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Kündigung wegen Haushaltszusammenführung wird nicht akzeptiert
vor einem Jahr
Guten Tag,
ich habe versucht, meine aktuellen Telekom-Anschluss zu kündigen, da ich mit meiner Partnerin zusammenziehe und Sie für bereits einen Telekom-Anschluss beauftragt hat, der nun geschaltet wird.
Die Telekom schreibt auf ihren Seiten, dass sie in solchen Fällen eine Sonderkündigung einräumt.
Ich habe der Telekom sogar die Auftragsbestätigung meiner Partnerin gesendet und die Telekom lehnt die Kündigung ab, weil die Rufnummer des Anschlusses nicht zur Telekom gehöre und daher kein Anspruch vorliegt.
Häh? 😄 Die sehen doch in dem Schreiben ihre Kundennummer, Auftragsnummer und ihre drei zugewiesenen neuen Rufnummern.
Wenn diese tatsächlich keinem Telekomanschluss gehören, haben wir nicht nur wegen meiner Kündigung ein Problem sondern auch, weil die Telekom dann fremde Rufnummern vergibt.
Wer kann mir unkompliziert helfen ohne wieder an die Bundesnetzagentur zu gehen
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CobraCane
Community Guide
vor einem Jahr
Was soll die dazu sagen?
Haushaltszusammenführung ist eine Kulanz der Telekom.
Wenn ihr meint nen neuen Anschluss zu beantragen (der noch nicht einmal geschaltet ist) und dann parallel meint den alten dadurch kündigen zu können braucht ihr euch nicht wundern dass die Telekom das ablehnt.
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holzher24
Antwort
von
CobraCane
vor einem Jahr
Auf welchem Weg wurde gekündigt?
Ist der neue Auftrag nach Eingang der AB schon aus der Widerrufstfrist?
Wie bereits Forenkollege @CobraCane schreieb ist eine Kündigung reine Kulanz aber auch nur wenn ein gleich- oder höherweriger Anschluss an der neuen Adresse bei der Telekom besteht, nicht wenn dieser erst beauftragt- und noch nicht ein mal aktiviert ist. Auch darf es kein Geschäftskundenanschluss sein.
Entsprechende Formulare sind einzureichen:
Gemeinsamer Mietvertrag/Kaufvertrag des neuen Objekts
oder Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts
oder Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz
Entsprechendes kann online getätig werden, ich stelle jetzt keinen Link ein für die Umzugskündigung ein, sonst heißt es wieder das es ein Phishing -Link ist wie hier:
https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telefonie-Internet/Kuendigung-wird-nicht-im-Kundencenter-angezeigt/m-p/4720330#M1863455
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mender_2
5 Sterne Mitgestalter
vor einem Jahr
@sewihere
ich lese aus Deinem Beitrag das der zweite Anschluss „nun geschaltet wird“, eine AB ist ja schon da mit welchem Schalttermin?
Klingt eher so das der zweite Auftrag noch nicht vollends durch alle Systeme durch ist und es daher zu Ablehnung der SoKü kommt, weil die Rufnummern noch nicht abschließend im System sein könnten.
Wenn es so sein sollte, Versuch es einfach noch mal wenn der erste Vertrag komplett läuft.
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Detlev K.
Antwort
von
mender_2
vor einem Jahr
Hallo @sewihere,
leider habe ich dich eben telefonisch nicht erreicht.
Teile uns bitte ein Zeitfenster mit in dem ein Rückruf am besten passt.
Hallte dann auch bitte die Kundennummer und die letzten sechs Ziffern der IBAN bereit.
Grüße Detlev K.
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→мαтαıмακı←Kein Bock mehr
5 Sterne Mitgestalter*in
vor einem Jahr
Grüße @sewihere
Was auch geht, ist ein Umzug nach TKG zu beantragen (per Hotline oder im Telekom-Shop).
Wenn dann es nicht möglich ist, das dein Anschluss geschaltet werden kann, dann besteht auch ein Sonderkündigungsrecht, welches man bei der Beauftragung dann nutzen kann.
Die bringt dir nichts bei einer Haushaltszusammenführung, da dies eine Kulanzleistung der telekom ist.
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Stefan
Community Guide
vor einem Jahr
@sewihere
Die Ursache ist doch recht einfach einzukreisen.
Deine Freundin hat einen NEUEN noch nicht geschaltete Anschluss, dessen Rufnummern eben nicht geschaltet sind und daher auch nicht der Hotline ersichtlich.
die Kulanz gibt es bi der Haushaltszusammenführung zweier bestehender Anschlüsse und nicht bei Neubeauftragung des einen und Kündigung des anderen.
Evtl kann das Team was machen, aber die Fehler liegen ganz klar bei euch.
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muc80337_2
Antwort
von
Stefan
vor einem Jahr
Und wenn bereits drei Rufnummern zugeteilt sind, dann wird es auch die Auftragsbestätigung und nicht nur die Eingangsbestätigung sein.
Es ist im konkreten Fall damit wohl einfach von einem Bearbeitungsfehler auszugehen.
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