Die Telekom hilft Community zieht um und ist bis zum 8. Januar 2025 nur eingeschränkt zugänglich.
Komplettausfall Internet- Ausfallentschädigung nach § 58 TKG-
vor 9 Monaten
Hallo liebe Community,
leider haben wir seit Jahresbeginn im Januar 2024 und dem jetzigen Ausbau des Glaserfasernetzes mit längeren Unterbrechungen und Störungen des Internets zu tun.
Bisher dachte ich, dass die Gutschriften von alleine auf der Rechnung vermerkt würden, aber leider ist das nicht der Fall. Die Störungen /Komplettausfall des Internets sind gemeldet und dokumentiert.
Meine Anliegen sind:
1. Ein Schnellstarter Set zur Verfügung zu stellen (60GB), da wir im 100% Homeoffice tätig sind und wir die Zeiten nicht ständig per Urlaub oder Nacharbeit nachholen können. Die Nachbarn zwei Straßen weiter haben bereits seit gestern wieder einen Komplettausfall bis 14.04.2024.
2. Ausfallentschädigung für den ersten Komplettausfall im Januar vom 05.01.2024; 8.57 Uhr bis 16.01.2024; 10.00 Uhr
3. Ausfallentschädigung für den zweiten Komplettausfall am 26.03.2024.
Im Voraus besten Dank und viele Grüße
Corinna
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CobraCane
Community Guide
vor 9 Monaten
Erst nach Beendigung der Störung wird das gemacht, allerdings meines Wissens auch nie proaktiv, du als Kunde solltest dich daher nach Beendigung der Störung am Besten hier nochmal melden (bzw wenn ich das richtig verstanden habe ist die Störung jetzt erledigt)?
Wenn die Störungen erledigt sind dann gibt es ja keinen Grund dafür, du bist selber für ein Backup verantwortlich, die Telekom garantiert dir keine 100%ige Verfügarkeit
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14
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Corinna
Antwort
von
CobraCane
vor 9 Monaten
Danke liebe Jacqueline für Deinen schnellen und tollen Einsatz für unsere Sache.
Auch nochmals danke für unser sehr gutes Gespräch, das mir sehr gefallen hat. Weiter so und ganz liebe Grüße
Corinna
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falk2010
5 Sterne Mitgestalter
vor 9 Monaten
Für einen Tag gibt es keine Entschädigung.
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Marcel2605
Community Guide
vor 9 Monaten
Hallo @Corinna
Das sollte schon möglich sein, die Gutschrift zu erhalten
Wenn dieser nur 1 Tag ist, eher nicht
Die Ersatzlösung würde auch bedeuten, dass man für den weiteren Ausfall keine Gutschriften mehr bekommt.
Aber das kann dir das @Telekom hilft Team sagen.
Für den Ausfall im Januar, sollte die Gutschriften ja möglich sein.
Halte zwecks Legitimation deine IBAN bereit (letzte 6 Stellen)
Gib an, wann du immer am besten zu erreichen bist. Das Team ist tägl. von 7 bis 23 Uhr hier unterwegs
(Zeiten am besten im Profil, im Feld "Weitere Informationen")
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CobraCane
Antwort
von
Marcel2605
vor 9 Monaten
Einfach warten, die Teamies sind informiert und melden sich bei dir.
Die können dich dann auch in Richtung Backup-Lösungen beraten.
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Thunder99
5 Sterne Mitgestalter
vor 9 Monaten
Punkt 2 und 3(Schnellstartrouter)kannst dir somit schenken ist im TKG " href="https://telekomhilft.telekom.de/t5/Glossar/ TKG /ta-p/4594635#glossar" target="_blank"> TKG so geregelt.
Und HO ist kein Grund mehr wie damls zu Corona, da musst schon den AG bemühen
Das die Telekom trotzdem was zahlt wäre ein Unding und nicht gerecht
fertigt
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fdi
Antwort
von
Thunder99
vor 9 Monaten
Genau, es sollte geregelt sein im Arbeitsvertrag oder einem Zusatz dazu und nicht mehr nur auf diesen "AdHoc"-Lösungen aus Corona-Zeiten "beruhen".
@Corinna
Man ist dem Arbeitgeber verpflichtet, seine Arbeitsleistung zu erbringen und trägt auch normal das Risiko dafür, heißt dann z.B. ist Homeoffice oder Mobiles Arbeiten nicht möglich muss man wieder an seinen Arbeitsplatz in die Firma.
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