Gelöst
Kündigung beim Wohnort Wechsel
vor 7 Jahren
Es kann doch wohl nicht angehen, wenn man in eine andere Stadt zieht, dass der bisherige Anschluss trotzdem weiter bezahlt werden muss. Sonderkündigungrecht hin oder her.... das sind einfach Mafia Methoden... das der Gesetzgeber da nicht eingreift, ist mir unbegreiflich.... es ist ganz einfach unmenschlich, den Leuten Geld aus der Tasche zu ziehen, obwohl der Anschluss nicht mehr genutzt wird... was für ein richtig schlechter Service...... und es ist doch nicht so, dass man jede Woche umzieht.... da muss die Telekom doch aus Kulanz den Anschluss aufheben..... Aber nein.... Vetrag ist Vertrag .... um den gehts auch nur und nicht um den Menschen.... ganz ganz schlechter Service von der Telekom !!!!
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vor 7 Jahren
Warum ziehen Sie nicht mit ihrem Vertrag um?
0
vor 7 Jahren
Hallo @claudia-kempen
Es kann doch wohl nicht angehen, wenn man in eine andere Stadt zieht, dass der bisherige Anschluss trotzdem weiter bezahlt werden muss. Sonderkündigungrecht hin oder her.... das sind einfach Mafia Methoden... das der Gesetzgeber da nicht eingreift, ist mir unbegreiflich.... es ist ganz einfach unmenschlich, den Leuten Geld aus der Tasche zu ziehen, obwohl der Anschluss nicht mehr genutzt wird... was für ein richtig schlechter Service...... und es ist doch nicht so, dass man jede Woche umzieht.... da muss die Telekom doch aus Kulanz den Anschluss aufheben..... Aber nein.... Vetrag ist Vertrag .... um den gehts auch nur und nicht um den Menschen.... ganz ganz schlechter Service von der Telekom !!!!
Es kann doch wohl nicht angehen, wenn man in eine andere Stadt zieht, dass der bisherige Anschluss trotzdem weiter bezahlt werden muss. Sonderkündigungrecht hin oder her.... das sind einfach Mafia Methoden... das der Gesetzgeber da nicht eingreift, ist mir unbegreiflich.... es ist ganz einfach unmenschlich, den Leuten Geld aus der Tasche zu ziehen, obwohl der Anschluss nicht mehr genutzt wird... was für ein richtig schlechter Service...... und es ist doch nicht so, dass man jede Woche umzieht.... da muss die Telekom doch aus Kulanz den Anschluss aufheben..... Aber nein.... Vetrag ist Vertrag .... um den gehts auch nur und nicht um den Menschen.... ganz ganz schlechter Service von der Telekom !!!!
Naja, laut Gesetz alles ok:
Sonderkündigungsrecht Kann Ihr Anbieter die Leistung am neuen Wohnsitz nicht anbieten, sind Sie zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. Quelle: bundesnetzagentur.de
Kann Ihr Anbieter die Leistung am neuen Wohnsitz nicht anbieten, sind Sie zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.
Quelle: bundesnetzagentur.de
1
von
vor 7 Jahren
Der Gesetzgeber war es sogar, der das so bestkmmt hat.
Was kann den die Telekom dafür, dass du umziehst in deinem Vertrag.
Nehm den Vertrag mit und gut ist.
Uneingeloggter Nutzer
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
wie @der EineIstDa schon richtig schrieb, besagt das Sonderkündigungsrecht im Umzugsfall, dass der Anschluss mit einer Frist von 3 Kalendermonaten zum Monatsende gekündigt werden kann. Ist denn gar kein Anschluss an neuer Stelle möglich? Eine vorzeitige Kündigung aus Kulanz ist leider nicht möglich.
Viele Grüße
Martina H.
28
von
vor 7 Jahren
Mein Sohn ist nicht zu doof, sondern es geht einfach um die zwischenmenschliche Beziehung mit oder untereinander....und darüber rege ich mich auf.... es ist doch Unsinn einen Vertrag bestehen zu lassen, wenn dieser nicht genutzt wird und sowieso sollten Verträge nicht auf 1 Jahr oder 2 Jahre ausgestellt werden, sondern nur solange dieser auch benötigt wird. Es ist in diesem Falle ja auch nicht vorhersehbar gewesen,,,, aber seiest drum.... ich wollte einfach nur meinen Unmut loswerden , weil ich mit dem Verhalten der Telefkom einfach nicht einverstanden bin..... es sollte für diese Fälle einfach die Möglichkeit geben, den Vertrag beenden zu können, aber nicht unter den oder den Bedingungen.....was ist daran so schwer zu verstehen..... ich denke mal nicht, dass jetzt jeder umziehen wird, nur um seinen Vertrag kündigen zu können....
0
von
vor 7 Jahren
und sowieso sollten Verträge nicht auf 1 Jahr oder 2 Jahre ausgestellt werden, sondern nur solange dieser auch benötigt wird.
und sowieso sollten Verträge nicht auf 1 Jahr oder 2 Jahre ausgestellt werden, sondern nur solange dieser auch benötigt wird.
Gibt es doch. Wenn Dein Sohn solch einen Vertrag nicht abschließt, wer ist dann nochmal daran Schuld? Genau, die Telekom.
es sollte für diese Fälle einfach die Möglichkeit geben, den Vertrag beenden zu können, aber nicht unter den oder den Bedingungen.....was ist daran so schwer zu verstehen.....
es sollte für diese Fälle einfach die Möglichkeit geben, den Vertrag beenden zu können, aber nicht unter den oder den Bedingungen.....was ist daran so schwer zu verstehen.....
Welchen Wert habe Verträge, wenn man sich nicht dran halten muss? Was hälst Du davon, wenn dein Arbeitgeber dich betriebsbedingt ohne Kündigungsfrist rausschmeißt? Das muss doch auch möglich sein. Oder wünscht Du dir dann doch, dass sich dein Arbeitgeber an den Tarifvertrag hält?
von
vor 7 Jahren
(...) ich denke mal nicht, dass jetzt jeder umziehen wird, nur um seinen Vertrag kündigen zu können....
(...) ich denke mal nicht, dass jetzt jeder umziehen wird, nur um seinen Vertrag kündigen zu können....
Aber umgekehrt!
Es gäbe genug Zeitgenossen, die dann Verträge auf zwei Jahre abschließen würden obwohl sie genau wissen, das sie in zwei, drei Monaten umziehen und weil sie wissen dass Verträge mit monatlicher Kündigungsfrist teurer sind.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 7 Jahren
@claudia-kempen
Der Gesetzgeber hat 2012 eingegriffen und das TKG novelliert.
Wenn bei einem Umzug der Anschluss nicht 1 zu 1 mit umziehen kann darf seitdem mit Dreimonatsfrist gekündigt werden.
Und was bitte ist unmenschlich daran dass ein Vertragspartner auf die Einhaltung der geschlossenen Verträge besteht?
Das ist schließlich eine der Grundfesten unseres Rechtssystems
2
von
vor 7 Jahren
@claudia-kempen Der Gesetzgeber hat 2012 eingegriffen und das TKG novelliert. Wenn bei einem Umzug der Anschluss nicht 1 zu 1 mit umziehen kann darf seitdem mit Dreimonatsfrist gekündigt werden. Und was bitte ist unmenschlich daran dass ein Vertragspartner auf die Einhaltung der geschlossenen Verträge besteht? Das ist schließlich eine der Grundfesten unseres Rechtssystems
@claudia-kempen
Der Gesetzgeber hat 2012 eingegriffen und das TKG novelliert.
Wenn bei einem Umzug der Anschluss nicht 1 zu 1 mit umziehen kann darf seitdem mit Dreimonatsfrist gekündigt werden.
Und was bitte ist unmenschlich daran dass ein Vertragspartner auf die Einhaltung der geschlossenen Verträge besteht?
Das ist schließlich eine der Grundfesten unseres Rechtssystems
bis zu dieser Gesetzesnovelle ( TKG ) mußte der Kunde sogar den kompletten Vertrag erfüllen, also bis zum ordentlichen Vertragsende bezahlen.
Diese Dreimonatsregelung ist ein Kompromiss zwischen Anbieter und Kunde.
Es sollen damit beide Interessen ausgeglichen werden.
In den meisten Fällen machen die Anbieter im ersten Vertragsjahr durch die Neukundenrabatte und Boni kaum bis kein Gewinn.
Hinzu kommt, dass es Kunden gibt, die leichtfertig 24-Monats-Neuverträge abschließen, obwohl sie wissen, dass sie in zwei Monaten umziehen.
@claudia-kempen das soll keine Unterstellung sein!
Die entsprechende Vorschrift findest du in §46, Abs. 8 TKG
( TKG = Telekommunikationsgesetz)
von
vor 7 Jahren
es war leider die Liebe im Spiel.... daher der Wohnungswechsel.... und wo er den Vertrag unterschrieben hat.... war er noch solo...
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 7 Jahren
es ist ganz einfach unmenschlich, den Leuten Geld aus der Tasche zu ziehen, obwohl der Anschluss nicht mehr genutzt wird...
es ist ganz einfach unmenschlich, den Leuten Geld aus der Tasche zu ziehen, obwohl der Anschluss nicht mehr genutzt wird...
"Unmenschlich" - ich schreib mal jetzt bewusst nicht "Drama Queen", obwohl es mich schon reizen würde.
Dass Du an der neuen Adresse auf Internet und Festnetztelefon verzichtest - das suggerierst Du zwar indirekt - aber das glaube ich mal einfach nicht, ohne weitere Info.
Deshalb: Warum nutzt Du den Anschluss nicht einfach unverändert weiter an der neuen Adresse?
Falls "unverändert" nicht möglich ist:
0
vor 7 Jahren
Statt dich künstlich aufzuregen, solltest du dich einfach erst mal richtig informieren, und die dir vom Gesetzgeber gegebenen Möglichkeiten auch nutzen.
Gut ist dann noch, wenn du dich an die von der Regulierungsbehörde vorgegebenen Regeln hältst:
Als Erstes mal einen Umzug des Telekom-Anschlusses beauftragen.
0
vor 7 Jahren
Vetrag ist Vertrag ....
Vetrag ist Vertrag ....
Du hast es auf den Punkt gebracht.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
Hallo @claudia-kempen,
es ist wirklich schade, dass kein konstruktiver Vorschlag angenommen wird.
Meine klare Empfehlung an Ihren Sohn: Den Umzug des Anschlusses beauftragen.
Die Community hat hier bereits alles Wesentliche kundgetan.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Einhaltung eines Vertrages, unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze, nichts mit "Mafia-Methoden" zu tun hat.
Ich denke, der Thread ist somit durch.
Viele Grüße
Marcel M.
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Uneingeloggter Nutzer
von