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Gelöst
Altvertrag endet aufgrund TKG-Novelle früher - früherer Vertragsbeginn des Folgevertrags möglich?
vor 3 Jahren
Unser bestehender Festnetzvertrag läuft seit April 2015. Im November 2021 haben wir ihn zum April 2022 gekündigt, da er für unsere Bedürfnisse überdimensioniert geworden ist.
Über die Kundenrückgewinnung haben wir daraufhin einen kleineren Tarif ab April 2022 abgeschlossen.
Durch die Novelle des TKG zum 1. Dezember wurde das Vertragsende des Altvertrags auf z.Z. Januar 2022 vorverlegt, und wir könnten ihn mit einem Monat Kündigungsfrist zu diesem Zeitpunkt kündigen.
Ist es möglich, den neuen Vertrag bereits im Januar 2022 beginnen zu lassen?
Wir haben bereits versucht, die Frage telefonisch zu klären, aber die Mitarbeiterin an der Hotline hat uns abgewimmelt, indem sie behauptet hat, dass unser Altvertrag nicht von der Gesetzesänderung betroffen sei, was nachweislich falsch ist.
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Akzeptierte Lösung
Stefan
Community Guide
akzeptiert von
Lenny Wolf
vor 3 Jahren
@Lenny Wolf
Das sollte das Team hinbekommen.
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Akzeptierte Lösung
Damra S.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
Lenny Wolf
vor 3 Jahren
Guten Abend @Lenny Wolf,
vielen Dank für die Nachricht auf unserer Community. Gerne möchte ich Ihnen weiterhelfen und für Aufklärung an dieser Stelle sorgen. Zum Zeitpunkt des Tarifwechsels im November 2021 galt nicht das neue Gesetz, welches sich nicht generell auf alle Verträge bezieht, sondern Unternehmen verpflichtet, entsprechende Verträge als Alternativen anzubieten. Ein früherer Vertragsbeginn ist somit leider nicht möglich. Ich kann verstehen, dass die neue Lage ein wenig verwirrend ist. Sollten Sie hier weitere Fragen haben, so melden Sie sich gerne jederzeit wieder.
Viele Grüße,
Damra S.
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Anonymous User
Antwort
von
Damra S.
vor 3 Jahren
Hm, der Tarifwechsel wurde im Nov. beauftragt, der Wechsel selbst hat ja noch nicht stattgefunden. Dieser Auftrag könnte doch storniert werden, oder?
Wenn die Stornierung durch ist, könnte einer neuer Auftrag, dann mit einer Frist von einem Monat, eingestellt werden.
Ich weiß natürlich nicht, obs bei dem Auftrag über die Kundenrückgewinnung noch zusätzliche Vergünstigungen gegeben hat; die wären dann allerdings wohl weg.
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