Änderungen bei "Music Streaming"

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Aktuell versenden wir Anschreiben an die Kunden, die die Option „Music Streaming“ gebucht haben. Darin weisen wir auf folgende Sachlage hin:

 

Spotify165.jpg

 

 

Das Inkrafttreten einer neuen EU-Verordnung zur Netzneutralität zum 30. April 2016 kann sich künftig nach Verbrauch Ihres Datenvolumens auch auf die Nutzung von Spotify auswirken. Nach Verbrauch des Inklusiv-Volumens muss auch der Datenverkehr beim Streamen von Musik gedrosselt werden. Wichtig: Auch weiterhin belastet die Nutzung von Spotify Ihr Datenvolumen nicht! Wir setzen die Regelungen der Verordnungen ab dem 28. April 2016 um. Die Beschränkung der Bandbreite auf max. 64 kbit/s im Download und 16 kbit/s im Upload macht Musikhören im mobilen Netz faktisch unmöglich.

 

UPDATE 31. März 2016

 

Aktuell wird dieser Blog auf vielen Fachportalen sowie natürlich auch bei unseren Usern und Kunden thematisiert. Daher möchten wir noch einmal Folgendes klarstellen:

 

Die Daten von Spotify werden weiterhin nicht auf den Verbrauch des Datenvolumens angerechnet. Das ist aus unserer Sicht eine zulässige Tarifdifferenzierung und entspricht dem Wunsch unserer Kunden.

Was wir mit Inkrafttreten der einschlägigen Regelungen der Verordnung ab dem 28. April 2016 ändern: Wenn das Datenvolumen durch die Nutzung ANDERER Dienste aufgebraucht ist, ist auch Spotify von der Bandbreitenbeschränkung betroffen. Dabei handelt es sich um die technische Gleichbehandlung des Internetverkehrs, die die Verordnung fordert. Daran halten wir uns natürlich.

 

 

Die Offline-Nutzung funktioniert weiterhin wie auch die Nutzung im WLAN oder an HotSpots.

 

Ein paar Tipps, wie Sie Spotify trotz verminderter Bandbreite weiterhin nutzen können.

 

  • Im WLAN funktioniert Spotify weiterhin wie gewohnt unbegrenzt. Das gilt auch für HotSpots.
  • Wenn Sie die Option SpeedOn buchen, funktioniert Spotify auch mobil wie gewohnt. Das Streamen belastet ihr gebuchtes Datenvolumen selbstverständlich nicht.
  • Das Anhören von Offline-Playlists oder Alben ist ebenfalls nicht von der Bandbreitenbeschränkung betroffen und funktioniert weiterhin. Tippen Sie dazu bei einem Album auf die Fläche „Speichern“ (l., dieser Schritt entfällt bei Playlists). Daraufhin erscheint die Option „Offline verfügbar“ (m.). Aktivieren Sie diese, werden die Titel dieses Albums/dieser Playlist auf Ihrem Gerät gespeichert und sind jederzeit verfügbar.

Spotify Offline Modus.jpg

Ganz wichtig: Solange Ihre Downloadgeschwindigkeit nicht gedrosselt wird, können Sie Spotify wie gewohnt nutzen.

 

Wir freuen uns, wenn Sie auch künftig ein begeisterter Nutzer der Option „Music Streaming“ bleiben.

Kommentare

@CyberSW Bevor Du unqualifiziert gegen die Netzneutralität lospolterst solltest Du Dich informieren bzw. insbesondere die EU-Verordnung genau und komplett lesen! Es geht im Gleichbehandlung jeglichen Internetverkehrs, d.h. Dienste, die nicht Jedermann über das Internet offenstehen (z.B. T-VoIP oder T-Entertain) dürften als "special service" realisiert (siehe Definition von "special service" in der Verordnung) und somit priorisiert werden. Genauso wäre es mit der Behördenvernetzung (wobei das hoffentlich niemand, der ernsthafte Sicherheits- und Datenschutzanforderungen hat, nur als VPN durchs normale Internet führt).

 

Bei T-VoIP oder der Behördenvernetzung ist auch ganz klar die technische Notwendigkeit zur Behandlung als "special service" erkennbar, daher gehe ich stark davon aus, dass das die technischen Richtlinien der BEREC auch so behandeln werden (und das somit auch für VoLTE gelten wird).

 

Bei T-Entertain liegt zwar eine technische Realisierung als "special service" vor, eine technische Notwendigkeit dazu ist aber nicht erkennbar, denn niemand wird einen gravierenden Nachteil oder Schaden haben, wenn IPTV mal buffert... unabhängig davon wäre eine Priorisierung und/oder Volumenausnahme für T-Entertain auch eine klare Diskriminierung anderer IPTV- und Streaming-Anbieter.

 

Spotify hingegen erfüllt nicht mal das Kriterium der technischen Realisierung (weil es für Jedermann über das Internet offensteht und "special services" nicht für reguläre Internetangebote erlaubt sind).

Ich weis nicht wieso hier alle so ne Welle machen, solange man Datenvolumen hat ist doch alles Gut.

 

Und ab April gibt es eh mehr Datenvolumen. 

Dann wird sich aber noch einiges ändern. MobilTV ist doch auch nichts anderes. Und die WhatsApp Sim von Eplus?

Wenn genug kunden Telekom kündigen, werden die nix mehr drosseln.

Ich habe noch den allerersten Spotify-Vertrag "Special Complete Mobil Music" bei dem das unbegrenzte Spotify-Streaming nicht als extra Option dazugebucht wurde, sondern der Tarif nur komplett angeboten wurde.

Wenn nach der neuen Regelung auch Spotify gedrosselt wird, wenn ich das Inklusivvolumen (200 MB) ausgeschöpft habe, ist der wichtigste Vertragsgrund für mich nicht mehr erfüllt und ich sehe es als außerordentlichen Kündigungsgrund.

Bin pappesatt. Netz Neutralität hin oder her. Ich bezahl nen extra teuren Tarif wegen des Streamings und frage mich dann ab Mai wofür ich eigentlich bezahlen soll...


@Thomas Wi. schrieb:

...

Das Inkrafttreten einer neuen EU-Verordnung zur Netzneutralität zum 30. April 2016 kann sich künftig nach Verbrauch Ihres Datenvolumens auch auf die Nutzung von Spotify auswirken. Nach Verbrauch des Inklusiv-Volumens muss auch der Datenverkehr beim Streamen von Musik gedrosselt werden.

...

 


Es MUSS garnicht gedrosselt werden, das ist zumindest nicht von der EU oder anderweitig gesetzlich vorgeschrieben. Das ist eine Sache der Telekom, die das so in ihren Tarifen regelt und so kann man dann ne Option ohne Drosselung für zusätztliches Geld dazubuchen.

@dw4817:

Entertain (das Live-TV) ist auch kein Internetdienst und damit ebenso berechtigt und technisch Special Service.

Insofern wäre ein Anrechnen des Volumens als solches gar nicht rechtens.  

 

@buenni Du betrachtest nur die technische Realisierung, ich hatte aber bereits die technische Notwendigkeit (der besonderen Behandlung) erwähnt, die in der EU-Verordnung ebenfalls eine Rolle spielt: Eine technische Notwendigkeit für die Priorisierung von IPTV ist nicht erkennbar, somit mag man es technisch als "special service" behandeln, ob eine tarifliche Behandlung als "special service" aber vom BEREC durchgewunken wird ist fraglich, eben weil a) die technische Notwendigkeit fehlt und b) gleichartige Alternativen diskriminiert würden.

Der Witz an der Sache ist doch auch, dass Punkte wie Zero Rating (Darum geht es hier) noch garnicht ausgearbeitet sind. 

In der Verordnung selber ist festgehalten, dass bis Ende August 2016 die Verordung in solchen Fragen erst im Detail ausgearbeitet werden muss. 

 

Also frage ich mich doch, wie man einen Zero Rating Dienst wie die Spotify Option mit Verweis auf eine EU Verordnung beschneidet, die in diesem Punkt noch garnicht ausgearbeitet ist. 

Wenn es danach gehen würde, müsste die Telekom mit allen anderen Diensten die unter diesem Punkt fallen (IPTV, Hybrid...) genau so verfahren, wie sie es jetzt mit Spotify tun möchte.

 

Beängstigend finde ich auch, dass manche sich fast schon freuen wenn sie demnächst für die SpeedOn Funktion bezahlen dürfen. 

Wenn man jetzt nicht aufpasst bezahlt man demnächst für andere Dinge auch einen Aufpreis (z.B. anständiges Peering zu Videostreaming Platformen).

 

Und es ist auch nicht dadurch abgegolten das ich mehr Datenvolumen aus einem anderen Grund erhalte. Das sollte man getrennt betrachten, denn wie hier schon einige Male erwähnt, trifft es nicht auf alle zu!

@Madbomb Meine Vermutung ist, dass man sich Spotify herausgepickt hat um durch eine voreilige Schein-Einhaltung der Netzneutralitäts-Vorgaben a) etwas mehr durch SpeedOn-Buchungen zu verdienen und b) Stimmung gegen Netzneutralität zu machen, solange die technischen Vorgaben eben noch nicht final festgelgt sind.

 

Hybrid und IPTV sind für solche Spielchen aber nicht geeignet, das beides derzeit nur mit echten Daten-Flatrates angeboten wird. Wo sollteman da also der Gleichbehandlung halber drosseln wollen?

@dw4817:

Du hast Recht. Für Videostreaming-Dienste ansich gibt es keine technische Notwendigkeit diese zu priorisieren (wäre aus Qualitätgesichtspunkten allerdings im Sinne der Kunden und der jeweiligen Anbieter).

Entertain der Telekom ist aber kein Video-Streaming Dienst, sondern ein Fernsehanschluss.

Der Fernsehanschluss, darf nicht von Internet gestört werden, und das Internet nicht vom Fernsehanschluss.

 

Der Fernsehanschluss fällt per Definition nicht  in den Internetzugangsdienst und findet auch nicht im "Internet" statt.

Die einzige Beeinflussung könnte beim Kunden vor Ort bei aktiver Nutzung passieren, da das Fernsehschauen weniger Geschwindigkeit beim Internet bedeutet (während der Nutzung). Das ist aber zu 100% in der Kontrolle des Kunden.

 

Würde das Fernsehsignal aus eine Koax-Dose kommen, gäbe es wahrscheinlich gar keine Diskussion.

 

Die Befürchtung bei MobileTV seh ich auch. Statt Music halt Video. Und das dann bei Xtra nur mit Dayflat, das wird schwierig.

@buenni

Zattoo ist auch Fernsehen, die Live-Streams der Fernsehsender sind ebenfalls Fernsehen, nur T-Entertain zu priorisieren und insbesondere vom Datenvolumen auszunehmen wäre somit eine Diskriminierung von Zatton und von den Fernsehsendern.

Und auch wenn wir von Fernsehen statt von der technischen Abwicklung als Video-Stream sprechen: Eine technische Notwendigkeit für gesicherte Datenraten besteht - im Gegensatz zu Notrufen und Behördenkommunikation -  nicht. Es ist im Interesse das Anbieters und des Kunden, mehr aber auch nicht. Pocht man bei T-Entertain auf die gesicherten Datenraten, dann führt das die gerne von T-Apolegeten verwendete Argumentation, wenn Online-TV/-Streams bei irgendwem Buffern wäre das nicht schlimm - ist ja kein wichtiger Dienst, ad absurdum. Dienste gleicher Art sind entweder für alle Anbieter und Kunden wichtig oder nicht, das hängt nicht von der Farbe das Anbieters ab. Fröhlich

Der Unterschied ist, dass Entertain (Lineares TV) nicht im Internet stattfindet, und damit auch gar nicht gegenüber Internetstreaming-Diensten wie zatoo oder irgendwelchen webstreams konkurrieren wird (das sind on Demand Dienste).

Insofern stellt sich die Frage eigentlich nicht.  

Eine Einbeziehung, nur weil Richtung Kunde das selbe Kupfer oder Glasfaserkabel genutzt wird, wäre absurd. 

Fernsehanschlüsse, wie auch bei Kabel und Sat sind daher korrekterweise in der Betrachtung immer außen vor.  

 

 

 

Zattoo und die Live-Streams der Sender sind genauso lineares TV wie Entertain.

 

Für die Qualifikation als "special service" genügt es wie gesagt nicht, eine technische Implementierung als "special service" vorzunehmen, es erfordert trotzdem auch die technische Notwendigkeit (siehe die fragliche EU-Verordnung). Die technische Notwendigkeit kann man nicht einfach durch Hinweis auf die technische Implementierung begründen, sonst bräuchte es ist der Definition der "special services" nicht beide Anforderungen, wenn man die eine Anforderung durch die Erfüllung der anderen Anforderung abhaken kann.

 

Alternative Fernsehempfangsformen (Kabel, Sat, terrestrisch), die technisch bedingt Exklusivität, haben als Argumentationshilfe für den Nachbau von Exklusivität beim eigenen Angebot zu nutzen, ist ebenfalls nicht stichhaltig: Wenn man sich für einen All-IP-Datentransport entschließt, um die Vorteile (u.A. flexiblen Transport beliebiger Inhalte) zu haben, dann muss man auch mit den "Nachteilen" für das eigene Geschäftsmodell leben.


Entertain hat technisch bedingte Exklusivität und ist eine separate Empfangsform, neben Sat und Kabelfernsehen. Also ein auf das Kupferkabel eingekoppeltes Fernsehsignal, was dann vom Router / Empfänger wieder ausgekoppelt wird.
Zatoo und Internet-Livestream werden direkt über den Internetanschluss empfangen und eben nicht über den Fernsehanschluss.
Aber ich merke schon, die Diskussion führt zu nichts. Wir werden sehen, wie es betrachtet wird.

Spätestens an den BNG-Anschlüssen verliert Entertain sein letztes bisschen nachgebaute Exklusivität, weil es dann nicht mal mehr in einem eigenen VLAN geliefert wird sondern über den ganz normalen Internetanschluss empfangen wird.

 

Und ja, die Diskussion führt zu nichts, denn die technische Notwendigkeit wird durch x-fach wiederholte Hinweise auf die technische Realisierung nicht begründet, es erfordert aber beides zur Qualifizierung als "special service".

Ich bin stinkend sauer. Die Spotify Option war für mich der Grund Kunde der DTAG zu werden. Dann hat sich das wohl ab dem 28.4 wieder erledigt. Es gibt Menschen auf dieser Welt, die bekommen den Hals mit Geld nicht voll. Vorgeschoben wird die Verordnung über die Netzneutralität, die noch gar nicht in Kraft getreten ist. Aber man kann es ja schon vorab einführen. Kundennähe liebe Telekom sieht für mich anders aus. Ihr habt ganz schön viel Oberwasser bekommen. Wenigstens Eure Aktionäre werden es Euch danken. Tschüß.

Gelöschter Nutzer

Mich ärgert v. a., dass an den tatsächlich bestehenden Diskriminierungen im Internet nichts geändert wird. Beispielsweise verlangen Internetprovider in den USA von ihren Kunden inzwischen eine Extragebühr, sofern diese auch in den Abendstunden ohne "Bildruckler" entsprechende Netflix-Videos schauen wollen. Ansonsten werden diese Videos de facto gedrosselt, da diese über Infrastruktur mit schlechterem Peering geschickt werden, die dann in der Prime Time einfach überlastet sind. Derartiges ist in Zukunft auch in der EU denkbar, mit dem fortschreitenden Siegeszug von Video on Demand Diensten und dagegen macht diese neue EU Regelung nichts.

 

Umgekehrt, wenn ich mit meinem Handyanbieter, namentlich hier der Telekom, freiwillig vereinbare, dass ich eine Zusatzoption zu meinem Mobilfunkvertrag buche, dessen Datenverkehr komplett vom normalen Datenverkehr, der über das Inklusivvolumen abgerechnet wird, ausgenommen wird, dann ist das etwas, das nur mich und meinen Provider etwas angeht! Es gibt hier auch keine Diskriminierung im Sinne der Netzneutralität, diese läge zB dann vor, wenn die Telekom umgekehrt drosselt, wenn ich nicht über sie sondern direkt bei Spotify buche oder einen ganz anderen Streaminganbieter benutze. Beides ist nicht der Fall, zumindest gibt es hier keinerlei Berichte. Solch eine Praxis sollte im Übrigen auch gerne untersagt werden, wenn dies so wäre. Ich halte ebenfalls viel von Netzneutralität - dort, wo es sinnvoll und notwendig ist und nicht als Dogma.

 

Ein Schuß in's eigene Knie ist die EU Verordnung auch dahingehend, dass zunehmend alles, was irgendwas mit Kommunikation und Übertragung von Informationen zu tun hat, "all ip" gehen wird. Mit welchem stichhaltigen Argument soll man dann in Zukunft zB VoLTE Traffic ausnehmen? Es gibt keinen technischen Grund dafür, VoLTE Traffic auszunehmen. Ebenso beim Festnetz, es gibt keinen technischen Grund VoIP auszunehmen, es gibt ja auch DSL Anbieter mit Trafficlimits und Drosselung. Mehr noch - es gibt sogar einen Grund VoIP zu bevorzugen, ob das neueste Update etwas langsamer heruntergeladen wird stört niemand. Aber Ruckler beim Sprachtelefonat - oder beim Musikstreaming! - sehr wohl.

 

Das passt alles hinten und vorne nicht zusammen, was uns da wohlmeinende "Netzaktivisten" eingebrockt haben und am allerwenigsten macht es das, wofür es all die zusätzliche EU Bürokratie angeblich geben soll, nämlich echte Diskriminierung von Datenverbindungen zu verhindern. Sich besonders schnelle Verbindungen extra bezahlen zu lassen dürfte zur nächsten "cash cow" für Backbone-Betreiber werden. Aber hey, man geht Spotify-Nutzern der DTAG auf die Nerven, super gemacht, ganz toll, "yay".

 

PS: der Telekom mache ich hier nicht den leisesten Vorwurf, die muss umsetzen was die Eurokraten vorgeben. Höchstens würde ich mir wünschen, dass man das den Bestandskunden etwas versüßt, zB nochmal 100 mb auf das Inklusivvolumen als kulante Lösung draufpackt, wie man das schon mit dem "Albumcovertraffic wird angerechnet"-Problem gemacht hat.

@Gelöschter Nutzer

Der Punkt ist: Die Eurokraten geben noch nichts vor, die EU-Verordnung benötigt erst noch technische Richtlinien, die bis Ende August von der BEREC ausgearbeitet werden sollen. Danach gibt es erst eine Vorgabe, an die sich die Telcos zu halten haben.

 

Jetzt bereits angeblich aus Gründen der Netzneutralität die Drosselung auch auf Spotify auszuweiten sieht für mich eher nach einem Versuch aus, manche Kunden "stinkig" zu machen, damit der eine oder andere dann bei der ab Ende April stattfindenden BEREC-Konsultation Contra-Netzneutralität argumentiert. So ein Zufall, ab 28.4. greift die Spotify-Drossel und die Konsultation geht auch in der Zeit los... ein letzter Versuch, noch Einfluss auf die technischen Richtlinien zu nehmen?

Da diese Richtlinie der EU ja nun bekannt ist und auch die Kunden angeschrieben werden, frage ich mich wieso die Telekom damit weiter Werbung macht. Zitat von der aktuellen Homepage: Zusätzlich und nur bei der Telekom: Musik streamen und Playlists offline synchronisieren ohne Belastung des Datenvolumens

Auch weiterhin belastet die Nutzung von Spotify das Datenvolumen nicht. 

Spätestens an den BNG-Anschlüssen verliert Entertain sein letztes bisschen nachgebaute Exklusivität, weil es dann nicht mal mehr in einem eigenen VLAN geliefert wird sondern über den ganz normalen Internetanschluss empfangen wird.

Das ist so nicht ganz korrekt. Richtig ist, dass IPTV nicht mehr in einem separaten VLAN übertragen wird, allerdings läuft der Traffic weiterhin nicht über das Internet, sondern wird am BNG gesondert eingespeist. Der BNG bildet damit auch künftig -anstatt des MSAN/DSLAM- den Multicast-Replikationspunkt. Es handelt sich aber um eine geschlossene Plattform. Nur weil das Internet Protokoll angewendet wird, heißt das noch lange nicht, dass die Daten auch Berührung zum Internet haben.

verstehe die Aufregung nicht. Spotify bleibt vom Volumen unberührt und wird erst gedrosselt wenn das Volumen auf andere Art und Weise verbraucht wurde.

die Aussage "Spotify wird nicht auf das Datenvolumen angerechnet bleibt weiterhin bestehen und ist weiterhin richtig.

d.h. verbraucht ihr nicht sinnlos Volumen anderweitig läuft die Musik weiter

Vertrag ist damit nicht kündbar - es ist eine Option, kein fester Vertragsbestandteil, die Option kann ja gekündigt werden.

und wer jetzt argumentiert, dann kann ich mich ja direkt bei Spotify anmelden und vom günstigeren Preis (Studenten usw.) profitieren vergisst, dass dann das hören auch auf das Volumen angerechnet wird.