Fehlende Gutschriften bei Vertragsbeginn - Neubau

4 years ago

Hallo, unser Anschluss beim Neubau wurde endlich realisiert.

 

Frau K. (unsere Bauherrenmanagerin) hat uns bei Vertragsabschluss folgendes zugesichert:

 

- GS für den alten Vertrag, welchen wir seit dem 01.06 nicht mehr nutzen konnten. Das wurde hier ja auch schon thematisiert und bestätigt. Wir sind umgezogen in einen Neubau und hatten mehrere Monate kein Internet. Der alte Vertrag aus unserer Wohnung lief aber weiter (Empfehlung der Telekom).

- GS der kompletten Bereitstellung (~60€)

- Bauherrenbonus (300€)

 

Heute habe ich die erste Rechnung unter dem neuen Status bekommen.

Dort sind als Guthaben nur die 300 Bauherrenbonus aufgeführt. Abgezogen werden die Bereitstellungskosten, sowie die Vertragskosten.

 

Hier fehlt also noch die Gutschrift über den alten Vertrag, sowie über die Bereitstellung. Ich habe für den kompletten November noch die 38,94€ für den alten Vertrag gezahlt. Im November ging aber auch schon der neue Vetrag los.

 

Bitte um Prüfung und Rückmeldung.

Danke.

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  • 4 years ago

    Die restlichen Gutschriften erfolgen wenn dein neuer Vertrag nach Bereitstellung 14 Tage später in den Bestand gelaufen ist. Wen dein Profil befüllt ist kann sich das auch noch einmal ein Teami anschauen und dann auch noch mal draufschauen.

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    Answer

    from

    4 years ago

    Danke erstmal für die Info.

    Der Neuanschluss und Start erfolgte am 19.11.20. Das ist dann doch schon etwas her.

    Am 17.12 haben wir dann die erste Rechnung zum neuen Vertrag bekommen.

    Answer

    from

    4 years ago

    @Tx-25Ok, dann sollte das nun auf der nächsten Rechnung eigentlich mir drauf sein. Dein Profil ist ja befüllt, da wird sicher ein Teami mal einen Blick draufwerfen können.

    Unlogged in user

    Answer

    from

  • 4 years ago

    Guten Morgen @Tx-25,

    wir beide hatten ja am Freitag schon alles zu den Gutschriften in deinem ursprünglichen Thread besprochen.

    Lass uns doch bitte bei einem Thread bleiben, damit es hier nicht zur Doppelbearbeitung kommt. Wenn noch weitere Fragen offen geblieben sind, sag mir gerne dort Bescheid.

    Viele Grüße

    Martina H.

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