Gelöst

Frage zur IP Speicherung

vor einem Jahr

Hallo zusammen.

Meine Frage bezieht sich auf den Beitrag:
https://telekomhilft.telekom.de/t5/Festnetz-Internet/IP-Adressen-Speicherung-Verkehrsdaten-quot-Ende-der-Verbindung/td-p/3984455

Hier wurde gefragt:

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Hallo liebe Community! 

Ich habe zwei Fragen bezüglich der Datenspeicherung, die sich aus der Infoseite https://www.telekom.com/de/verantwortung/datenschutz-und-datensicherheit/datenschutz/ihre-daten-bei-... ergeben:

1. Welche Daten werden bezüglich der IP-Adressen denn für 7 Tage gespeichert? Lediglich der Anschluss der dieser IP-Adresse innerhalb dieser Zeitspanne zugeordnet war oder auch Informationen zu Nutzungsverhalten wie Suchanfragen oder ähnliches? Im Internet ist nicht eindeutig erläutert ob genaue Verlaufsdaten von Anschlüssen/Nutzern protokolliert werden dürfen. [Also: Was gehört zu den allgemeinen Verkehersdaten neben Nutzungszeiten noch hinzu]?

2. Router sind heutzutage wesentlich länger mit dem Internet verbunden (bis zu 180 Tage), in denen dann auch keine neue IP Adresse dem Anschluss zugeordnet wird. Werden die IP-Daten dann jeweils nur für die letzten 7 Tage gespeichert unabhängig von der Bestandsdauer der aktuell zugeteilten IP - Adresse oder werden die Daten erst 7 Tage nach Neubezug einer IP-Adresse gelöscht? Ein Beispiel dazu:
Der Zugriff auf eine Nachrichtenseite ist 30 Tage her. Seitdem hat sich die IP-Adresse des Anschlusses jedoch nicht geändert, da der Router zuletzt vor 50 Tagen neugestartet wurde und demnach seit 50 Tagen die gleiche IP-Adresse besteht. Kann die Telekom dann noch sagen ob der Zugriff vor 30 Tagen bereits auch schon von diesem Anschluss stattfand oder kann die Telekom nur Aussagen zu den letzten 7 Tagen der IP-Adresse treffen, unabhängig von der zum Teil 150-180 tägigen Bestandsdauer der zugewiesenen IP-Adresse? [Also: Was bedeutet der Satz Speicherung " bis zu sieben Tage nach Ende der Verbindung"? Ist das Ende der Verbindung erst bei einer Neuzuweisung einer IP-Adresse gegeben und ermöglicht dadurch die Speicherung von IP-Daten von bis zu 180 Tagen?]

Ich hoffe meine Anfrage ist verständlich. Vielen dank bereits im Voraus für die Antworten!
 
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Leider ist die Antwort dort nur ein Link auf einen Beitrag der bereits archiviert wurde, und nicht mehr einsehbar ist.
Da ich mir nicht sicher bin, ob so alte Beitrage noch beantwortet werden,
habe ich hier einen neuen mit der gleichen Frage erstellt.

Vielen Dank und LG

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  • Akzeptierte Lösung

    5 Sterne Mitgestalter*in

    akzeptiert von

    vor einem Jahr

    1. Was du im Internet machst, ist kein Ding der Telekom, dafür interessiert sie sich nicht. 

      Neben der IP-Adresse und der Anschlusszuordnung weiß die Telekom für weit mehr als 7 Tage, was dein DSL Port so gemacht hat. Ob er stabil war, ob es Störungen gab und solche Geschichten. Zusätzlich weiß die Telekom auch für 7 Tage, mit wem VoIP Verbindungen geführt wurden und technische Daten dazu. Auch wenn Verbindungen fehlgeschlagen sind. 

      Was du ansurfst oder sagst ist für eine Entstörung nicht relevant. 


    2. Du hast Recht ... wenn du auf Nummer sicher gehen willst, musst du dir häufiger eine IP-Adresse zuweisen lassen. Im Speedport gibts da ne entsprechende Einstellung zu.

      Die Provider beantworten die automatischen Anfragen der Ermittlungsbehörden so, dass Bestandsdatenauskünfte zu Vorgängen größer 7 Tage grundsätzlich abgelehnt werden. Heißt das macht das Tool, was die Provider und die Behörden nutzen schon von selbst. 

      In der Theorie, wenn die Polizei schlau ist, stellen die noch die Anfragen, wen die IP-aktuell zugewiesen ist und wie lang diese IP schon dem aktuellen Teilnehmer zugewiesen ist. Das wären 2 Anfragen mit denen man am Ende aufs gleiche Ergebnis schließen könnte. Wird aber nicht gemacht, da hab ich mich auf Twitter auch schonmal mit Polizisten rum gestritten, die einfach nur bis zur ersten Anfrage denken können. 

      Willst du da "sicherer" sein, musst du dir öfter ne neue IP geben lassen. 

    1

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    Super, Danke für die schnelle Antwort!

    Mir gings dabei nicht wirklich um die Anfragen der Behörden, mir war nur nicht ganz klar was mit allgemeinen Nutzungsdaten gemeint ist. 

    Aber so wie ich das verstanden habe sind das dann nur die dem Anschluss zugewiesene/n IP Adresse/n der letzten 7 Tage, sowie Daten die zur DSL Verbindung an sich anfallen, allerdings keine weiteren Daten was den IP Traffic betrifft. 

    Die Frage wäre so wie ich das sehe als beantwortet, nochmals vielen Dank für die schnelle Antwort!

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Gelöst

vor 5 Jahren

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