Gelöst
Kann man TAE-Dose selbst austauschen?
vor 2 Tagen
Hallo,
ich nutze momentan MagentaZuhause L.
Während der Reparatursarbeiten in der Wohnung ist die Verbindung der sehr alten TAE -Dose schon bei leichten Erschütterungen instabil und die Download-Geschwindigkeit beträgt nur etwa 50 Mbit/s.
Die Handwerker haben mir empfohlen, die Steckdose auszutauschen.
Kann ich dann das selbst machen? Die TAE -Dose hat ein Telekom-Logo.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Tagen
Ja - wenn es nur um die Dose geht und nicht auch das Kabel zum APL getauscht werden soll:
Was Du nämlich nicht machen darfst ist den APL zu öffnen.
Dass Du die Frage formulierst als "kann ich das" und nicht als "darf ich das" könnte allerdings ein Hinweis darauf sein, dass Du das nicht selbst machen solltest.
Weil Du Dich nicht auskennst welches Modell genau Du wählen solltest, weil Du kein Auflegewerkzeuug hast, ...
Für mich sieht es so aus als sei Dein Anschluss gestört - und dass der über eine Störungsmeldung repariert werden würde.
7
Antwort
von
vor 2 Tagen
die ist auch nicht meine Eigentum.
Der TE darf auch nicht einfach Dein Auto öffnen.
§ 317 StGB
Der hier gerne mal zitiert § 317 StGB ist so dermaßen offensichtlich nicht einschlägig, dass man den Zitierenden vorhalten muss, ihn nicht gelesen oder verstanden zu haben.
Was Du nämlich nicht machen darfst
Ja - wenn es nur um die Dose geht und nicht auch das Kabel zum APL getauscht werden soll:
Was Du nämlich nicht machen darfst ist den APL zu öffnen.
Dass Du die Frage formulierst als "kann ich das" und nicht als "darf ich das" könnte allerdings ein Hinweis darauf sein, dass Du das nicht selbst machen solltest.
Weil Du Dich nicht auskennst welches Modell genau Du wählen solltest, weil Du kein Auflegewerkzeuug hast, ...
Für mich sieht es so aus als sei Dein Anschluss gestört - und dass der über eine Störungsmeldung repariert werden würde.
Das Öffnen des APL steht nicht unter Strafe und ich sehe auch keine zivilrechtlichen Verpflichtungen.
(Unter Vorbehalt, dass der APL nicht verschlossen ist.)
Der hier gerne mal zitiert § 317 StGB ist so dermaßen offensichtlich nicht einschlägig, dass man den Zitierenden vorhalten muss, ihn nicht gelesen oder verstanden zu haben.
Den Tausch der 1. TAE kann ich nicht "auf eigene Kappe" empfehlen, da man die 1. TAE -Dose lediglich als "Hehlerware" bei Ebay findet (werden da im 10er-Pack verkauft) und dem Laien das Auflegewerkzeug fehlt. Zudem handelt es sich ja - wie beschrieben - um eine Störung, die von der Telekom theoretisch kostenlos behoben werden sollte.
Selbstverständlich ist der einschlägig, wer was anderes behauptet hat einfach die Begrifflichkeiten nicht verstanden.
Das Öffnen des APL steht nicht unter Strafe und ich sehe auch keine zivilrechtlichen Verpflichtungen.
Was Du nämlich nicht machen darfst
Ja - wenn es nur um die Dose geht und nicht auch das Kabel zum APL getauscht werden soll:
Was Du nämlich nicht machen darfst ist den APL zu öffnen.
Dass Du die Frage formulierst als "kann ich das" und nicht als "darf ich das" könnte allerdings ein Hinweis darauf sein, dass Du das nicht selbst machen solltest.
Weil Du Dich nicht auskennst welches Modell genau Du wählen solltest, weil Du kein Auflegewerkzeuug hast, ...
Für mich sieht es so aus als sei Dein Anschluss gestört - und dass der über eine Störungsmeldung repariert werden würde.
Das Öffnen des APL steht nicht unter Strafe und ich sehe auch keine zivilrechtlichen Verpflichtungen.
(Unter Vorbehalt, dass der APL nicht verschlossen ist.)
Der hier gerne mal zitiert § 317 StGB ist so dermaßen offensichtlich nicht einschlägig, dass man den Zitierenden vorhalten muss, ihn nicht gelesen oder verstanden zu haben.
Den Tausch der 1. TAE kann ich nicht "auf eigene Kappe" empfehlen, da man die 1. TAE -Dose lediglich als "Hehlerware" bei Ebay findet (werden da im 10er-Pack verkauft) und dem Laien das Auflegewerkzeug fehlt. Zudem handelt es sich ja - wie beschrieben - um eine Störung, die von der Telekom theoretisch kostenlos behoben werden sollte.
Man hat an fremdem Eigentum einfach nichts zu schaffen. Der TE darf auch nicht einfach Dein Auto öffnen.
Ich darf aber meine Wohungstür öffnen, die ist auch nicht meine Eigentum.
Aber in deinem Besitz
Antwort
von
vor 2 Tagen
Selbstverständlich ist der einschlägig, wer was anderes behauptet hat einfach die Begrifflichkeiten nicht verstanden.
Der hier gerne mal zitiert § 317 StGB ist so dermaßen offensichtlich nicht einschlägig, dass man den Zitierenden vorhalten muss, ihn nicht gelesen oder verstanden zu haben.
Was Du nämlich nicht machen darfst
Ja - wenn es nur um die Dose geht und nicht auch das Kabel zum APL getauscht werden soll:
Was Du nämlich nicht machen darfst ist den APL zu öffnen.
Dass Du die Frage formulierst als "kann ich das" und nicht als "darf ich das" könnte allerdings ein Hinweis darauf sein, dass Du das nicht selbst machen solltest.
Weil Du Dich nicht auskennst welches Modell genau Du wählen solltest, weil Du kein Auflegewerkzeuug hast, ...
Für mich sieht es so aus als sei Dein Anschluss gestört - und dass der über eine Störungsmeldung repariert werden würde.
Das Öffnen des APL steht nicht unter Strafe und ich sehe auch keine zivilrechtlichen Verpflichtungen.
(Unter Vorbehalt, dass der APL nicht verschlossen ist.)
Der hier gerne mal zitiert § 317 StGB ist so dermaßen offensichtlich nicht einschlägig, dass man den Zitierenden vorhalten muss, ihn nicht gelesen oder verstanden zu haben.
Den Tausch der 1. TAE kann ich nicht "auf eigene Kappe" empfehlen, da man die 1. TAE -Dose lediglich als "Hehlerware" bei Ebay findet (werden da im 10er-Pack verkauft) und dem Laien das Auflegewerkzeug fehlt. Zudem handelt es sich ja - wie beschrieben - um eine Störung, die von der Telekom theoretisch kostenlos behoben werden sollte.
Selbstverständlich ist der einschlägig, wer was anderes behauptet hat einfach die Begrifflichkeiten nicht verstanden.
Leistet du hier etwa unzulässig Rechtsberatung? Frage für einen Freund.
Antwort
von
vor 2 Tagen
Leistet du hier etwa unzulässig Rechtsberatung?
Selbstverständlich ist der einschlägig, wer was anderes behauptet hat einfach die Begrifflichkeiten nicht verstanden.
Der hier gerne mal zitiert § 317 StGB ist so dermaßen offensichtlich nicht einschlägig, dass man den Zitierenden vorhalten muss, ihn nicht gelesen oder verstanden zu haben.
Was Du nämlich nicht machen darfst
Ja - wenn es nur um die Dose geht und nicht auch das Kabel zum APL getauscht werden soll:
Was Du nämlich nicht machen darfst ist den APL zu öffnen.
Dass Du die Frage formulierst als "kann ich das" und nicht als "darf ich das" könnte allerdings ein Hinweis darauf sein, dass Du das nicht selbst machen solltest.
Weil Du Dich nicht auskennst welches Modell genau Du wählen solltest, weil Du kein Auflegewerkzeuug hast, ...
Für mich sieht es so aus als sei Dein Anschluss gestört - und dass der über eine Störungsmeldung repariert werden würde.
Das Öffnen des APL steht nicht unter Strafe und ich sehe auch keine zivilrechtlichen Verpflichtungen.
(Unter Vorbehalt, dass der APL nicht verschlossen ist.)
Der hier gerne mal zitiert § 317 StGB ist so dermaßen offensichtlich nicht einschlägig, dass man den Zitierenden vorhalten muss, ihn nicht gelesen oder verstanden zu haben.
Den Tausch der 1. TAE kann ich nicht "auf eigene Kappe" empfehlen, da man die 1. TAE -Dose lediglich als "Hehlerware" bei Ebay findet (werden da im 10er-Pack verkauft) und dem Laien das Auflegewerkzeug fehlt. Zudem handelt es sich ja - wie beschrieben - um eine Störung, die von der Telekom theoretisch kostenlos behoben werden sollte.
Selbstverständlich ist der einschlägig, wer was anderes behauptet hat einfach die Begrifflichkeiten nicht verstanden.
Leistet du hier etwa unzulässig Rechtsberatung? Frage für einen Freund.
An welcher Stelle?
Jede Äußerung hier ist soweit weg von einer Rechtsberatung dass schon die Idee absurd scheint.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Tagen
Guten Morgen, @browndwarf!
Unsere Community hat sich ja bereits dazu geäußert und hoffentlich deine Frage für dich klären können. Wenn wir den Anschluss trotzdem einmal durchchecken sollen, lass es mich gerne wissen. 🙂
Lieben Gruß,
Klaudija
0
vor 2 Tagen
Kann ich dann das selbst machen?
Hallo,
ich nutze momentan MagentaZuhause L.
Während der Reparatursarbeiten in der Wohnung ist die Verbindung der sehr alten TAE -Dose schon bei leichten Erschütterungen instabil und die Download-Geschwindigkeit beträgt nur etwa 50 Mbit/s.
Die Handwerker haben mir empfohlen, die Steckdose auszutauschen.
Kann ich dann das selbst machen? Die TAE -Dose hat ein Telekom-Logo.
Können schon aber die 1. TAE ist der Übergabepunkt deines Anschlusses genau bis dorthin ist die Telekom zuständig. Du selbst hast daran nichts zu verändern.
Wenn es zu Abbrüchen kommt einfach eine Störung melden, in diesem Rahmen kann die 1. TAE durch die Telekom erneuert werden.
0
vor 2 Tagen
Hallo @browndwarf
Die Handwerker haben mir empfohlen, die Steckdose auszutauschen.
Kann ich dann das selbst machen? Die TAE -Dose hat ein Telekom-Logo.
Hallo,
ich nutze momentan MagentaZuhause L.
Während der Reparatursarbeiten in der Wohnung ist die Verbindung der sehr alten TAE -Dose schon bei leichten Erschütterungen instabil und die Download-Geschwindigkeit beträgt nur etwa 50 Mbit/s.
Die Handwerker haben mir empfohlen, die Steckdose auszutauschen.
Kann ich dann das selbst machen? Die TAE -Dose hat ein Telekom-Logo.
Nein, die 1. TAE gehört zur NE4 und somit zum Netz der TDG . Daran rumzufummeln wäre eine Sachbeschädigung. Die Netzabschlussdosen der Telekom enthalten einen Prüfabschluss, der von den Prüfsystemen zur Leitungsmessung erkannt werden kann.
Ruf die 08003301000 Stichwort "Störung" an und die 1. TAE wird bei einem Defekt kostenfrei ausgetauscht.
2
Antwort
von
vor 2 Tagen
Nein, die 1. TAE gehört zur NE4 und somit zum Netz der TDG
Hallo @browndwarf
Die Handwerker haben mir empfohlen, die Steckdose auszutauschen.
Kann ich dann das selbst machen? Die TAE -Dose hat ein Telekom-Logo.
Hallo,
ich nutze momentan MagentaZuhause L.
Während der Reparatursarbeiten in der Wohnung ist die Verbindung der sehr alten TAE -Dose schon bei leichten Erschütterungen instabil und die Download-Geschwindigkeit beträgt nur etwa 50 Mbit/s.
Die Handwerker haben mir empfohlen, die Steckdose auszutauschen.
Kann ich dann das selbst machen? Die TAE -Dose hat ein Telekom-Logo.
Nein, die 1. TAE gehört zur NE4 und somit zum Netz der TDG . Daran rumzufummeln wäre eine Sachbeschädigung. Die Netzabschlussdosen der Telekom enthalten einen Prüfabschluss, der von den Prüfsystemen zur Leitungsmessung erkannt werden kann.
Ruf die 08003301000 Stichwort "Störung" an und die 1. TAE wird bei einem Defekt kostenfrei ausgetauscht.
@Hubert Eder
Ich dachte bei FTTH wäre das üblicherweise im Eigentum der Telekom - aber dass bei Kupfer-DA das Eigentum in der Regel am APL aufhört.
Deshalb kommt es auch vor, dass die TAE -Dose an nicht geeignetem Elektrikerkabel angeschlossen wird.
Antwort
von
vor einem Tag
@muc80337_2
Ich dachte bei FTTH wäre das üblicherweise im Eigentum der Telekom - aber dass bei Kupfer-DA das Eigentum in der Regel am APL aufhört.
Nein, die 1. TAE gehört zur NE4 und somit zum Netz der TDG
Hallo @browndwarf
Die Handwerker haben mir empfohlen, die Steckdose auszutauschen.
Kann ich dann das selbst machen? Die TAE -Dose hat ein Telekom-Logo.
Hallo,
ich nutze momentan MagentaZuhause L.
Während der Reparatursarbeiten in der Wohnung ist die Verbindung der sehr alten TAE -Dose schon bei leichten Erschütterungen instabil und die Download-Geschwindigkeit beträgt nur etwa 50 Mbit/s.
Die Handwerker haben mir empfohlen, die Steckdose auszutauschen.
Kann ich dann das selbst machen? Die TAE -Dose hat ein Telekom-Logo.
Nein, die 1. TAE gehört zur NE4 und somit zum Netz der TDG . Daran rumzufummeln wäre eine Sachbeschädigung. Die Netzabschlussdosen der Telekom enthalten einen Prüfabschluss, der von den Prüfsystemen zur Leitungsmessung erkannt werden kann.
Ruf die 08003301000 Stichwort "Störung" an und die 1. TAE wird bei einem Defekt kostenfrei ausgetauscht.
@Hubert Eder
Ich dachte bei FTTH wäre das üblicherweise im Eigentum der Telekom - aber dass bei Kupfer-DA das Eigentum in der Regel am APL aufhört.
Deshalb kommt es auch vor, dass die TAE -Dose an nicht geeignetem Elektrikerkabel angeschlossen wird.
Das stimmt auch. Aber trotzdem ist die Endleitung für die Dauer der GEE im Besitz der Telekom und wird der Telekom kostenfrei überlassen.
Außerdem gibt Dir die Telekom eine Gewährleistung dafür, dass der Anschluss während der Vertragslaufzeit zu 97 % funktioniert und schickt auch kostenfrei Techniker für eine Instandsetzung raus. Dass das nicht funktionieren kann, wenn jemand betriebsfremder daran rumfummelt, versteht sich wohl von selbst.
Deshalb kommt es auch vor, dass die TAE -Dose an nicht geeignetem Elektrikerkabel angeschlossen wird.
Nein, die 1. TAE gehört zur NE4 und somit zum Netz der TDG
Hallo @browndwarf
Die Handwerker haben mir empfohlen, die Steckdose auszutauschen.
Kann ich dann das selbst machen? Die TAE -Dose hat ein Telekom-Logo.
Hallo,
ich nutze momentan MagentaZuhause L.
Während der Reparatursarbeiten in der Wohnung ist die Verbindung der sehr alten TAE -Dose schon bei leichten Erschütterungen instabil und die Download-Geschwindigkeit beträgt nur etwa 50 Mbit/s.
Die Handwerker haben mir empfohlen, die Steckdose auszutauschen.
Kann ich dann das selbst machen? Die TAE -Dose hat ein Telekom-Logo.
Nein, die 1. TAE gehört zur NE4 und somit zum Netz der TDG . Daran rumzufummeln wäre eine Sachbeschädigung. Die Netzabschlussdosen der Telekom enthalten einen Prüfabschluss, der von den Prüfsystemen zur Leitungsmessung erkannt werden kann.
Ruf die 08003301000 Stichwort "Störung" an und die 1. TAE wird bei einem Defekt kostenfrei ausgetauscht.
@Hubert Eder
Ich dachte bei FTTH wäre das üblicherweise im Eigentum der Telekom - aber dass bei Kupfer-DA das Eigentum in der Regel am APL aufhört.
Deshalb kommt es auch vor, dass die TAE -Dose an nicht geeignetem Elektrikerkabel angeschlossen wird.
Was wäre denn die Alternative?
Dem Kunden den Anschluss verweigern und erst wiederkommen wenn das Kabel ausgetauscht ist?
Dann würden 80 % der Neubauten mit Kupferkabeln keinen DSL-Anschluss bekommen.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von