - jedoch nicht, dass diese standardmäßig erzwungen ist. Letztendlich macht es für den Jugendschutz/ EU-Gesetz keinen Unterschied, ob ich mit einmaliger PIN-Eingabe bestätige, dass ich über 18 Jahre alt bin und dies auch standartmäßig einstellen möchte oder ob ich bei jedem Sender bzw. TV Inhalt mit Kennzeichnung FSK 16/18 den PIN extra eingeben muss.

Deshalb fordere ich T-Home bzw. die Telekom dazu auf, umgehend die Möglichkeit zu schaffen, die Altersbeschränkungen standardmäßig deaktivieren zu können.

Ein jeder der der gleichen Meinung ist bzw. den gleichen Wunsch hat, sei dazu eingeladen, dies hier mit einem Eintrag kund zu tun.

DANKE ... MfG Moritz
Auch mich stört diese PIN Eingabe zur Altersverifizierung.
In den Einstellungen der STB zur Altersverifizierung sieht die Software ja die Abschaltung genau dieser wohl auch vor, jedoch lässt sich das Schloss bei 16 und 18 Jahre FSK nicht deaktivieren.

Mir selbst ist das Probelm der nervigen PIN Abfrage noch nicht so oft unter gekommen aber meine Freundin nörgelt schon ab und an mal da sie oft durch die gesamte Kanal-Liste fliegt und demnach häufiger auf dieses Phenomän trifft.

Ich muss also leider auch hier meinen Vorrednern recht geben. Die Vorsperrung frei empfangbarer Sender macht einfach keinen Sinn. Es ist nur eine Gängelung des Kunden auf die gerne verzichtet werden kann. Betrachtet man die Sache ganz Objektiv so wird wirklich jeder der nicht gänzlich Lernresistent ist und sich mit der Materie befasst feststellen, das diese Sperrung totaler Schwachsinn ist.

Leider muss ich diesen Umstand des öfteren bei T-Home feststellen. Ihr Produziert leider zu oft am Kundenwunsch vorbei. Warum das so ist ist mir meist schleierhaft. Für mich sieht es so aus als würden bei Euch Entscheidungsträger sitzen die von der Materie und dem Produkt, das sie verkaufen und produzieren, nicht die geringste Praxiserfahrung haben.

Ich würde mir als relativ frischer T-Home Kunde (seit beginn 2008) mehr Kundenwunschorientierung wünschen. T-Home nutzt Ihr Potential einfach nicht. Zu schade.
Mir kommt es so vor als würden hier die Filmindustrie mit tollen Produkten zur Gängelung der Kunden im Mittelpunkt stehen, die Kunden die das ertragen müssen sind zahlendes Beiwerk....




P.s.: Mein Vertrag läuft noch bis März.
550257028040 schrieb:
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> Mir kommt es so vor als würden hier die Filmindustrie mit tollen Produkten zur
> Gängelung der Kunden im Mittelpunkt stehen, die Kunden die das ertragen müssen
> sind zahlendes Beiwerk....
>
Das hat ausnahmsweise rein gar nichts mit der Filmindustrie zu tun und auch nicht mit gesetzlichen Vorgaben. Die derzeitige Misere ist ganz alleine die Schuld der Telekom. Und so uneinsichtig wie man sich seitens TOT und Co. zeigt, kann man wohl auch davon ausgehen, daß man lieber Kunden verliert, als die Mißstände zuzugeben oder gar zu zu beseitigen. Ist ja nicht nur der "Jugenschutz", der nervt.
So langsam ist es echt nicht mehr lustig.
Habe eben rübergezappt zu Sat1 Comedy, da musst ich doch echt den PIN eingeben um "Robot Chicken" freizuschalten.
Sonst gehts noch!!!
Wollte vor kurzem Triathlon auf AnixeHD aufzeichnen und am nächsten Tag gucken.

Fragt der doch beim abspielen nach der Pin.....

Noch schlimmer: er akzeptiert die nicht mehr.

Erst werde ich ewig garnicht nach Pin gefragt (im gegensatz zu anderen Usern, kam die bei mir ewigkeiten NIE, egal was lief!!!!), dann bei Sport und die wird nicht mehr akzeptiert.
Also entweder ich bin plötzlich verkalkt im Kopf oder ich weis auch nicht...
In Bezug auf Fernsehsender, die sich an die Sendezeitbeschränkungen
halten, ist diese PIN-Abfrage mit Sicherheit nicht vom Gesetzgeber
gefordert und daher reine Schikane:

http://www.prosiebensat1.com/unternehmen/verantwortung/1/

Ich empfehle, das Ganze mal an die Sender heranzutragen, eventuell
sind die ja nicht ganz so begeistert wie die Telekom, wenn ohne
einen ersichtlichen Grund ihr Programm immer wieder von der Telekom
unterbrochen wird...

Eine Option zur Deaktivierung dieser PIN-Schikane wäre daher die
einzig logische Konsequenz und damit wäre sogar allen geholfen:
Die Telekom würde ihr Jugendschutz-Konzept behalten, in Haushalten
mit Kindern könnte es auf Wunsch der Kunden genutzt werden und in
Haushalten ohne Kinder würden die Kunden nicht länger sinnlos
gegängelt werden. Aber das wurde hier ja schon in einem anderen
Thread gesagt, der inzwischen leider der Zensur zum Opfer gefallen
ist...
HDFan schrieb:
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> In Bezug auf Fernsehsender, die sich an die Sendezeitbeschränkungen
> halten, ist diese PIN-Abfrage mit Sicherheit nicht vom Gesetzgeber
> gefordert und daher reine Schikane:
>
Eben. Mit viel gutem Willen ist das eine irregeleitete freiwillige Jugendschutzfunktion, bei der man den Abschaltknopf vergessen hat. Also entweder raus damit (weil eh sinnlos) oder abschaltbar machen.

Wie gesagt zeigt auch die Lektüre des Rundfunkstaatsvertrags bzw. der daraus abgeleiteten Satzungen der einzelnen Rundfunkanstalten, daß die frei empfangbaren Sender per Definition nicht vorgesperrt sind und daher auch keine PIN-Eingabe zur Freischaltung erfordern.
Natürlich sagt einem das bereits der gesunde Menschenverstand: wenn dem nicht so wäre, könnte man weder mit DVB-S- noch mit DVB-T-Empfängern irgendwelche Sendungen >= FSK16 ansehen, weil man ja von niemandem eine PIN für Free-TV-Sender bekommt.
Warum das TOT diese eigentlich kristallklare Sachlage nicht zur Kenntnis nimmt, bleibt ein Rätsel.
@TOT: Kann man denn wenigstens eine Rückmeldung von der Telekom bekommen, ob zumindest die PIN-Abfrage an sich demnächst geändert wird oder nicht?

Ich wäre dafür mal langsam ein Webportal einzusetzen, bei dem sich Entertainkunden an der Weiterentwicklung der Entertainprodukte beteiligen können. Hier und da wird doch eindeutig am Kunden "vorbei" entwickelt. Beispielsweise eine Art "Feature Request" mit Rangliste und Abstimmungsfunktion bzw. Prioritätswahl jedes Kunden.

MfG Moritz
Telekom hilft Team
 
Hallo Moritz,
"MaiRex" (Nickname) schrieb:
> @TOT: Kann man denn wenigstens eine Rückmeldung von der Telekom
> bekommen, ob zumindest die PIN-Abfrage an sich demnächst geändert wird
> oder nicht?
Am 3. August 2008 12:04 Uhr schrieb "T-Online-Team" im Beitrag
http://foren.t-online.de/foren/read.php?709,3298231,3312172#msg-3312172
| Eine generelle Freigabe für FSK-16 und FSK-18 Angebote ist nach der
| T-Home Konzeption, die sich an den derzeit geltenden jugendschutz-
| rechtlichen Vorgaben orientiert und im übrigen in dieser Version auch
| der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM)
| vorgestellt und positiv bewertet wurde, leider nicht möglich.
> Ich wäre dafür mal langsam ein Webportal einzusetzen, bei dem sich
> Entertainkunden an der Weiterentwicklung der Entertainprodukte
> beteiligen können. Hier und da wird doch eindeutig am Kunden "vorbei"
> entwickelt. Beispielsweise eine Art "Feature Request" mit Rangliste und
> Abstimmungsfunktion bzw. Prioritätswahl jedes Kunden.
Wir lesen die Verbesserungsvorschläge mit großen Interesse und wir leiten
sie auch weiter. Zur umständlichen Eingabe der PIN hatten Sie ja einen
bemerkenswerten Artikel geschrieben, den wir bereits weitergeleitet
haben. Falls Ihre obige Frage darauf zielte (und nicht auf die Abfrage):
Ob und wann dies zu Änderungen führt, ist uns als Betreuern der
Service-Foren nicht bekannt.
Auch bei der Abfrage der T-Online PIN gibt es noch ein Verbesserungs-
potential, soweit sie auf technische Störungen (kurzes Abreißen des
Videostreams) oder Sondergenehmigungen geht. Eine Deaktivierung der
Abfrage bei FSK16/18 ist dagegen auszuschließen, weil dies sonst ein
Verstoß gegen die "Satzung zur Gewährleistung des Jugendschutzes in
digital verbreiteten privaten Fernsehangeboten" (zu finden unter
http://www.kjm-online.de/public/kjm/downloads/jss_0104.pdf) darstellte.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr T-Online-Team
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http://forum.t-online.de/ -> Service-Foren
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T-Online-Team schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
>  
> Eine Deaktivierung der
> Abfrage bei FSK16/18 ist dagegen auszuschließen, weil dies sonst ein
> Verstoß gegen die "Satzung zur Gewährleistung des Jugendschutzes in
> digital verbreiteten privaten Fernsehangeboten" (zu finden unter
> http://www.kjm-online.de/public/kjm/downloads/jss_0104.pdf) darstellte.
>
Auch die hundertfache Wiederholung macht diese Aussage im Bezug auf Free-TV-Sender nicht richtiger. Bevor Sie Kunden mit falschen Aussagen - absichtlich oder nicht - in die Irre leiten, sollten Sie vielleicht doch mal jemanden fragen, der Ihnen den Text der Satzungen bzw. des Rundfunkstaatsvertrags erläutert.

So oder so: deutsche Free-TV-Sender halten sich per Selbstverpflichtung an die Sendezeitbschränkungen, nur deshalb dürfen sie per DVB-T und DVB-S ohne Vorsperrung ausgestrahlt werden. Wenn die Telekom einen nicht vorgesperrten DVB-S-Kanal transkodiert, ändert sich nichts an diesem Sachverhalt. Daraus folgt, daß es keine gesetzliche Grundlage für die PIN-Eingabe bei Free-TV-Sendern gibt.

Warum wird dieser einfache und kristallklare Sachverhalt vom TOT immer wieder geleugnet oder verdreht, um die unsinnige PIN bei Free-TV-Sendern zu verteidigen?
Stimmt. Was das T-Online Team sagt, entspricht in Deutschland einfach nicht den Tatsachen. Sonst müssen ja sämtliche anderen Empfangsmöglichkeiten auch solche PINs haben - ist aber nicht der Fall. Ist DVB-T,S,C oder analoges Kabelfernsehen also gesetzeswidrig? Nach Ansicht der Telekom anscheinend ja ;)

Es ist genau so, wie 0xdeadbeef sagte: http://www.alm.de/195.html

Sämtliche Sendungen deuterscher Sender müssen von unabhängiger Stelle geprüft und mit einer Altersfreigabe versehen werden. Das heißt: Ein Film ab 16 darf frühestens ab 22 Uhr gesendet werden (steht auch so in der verlinkten Seite). Ab 22 Uhr ist keine weitere Art des Jugendschutzes mehr nötig, eine PIN also ganz deutlich gesagt absoluter Bullshit. Kein Gesetz schreibt das vor. Sonst wäre T-Home Entertain ja die einzig gesetzeskonforme Möglichkeit fernzusehen Fröhlich
T-Online-Team schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Eine Deaktivierung der
> Abfrage bei FSK16/18 ist dagegen auszuschließen, weil dies sonst ein
> Verstoß gegen die "Satzung zur Gewährleistung des Jugendschutzes in
> digital verbreiteten privaten Fernsehangeboten" (zu finden unter
> http://www.kjm-online.de/public/kjm/downloads/jss_0104.pdf) darstellte.

Gerade mal durchgelesen. Diese Satzung sagt im Grunde genau das, was ich auch gesagt und verlinkt habe. Das TOT versteht den Text offensichtlich falsch. Und zwar scheint es so zu sein: Es steht in dieser Satzung bereits in §2 (Grundsatz), was diese Satzung umfasst. Und zwar ist dort nur von einer Vorsperrung die Rede, wenn die Sendeanstalten die Sendungen außerhalb der gesetzesmäßig vorgeschriebenen Sendezeiten (z.B. eben ab 16 Jahren zwischen 22 uhd 6 Uhr) ausstrahlen. Nur dann ist eine Vorsperrung laut §3 vorgeschrieben. Dies betrifft also in erster Linie VoD und Pay-TV Sender. Für das normale Free-TV greift diese Satzung also nicht. Steht da auch sinngemäß so drin.
Eben. Wie sollte es auch anders sein? Auch ohne Kenntnis der Satzungen bzw. des Rundfunkstaatsvertrages sagt einem allein der gesunde Menschenverstand, daß die PIN-Eingabe bei Free-TV-Sendern keinen Sinn ergibt und auch nicht vom Gesetzgeber oder wem auch immer gefordert sein kann.
Trotzdem klammert sich das TOT verbissen an diese Fehlinterpretation, weil ja nicht sein kann, was nicht sein darf.

Im Prinzip das gleiche Verhalten wie bei der Diskussion um die Bildqualität. Man könnte mit allen Beweisen und Argumenten der Welt kommen und dem TOT einen dieser Sachverhalte hundertmal klar verständlich darlegen und am Ende läuft es doch wieder darauf hinaus, daß die gleiche falsche Behauptung, die man gerade im Detail widerlegt hat, nochmal gepostet und der Thread geschlossen wird.
Telekom hilft Team
 
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,
"0xdeadbeef" (Nickname) schrieb:
>> Eine Deaktivierung der
>> Abfrage bei FSK16/18 ist dagegen auszuschließen, weil dies sonst ein
>> Verstoß gegen die "Satzung zur Gewährleistung des Jugendschutzes in
>> digital verbreiteten privaten Fernsehangeboten" (zu finden unter
>> http://www.kjm-online.de/public/kjm/downloads/jss_0104.pdf) darstellte.
> Auch die hundertfache Wiederholung macht diese Aussage im Bezug auf
> Free-TV-Sender nicht richtiger.
Sie kann tatsächlich nicht "richtiger" werden, da sie bereits richtig
ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr T-Online-Team
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http://forum.t-online.de/ -> Service-Foren
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Telekom hilft Team
 
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,
"DerEineDa" (Nickname) schrieb:
>> Eine Deaktivierung der
>> Abfrage bei FSK16/18 ist dagegen auszuschließen, weil dies sonst ein
>> Verstoß gegen die "Satzung zur Gewährleistung des Jugendschutzes in
>> digital verbreiteten privaten Fernsehangeboten" (zu finden unter
>> http://www.kjm-online.de/public/kjm/downloads/jss_0104.pdf) darstellte.
> Gerade mal durchgelesen. Diese Satzung sagt im Grunde genau das, was
> ich auch gesagt und verlinkt habe. Das TOT versteht den Text
> offensichtlich falsch. Und zwar scheint es so zu sein: Es steht in
> dieser Satzung bereits in §2 (Grundsatz), was diese Satzung umfasst.
> Und zwar ist dort nur von einer Vorsperrung die Rede, wenn die
> Sendeanstalten die Sendungen außerhalb der gesetzesmäßig
> vorgeschriebenen Sendezeiten (z.B. eben ab 16 Jahren zwischen 22 uhd 6
> Uhr) ausstrahlen.
Genau. Eine Abfrage der T-Online PIN nach 22 Uhr (FSK 16) bzw. nach 23
Uhr (FSK 18) erfolgt nicht. Wir meinen also dasselbe.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr T-Online-Team
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http://forum.t-online.de/ -> Service-Foren
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T-Online-Team schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
>  
>
> Sie kann tatsächlich nicht "richtiger" werden, da sie bereits richtig
> ist.
>
Ich weiß langsam nicht mehr, ob ich über dieses Maß an Uneinsichtigkeit verärgert, deprimiert oder besorgt sein soll. Wie kann man einen derart einfachen und offensichtlichen Sachverhalt mit dermaßen großer Beharrlichkeit leugnen oder mißverstehen?
T-Online-Team schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
>  
> Sehr geehrte Kundin,
> sehr geehrter Kunde,
>
> "DerEineDa" (Nickname) schrieb:
>
> >> Eine Deaktivierung der
> >> Abfrage bei FSK16/18 ist dagegen auszuschließen, weil dies sonst ein
> >> Verstoß gegen die "Satzung zur Gewährleistung des Jugendschutzes in
> >> digital verbreiteten privaten Fernsehangeboten" (zu finden unter
> >> http://www.kjm-online.de/public/kjm/downloads/jss_0104.pdf) darstellte.
>
> > Gerade mal durchgelesen. Diese Satzung sagt im Grunde genau das, was
> > ich auch gesagt und verlinkt habe. Das TOT versteht den Text
> > offensichtlich falsch. Und zwar scheint es so zu sein: Es steht in
> > dieser Satzung bereits in §2 (Grundsatz), was diese Satzung umfasst.
> > Und zwar ist dort nur von einer Vorsperrung die Rede, wenn die
> > Sendeanstalten die Sendungen außerhalb der gesetzesmäßig
> > vorgeschriebenen Sendezeiten (z.B. eben ab 16 Jahren zwischen 22 uhd 6
> > Uhr) ausstrahlen.
>
> Genau. Eine Abfrage der T-Online PIN nach 22 Uhr (FSK 16) bzw. nach 23
> Uhr (FSK 18) erfolgt nicht. Wir meinen also dasselbe.
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Ihr T-Online-Team
>
> --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- ---
> http://forum.t-online.de/ -> Service-Foren
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Richtig. Und da vor 22 Uhr auch keine Sendungen ab 16 oder ab 18 ausgestrahlt werden, entbehrt die Vorsperrung zu dieser Zeit auch jeder gesetzlichen Grundlage und ist eine reine Schikane seitens T-Online.

Ich weiß nicht, wieso Sie dermaßen darauf fixiert sind, unwahre Informationen als Tatsachen darzustellen.
Telekom hilft Team
 
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,
"DerEineDa" (Nickname) schrieb:
>> Genau. Eine Abfrage der T-Online PIN nach 22 Uhr (FSK 16) bzw. nach 23
>> Uhr (FSK 18) erfolgt nicht. Wir meinen also dasselbe.
> Richtig. Und da vor 22 Uhr auch keine Sendungen ab 16 oder ab 18
> ausgestrahlt werden,
Das ist nicht richtig.
> entbehrt die Vorsperrung zu dieser Zeit auch jeder
> gesetzlichen Grundlage und ist eine reine Schikane seitens T-Online.
Die Altersfreigabe ist Teil der Service-Informationen, die von den
Sendern ausgestrahlt werden. Ausnahmegenehmigungen, die es einem Sender
erlauben, z.B. eine (möglicherweise geschnittene Fassung einer)
FSK-16-Sendung am Nachmittag auszustrahlen, werden hiervon bis dato
leider nicht erfasst. Etwaige zeitliche Abweichungen zwischen den
EPG-Daten, die ebenfalls von den Sendern stammen, und der tatsächlich
laufenden Sendung können ebenfalls zu einer eigentlich unnötigen
Anforderung der T-Online PIN führen.

> Ich weiß nicht, wieso Sie dermaßen darauf fixiert sind, unwahre
> Informationen als Tatsachen darzustellen.
Wenn bei Ihnen die T-Online PIN häufig augenscheinlich ohne erkennbaren
Grund abgefragt wird, dann senden Sie Ihre Fehlerbeschreibung bitte per
E-Mail an support-entertain@telekom.de, damit die Ursache gegebenfalls
untersucht werden kann. In der E-Mail sollten dabei folgende
Informationen unbedingt enthalten sein:
- T-Online Nummer:
- Zeitpunkt der PIN-Abfrage(Datum/Uhrzeit):
- Auf welchem Sender wurde die PIN abgefragt:
- Wurde umgeschaltet:
- (weitere Angaben, wie es Ihnen sinnvoll erscheint):
Verwenden Sie als Betreff für Ihre E-Mail bitte "T-Online PIN-Abfrage
erscheint ohne erkennbaren Grund".
Mit freundlichen Grüßen
Ihr T-Online-Team
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http://forum.t-online.de/ -> Service-Foren
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