Komplettausfall Internet- Ausfallentschädigung nach § 58 TKG-

vor 9 Monaten

Hallo liebe Community, 

 

leider haben wir seit Jahresbeginn im Januar 2024 und dem jetzigen Ausbau des Glaserfasernetzes mit längeren Unterbrechungen und Störungen des Internets zu tun.

 

Bisher dachte ich, dass die Gutschriften von alleine auf der Rechnung vermerkt würden, aber leider ist das nicht der Fall. Die Störungen /Komplettausfall des Internets sind gemeldet und dokumentiert. 

 

Meine Anliegen sind:

1.  Ein Schnellstarter Set zur Verfügung zu stellen (60GB), da wir im 100% Homeoffice tätig sind und wir die Zeiten nicht ständig per Urlaub oder Nacharbeit nachholen können.  Die Nachbarn zwei Straßen weiter haben bereits seit gestern wieder einen Komplettausfall bis 14.04.2024. 

 

2. Ausfallentschädigung für den ersten Komplettausfall im Januar vom 05.01.2024; 8.57 Uhr bis 16.01.2024; 10.00 Uhr

 

3. Ausfallentschädigung für den zweiten Komplettausfall am 26.03.2024.

 

Im Voraus besten Dank und viele Grüße 

 

Corinna

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  • Community Guide

    vor 9 Monaten

    @Corinna   schrieb:
    Bisher dachte ich, dass die Gutschriften von alleine auf der Rechnung vermerkt würden, aber leider ist das nicht der Fall. Die Störungen /Komplettausfall des Internets sind gemeldet und dokumentiert. 

    Erst nach Beendigung der Störung wird das gemacht, allerdings meines Wissens auch nie proaktiv, du als Kunde solltest dich daher nach Beendigung der Störung am Besten hier nochmal melden (bzw wenn ich das richtig verstanden habe ist die Störung jetzt erledigt)?

     

     

    @Corinna   schrieb:
    1.  Ein Schnellstarter Set zur Verfügung zu stellen (60GB), da wir im 100% Homeoffice tätig sind und wir die Zeiten nicht ständig per Urlaub oder Nacharbeit nachholen können.  Die Nachbarn zwei Straßen weiter haben bereits seit gestern wieder einen Komplettausfall bis 14.04.2024. 

    Wenn die Störungen erledigt sind dann gibt es ja keinen Grund dafür, du bist selber für ein Backup verantwortlich, die Telekom garantiert dir keine 100%ige Verfügarkeit

    14

    Antwort

    von

    vor 9 Monaten

    Danke liebe Jacqueline für Deinen schnellen und tollen Einsatz für unsere Sache. 

    Auch nochmals danke für unser sehr gutes Gespräch, das mir sehr gefallen hat. Weiter so und ganz liebe Grüße 

     

    Corinna

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 9 Monaten

    @Corinna   schrieb:
    Ausfallentschädigung für den zweiten Komplettausfall am 26.03.2024.

    Für einen Tag gibt es keine Entschädigung.

    0

  • Community Guide

    vor 9 Monaten

    Hallo @Corinna  

     

    @Corinna   schrieb:
    Ausfallentschädigung für den ersten Komplettausfall im Januar vom 05.01.2024; 8.57 Uhr bis 16.01.2024; 10.00 Uhr

    Das sollte schon möglich sein, die Gutschrift zu erhalten

     

    @Corinna   schrieb:
    Ausfallentschädigung für den zweiten Komplettausfall am 26.03.2024.

    Wenn dieser nur 1 Tag ist, eher nicht

     

     

    @Corinna   schrieb:
    Ein Schnellstarter Set zur Verfügung zu stellen (60GB),

    Die Ersatzlösung würde auch bedeuten, dass man für den weiteren Ausfall keine Gutschriften mehr bekommt.

     

    Aber das kann dir das @Telekom hilft Team  sagen.

     

    Für den Ausfall im Januar, sollte die Gutschriften ja möglich sein.

     

    Halte zwecks Legitimation deine IBAN bereit (letzte 6 Stellen)

    Gib an, wann du immer am besten zu erreichen bist. Das Team ist tägl. von 7 bis 23 Uhr hier unterwegs

    (Zeiten am besten im Profil, im Feld "Weitere Informationen")

     

     

    2

    Antwort

    von

    vor 9 Monaten

    @Corinna   schrieb:
    Das bedeutet, ich sende mein Anliegen an @telekomhilft ?

    Einfach warten, die Teamies sind informiert und melden sich bei dir.

    Die können dich dann auch in Richtung Backup-Lösungen beraten.

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 9 Monaten

    @Corinna   schrieb:

     

    1.  Ein Schnellstarter Set zur Verfügung zu stellen (60GB), da wir im 100% Homeoffice tätig sind und wir die Zeiten nicht ständig per Urlaub oder Nacharbeit nachholen können.  Die Nachbarn zwei Straßen weiter haben bereits seit gestern wieder einen Komplettausfall bis 14.04.2024. 

    Punkt 2 und 3(Schnellstartrouter)kannst dir somit schenken ist  im  TKG " href="https://telekomhilft.telekom.de/t5/Glossar/ TKG /ta-p/4594635#glossar" target="_blank"> TKG so geregelt.

     

    Und HO ist kein Grund mehr wie damls zu Corona, da musst schon den AG bemühen 


    Das die Telekom trotzdem was zahlt wäre ein Unding und nicht gerecht

    fertigt 

    5

    Antwort

    von

    vor 9 Monaten

    @CobraCane  schrieb:
    Nicht wirklich, kommt darauf an wie es geregelt ist

    Genau, es sollte geregelt sein im Arbeitsvertrag oder einem Zusatz dazu und nicht mehr nur auf diesen "AdHoc"-Lösungen aus Corona-Zeiten "beruhen".

     

    @Corinna  

     

    Man ist dem Arbeitgeber verpflichtet, seine Arbeitsleistung zu erbringen und trägt auch normal das Risiko dafür, heißt dann z.B. ist Homeoffice oder Mobiles Arbeiten nicht möglich muss man wieder an seinen Arbeitsplatz in die Firma.

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