Ab wann Rechtliche Schritte ?
vor 10 Tagen
Hallo ab wann kann man Rechtliche Schritte gegen die Telekom einleiten ? Hab vor 2 Monaten ein Problem gemeldet da mein Router ständig ausgeht . Mir wurden mittlerweile ein neuer Router ein angeblich schnellere Leitung und 2 Techniker geschickt . Laut Support bekomm ich nur 80 % der angegebenen Leitung . Laut der 2 Techniker liegen bei mir 98 % an was besser woh nicht geht . Hatte Samstag einen Termin mit einem Höheren Techniker der aber nie erschienen ist ! Hab nur eine Mail bekommen sollte ich nicht vor Ort sein zahle ich 49 Euro Anfahrt. Abgebucht haben Sie wie immer Pünktlich .
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Stefan
vor 10 Tagen
nach TkG kannst du ein Messprotokoll anfertigen und bekommst ggf. einen Preisnachlass oder das Recht zur Sonderkündigung.
Das war's.
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Marcel2605
vor 10 Tagen
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Hubert Eder
vor 10 Tagen
Hallo @Deluxe245
wenn 98% der vertraglich zugesicherten Übertragungsrate ankommen, dann ist der Vertrag laut TKG erfüllt.
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Khaled A.
Telekom hilft Team
vor 10 Tagen
Hallo @Deluxe245,
damit ich schnell weiterhelfen kann, füllen Sie bitte in Ihren Benutzerdaten die Felder „Kundennummer“ und/oder „Handynummer“ aus. Über den Menüpunkt "Meine Einstellungen" beim Klick auf Ihr Bild rechts oben gelangen Sie an den richtigen Punkt "Kundendaten für den Kundenservice". Im Anschluss freue ich mich über eine Rückmeldung mit einem Zeitfenster, wann ein Rückruf gut passen würde. Und damit Sie im Telefonat nicht suchen müssen, halten Sie zur schnelleren Authentifikation schon mal Ihre IBAN und Kundennummer bereit. Weitere Infos zur Authentifikation: https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/meine-daten/kontakt-zur-telekom/abfrage-persoenlicher-daten
^Khaled
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Käseblümchen
vor 10 Tagen
TKG §58
(4) Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin vom Anbieter versäumt, kann der Verbraucher für jeden versäumten Termin eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro oder 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem welcher Betrag höher ist, verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat das Versäumnis des Termins zu vertreten. 2Absatz 3 Satz 4 und 5 gilt entsprechend.
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*Paz Vizsla*
vor 10 Tagen
Hallo ab wann kann man Rechtliche Schritte gegen die Telekom einleiten ?
Hallo ab wann kann man Rechtliche Schritte gegen die Telekom einleiten ? Hab vor 2 Monaten ein Problem gemeldet da mein Router ständig ausgeht . Mir wurden mittlerweile ein neuer Router ein angeblich schnellere Leitung und 2 Techniker geschickt . Laut Support bekomm ich nur 80 % der angegebenen Leitung . Laut der 2 Techniker liegen bei mir 98 % an was besser woh nicht geht . Hatte Samstag einen Termin mit einem Höheren Techniker der aber nie erschienen ist ! Hab nur eine Mail bekommen sollte ich nicht vor Ort sein zahle ich 49 Euro Anfahrt. Abgebucht haben Sie wie immer Pünktlich .
Ernsthaft? Verklagen wegen was.... ?
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muc80337_2
vor 10 Tagen
Hallo ab wann kann man Rechtliche Schritte gegen die Telekom einleiten
Hallo ab wann kann man Rechtliche Schritte gegen die Telekom einleiten ? Hab vor 2 Monaten ein Problem gemeldet da mein Router ständig ausgeht . Mir wurden mittlerweile ein neuer Router ein angeblich schnellere Leitung und 2 Techniker geschickt . Laut Support bekomm ich nur 80 % der angegebenen Leitung . Laut der 2 Techniker liegen bei mir 98 % an was besser woh nicht geht . Hatte Samstag einen Termin mit einem Höheren Techniker der aber nie erschienen ist ! Hab nur eine Mail bekommen sollte ich nicht vor Ort sein zahle ich 49 Euro Anfahrt. Abgebucht haben Sie wie immer Pünktlich .
Ab sofort wenn eine entsprechende Situation eingetreten ist - Du musst nicht drüber schlafen.
In Deinem aktuellen Fall würde ich mir die Zeit zum Anwalt wohl sparen - und lieber zuerst mal mit der Telekom klären, z.B. mit einem Teamie hier. Dazu solltest Du allerdings Dein Forenprofil ausfüllen.
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Deluxe245