Abbuchung trotz Kündigungsbestätigung

vor 4 Jahren

Ich hab trotz bestätigter Kündigung zum 31.01.21 jetzt eine Rechnung für Februar bekommen die dann im Februar abgebucht werden soll. Wie ist das möglich? 

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  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 4 Jahren

    @saik madida das vermutlich die Schlußrechnung ist, im Janur hast Du doch noch die Leistungen in Anspruch genommen. Du hast bei der Bereitstellung auch nicht im Vorraus gezahlt.

    2

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Hallo @saik madi 


    @saik madi  schrieb:

    @Chill erst mal Ist es dann normal das auf der Rechnung für Februar steht weil im februar nehme ich die leistungen ja nicht mehr in anspruch? Und ganz unten steht auf der Rechnung noch ende der mindestvertragslaufzeit ende April 21. muss dazu sagen ich konnte ein sonderkündigungsrecht in anspruch nehmen deswegen Kündigungsbestätigung zum31.01


    Bei einer Sonderkündigung gibt es eine 3 Monatige Kündigungsfrist. Wenn also zu Ende Januar vom Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht wurde, wird der Vertrag 3 Monate später zu Ende April beendet.

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 4 Jahren


    @saik madi  schrieb:

    Ich hab trotz bestätigter Kündigung zum 31.01.21 jetzt eine Rechnung für Februar bekommen die dann im Februar abgebucht werden soll. Wie ist das möglich? 


    Bei der Telekom wursteln die einzelnen Bereich getrennt vor sich hin.

    Die Finanzbuchhaltun, die dir die Rechnung sendet, erhält von deiner Kündigun erst Kenntnis, nachdem diese vollzogen ist.

    Also am 01.02.21

    Zu diesem Zeitpunkt ist die Rechnung für Februar verständlicher Weise bereits "in der Röhre".

    Bei der nächsten, oder auch übernächsten Rechnung werden dir dann die zuviel berechneten und abgebuchten Beträge erstattet.

     

     

     

     

     

     

     

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  • Telekom hilft Team

    vor 4 Jahren

    Hallo @saik madi,

    vielen Dank für deinen Beitrag in unserer Community.

    Die Rechnung wurde erstellt, bevor die Kündigung in Kraft tritt. Nach dem 31. Januar 2021 wird eine Schlussrechnung ausgestellt, in der alle Beiträge, die zu viel abgezogen wurden, gutgeschrieben werden.

    Bei weiteren Fragen kannst du dich gerne erneut melden.

    Liebe Grüß
    Emy P.

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