Gelöst

MagentaMobil Speedbox XL verlängern

vor 2 Jahren

Hallo zusammen, 

 

ich habe einen Vertrag im Tarif "MagentaMobil Speedbox XL", dessen Mindestvertragslaufzeit im September ausläuft (bereits gekündigt). Ich würde ihn jetzt vielleicht doch verlängern wollen, bekomme aber nur "beschissene" (sorry für die Ausdrucksweise) Optionen angezeigt. Ich möchte gerne ohne Mindestvertragslaufzeit verlängern, aber darf dann nur aus "normalen" Datenverträgen auswählen. Alternativ darf ich in einen 100GB-Tarif  mit 24 Monaten Laufzeit wechseln (kommt nicht in Frage, da Festnetz-Ersatz). 

 

Gibt es den unbegrenzten MagentaMobil Speedbox XL nicht mehr? Hat da jemand Erfahrungen und kann berichten? 

 

Vielen Dank vorab! 

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 2 Jahren

    Hallo @Lustiger.Piet,

     

    vielen Dank für deinen Beitrag in der Community.


    Du kannst natürlich deine Kündigung widerrufen und deinen Vertrag zu den Konditionen weiterlaufen lassen. Fröhlich

     

    Viele Grüße

    Sarah E.

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    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Ich hoffe, ich darf den Link hier posten. Es ist die offizielle Website vom Bundesjustizministerium:

     

    https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Faire_Verbrauchervertraege.html

     

    Es heißt tatsächlich so, ganz ohne ""

     

    Dort gibt es eine Übergangsvorschrift, dass für Verträge, die vor dem 01.10.2021 abgeschlossen wurden, die bisherigen gesetzlichen Regelungen gelten.

     

    Aber hier wurde ja schon mehrfach bestätigt, dass die Telekom es hier (zum Glück) für alle gleich macht und der Vertrag dann monatlich kündbar ist. Also alles gut und nochmal ein großes DANKE an alle! 

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Hallo @Lustiger.Piet ,

    Lustiger.Piet

    Dort gibt es eine Übergangsvorschrift, dass für Verträge, die vor dem 01.10.2021 abgeschlossen wurden, die bisherigen gesetzlichen Regelungen gelten.

    Dort gibt es eine Übergangsvorschrift, dass für Verträge, die vor dem 01.10.2021 abgeschlossen wurden, die bisherigen gesetzlichen Regelungen gelten.
    Lustiger.Piet
    Dort gibt es eine Übergangsvorschrift, dass für Verträge, die vor dem 01.10.2021 abgeschlossen wurden, die bisherigen gesetzlichen Regelungen gelten.

    Nein, hier greift das TKG müsste §56 sein und schliesst auch Altverträge ein.

    https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__56.html 

     

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Lustiger.Piet

    Aber es kann ja gut sein, dass die Telekom hier kulant ist und die Regelung einfach auf alle Verträge anwendet.

    Aber es kann ja gut sein, dass die Telekom hier kulant ist und die Regelung einfach auf alle Verträge anwendet. 
    Lustiger.Piet
    Aber es kann ja gut sein, dass die Telekom hier kulant ist und die Regelung einfach auf alle Verträge anwendet. 

    Die Telekom war da insofern kulant als sie die ab 1.12.21 geltende gesetzliche Regelung bereits etwas früher umgesetzt hat.

    Und es geht um die für Dich günstigere Regelung aus dem TKG - und das ist keine Kulanz, dass die Telekom das TKG hier anwendet sondern das ist Pflicht.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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