Einzelverbindungsnachweis

5 years ago

Habe den Einzelverbindungsnachweis gebucht. Wurde am 24. Februar bestätigt. Wieso kann ich in der Märzrechnung immer noch kein EVP einsehen?

 

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  • 5 years ago

    Hallo, das ist ja nun die Rechnung von Februar oder? Sprich den EVN von März dank im April sichtbar

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  • 5 years ago

    Wurden kostenpflichtige Gespräche geführt?

    Falls nein, alles was von Flats abgedeckt ist, steht nicht im EVN .

    2

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    5 years ago

    Und der EVN ist ein separates Dokument, wird nicht mit der Rechnung verschickt. Die steht zum Download im Kundencenter bereit.

    Answer

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    5 years ago

    Hallo @Gelöschter Nutzer ,

    hier kann ich noch die Linksammlung bieten, die wesentlichen Details wurden alle schon genannt:

    https://www.telekom.de/hilfe/rechnung/einzelverbindungsnachweis/fn-evn-beauftragen-und-einsehen?samChecked=true

    https://www.telekom.de/hilfe/rechnung/einzelverbindungsnachweis/mf-evn-beauftragen-und-einsehen?samChecked=true

    https://www.telekom.de/hilfe/rechnung/einzelverbindungsnachweis/einzelverbindungen-im-kundencenter-keine-anzeige

     

    Ich gehe davon aus, dass Sie den Einzelverbindungsnachweis im Kundenzentrum finden oder bald dort finden, falls kostenpflichtige Verbindungen angefallen sind.

     

    Viele Grüße,

    Coole Katze

     

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  • 5 years ago

    Auch dir ein freundliches Hallo @Gelöschter Nutzer 

     

    Sind in der neuen Rechnung denn kostenpflichtige Verbindungen?

    Wenn ja, von welchem Datum? Datum dart nicht vor Schaltdatum liegen!

     

    schöne Grüße

    0

  • 5 years ago

    Habe den Einzelverbindungsnachweis gebucht. Wurde am 24. Februar bestätigt. Wieso kann ich in der Märzrechnung immer noch kein EVP einsehen?

    Habe den Einzelverbindungsnachweis gebucht. Wurde am 24. Februar bestätigt. Wieso kann ich in der Märzrechnung immer noch kein EVP einsehen?

     

    Habe den Einzelverbindungsnachweis gebucht. Wurde am 24. Februar bestätigt. Wieso kann ich in der Märzrechnung immer noch kein EVP einsehen?

     


    Gespräche werden in der EVÜ erst angezeigt, wenn auch die entsprechende Rechnung raus ist. Sobald du also eine neue Rechnung (oder den Hinweis zu einer neuen Rechnung) per SMS oder Email erhälst, kannst du die Rechnung und auch die dort zugehörige EVÜ abrufem. Beachte aber, dass in der EVÜ nur Gespräche aufgeführt werden, die du extra bezahlen musst. Gespräche, die durch eine Flatrate (Festnetz national und international, Flatrate in die Mobilfunknetze usw.) abgedeckt sind, werden nicht angezeigt!

     

    Wenn du z.B. sehen möchtest, welche Nummern von deinem Anschluss gewählt wurden, so musst du diese Daten im Router auslesen (bei nahezu jedem Produkt möglich). Die Telekom speichert und zeigt dir diese nicht an.

    0

  • 5 years ago

    Hallo @Gelöschter Nutzer,

    hier wurden schon einige potenzielle Lösungen genannt. Konnte das Rätsel gelöst werden?

    Viele Grüße
    Marcel M.

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    Answer

    from

    5 years ago

    Was sagt die Bundesnetzagentur:

     

    Kann bei gebuchten »Flatrate-Tarifen« ein Einzelverbindungsnachweis verlangt werden?

    Bei vertraglichen Vereinbarungen von sog. »Flatrates« muss generell kein detaillierter Ausweis erstellt werden, da dieser zur Prüfung der Rechnung nicht notwendig ist. Auf Wunsch des Kunden können aber die Daten pauschal abgegoltener Verbindungen mitgeteilt werden. Einen Anspruch hat der Kunde hierauf jedoch nicht. Im Einzelfall bedarf es hierzu einer Vereinbarung mit dem Telekommunikationsdienstanbieter, der hierfür auch ein gesondertes Entgelt verlangen darf.

     

    https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Vertragsfragen/Einzelverbindungsnachweis/einzelverbindungsnachweis-node.html

    Answer

    from

    5 years ago

    Was sagt die Bundesnetzagentur: Kann bei gebuchten »Flatrate-Tarifen« ein Einzelverbindungsnachweis verlangt werden? Bei vertraglichen Vereinbarungen von sog. »Flatrates« muss generell kein detaillierter Ausweis erstellt werden, da dieser zur Prüfung der Rechnung nicht notwendig ist. Auf Wunsch des Kunden können aber die Daten pauschal abgegoltener Verbindungen mitgeteilt werden. Einen Anspruch hat der Kunde hierauf jedoch nicht. Im Einzelfall bedarf es hierzu einer Vereinbarung mit dem Telekommunikationsdienstanbieter, der hierfür auch ein gesondertes Entgelt verlangen darf. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Vertragsfragen/Einzelverbindungsnachweis/einzelverbindungsnachweis-node.html

    Was sagt die Bundesnetzagentur:

     

    Kann bei gebuchten »Flatrate-Tarifen« ein Einzelverbindungsnachweis verlangt werden?

    Bei vertraglichen Vereinbarungen von sog. »Flatrates« muss generell kein detaillierter Ausweis erstellt werden, da dieser zur Prüfung der Rechnung nicht notwendig ist. Auf Wunsch des Kunden können aber die Daten pauschal abgegoltener Verbindungen mitgeteilt werden. Einen Anspruch hat der Kunde hierauf jedoch nicht. Im Einzelfall bedarf es hierzu einer Vereinbarung mit dem Telekommunikationsdienstanbieter, der hierfür auch ein gesondertes Entgelt verlangen darf.

     

    https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Vertragsfragen/Einzelverbindungsnachweis/einzelverbindungsnachweis-node.html

    Was sagt die Bundesnetzagentur:

     

    Kann bei gebuchten »Flatrate-Tarifen« ein Einzelverbindungsnachweis verlangt werden?

    Bei vertraglichen Vereinbarungen von sog. »Flatrates« muss generell kein detaillierter Ausweis erstellt werden, da dieser zur Prüfung der Rechnung nicht notwendig ist. Auf Wunsch des Kunden können aber die Daten pauschal abgegoltener Verbindungen mitgeteilt werden. Einen Anspruch hat der Kunde hierauf jedoch nicht. Im Einzelfall bedarf es hierzu einer Vereinbarung mit dem Telekommunikationsdienstanbieter, der hierfür auch ein gesondertes Entgelt verlangen darf.

     

    https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Vertragsfragen/Einzelverbindungsnachweis/einzelverbindungsnachweis-node.html


    Es wurde ja nie etwas anderes behauptet. Man hat keinen Anspruch! Alles andere sind Sonderbedingungen, die man beantragen bzw. aushandeln muss. Und es darf ein Entgelt erhoben werden. Wer es braucht, bitteschön. Ansonsten lassen sich eben auch die Daten in jedem Router ablesen bei VoIP.

    Answer

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    5 years ago

    @Schmucki_1975 

    In den bisherigen Beiträgen wurde die von der Bundesnetzagentur ausgeführte Möglichkeit noch überhaupt nicht erwähnt.

     

    Was zw. User und Telekom in dem Fall möglich ist, entzieht unser aller Kenntnis und an Spekulationen beteilige ich mich nicht.

    Unlogged in user

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