Gelöst
MagentaMobil Speedbox XL verlängern
vor 2 Jahren
Hallo zusammen,
ich habe einen Vertrag im Tarif "MagentaMobil Speedbox XL", dessen Mindestvertragslaufzeit im September ausläuft (bereits gekündigt). Ich würde ihn jetzt vielleicht doch verlängern wollen, bekomme aber nur "beschissene" (sorry für die Ausdrucksweise) Optionen angezeigt. Ich möchte gerne ohne Mindestvertragslaufzeit verlängern, aber darf dann nur aus "normalen" Datenverträgen auswählen. Alternativ darf ich in einen 100GB-Tarif mit 24 Monaten Laufzeit wechseln (kommt nicht in Frage, da Festnetz-Ersatz).
Gibt es den unbegrenzten MagentaMobil Speedbox XL nicht mehr? Hat da jemand Erfahrungen und kann berichten?
Vielen Dank vorab!
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Akzeptierte Lösung
Sarah E.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
Geralt von Riva
vor 2 Jahren
Hallo @Lustiger.Piet,
vielen Dank für deinen Beitrag in der Community.
Du kannst natürlich deine Kündigung widerrufen und deinen Vertrag zu den Konditionen weiterlaufen lassen.
Viele Grüße
Sarah E.
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Lustiger.Piet
Antwort
von
Sarah E.
vor 2 Jahren
Ich hoffe, ich darf den Link hier posten. Es ist die offizielle Website vom Bundesjustizministerium:
https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Faire_Verbrauchervertraege.html
Es heißt tatsächlich so, ganz ohne ""
Dort gibt es eine Übergangsvorschrift, dass für Verträge, die vor dem 01.10.2021 abgeschlossen wurden, die bisherigen gesetzlichen Regelungen gelten.
Aber hier wurde ja schon mehrfach bestätigt, dass die Telekom es hier (zum Glück) für alle gleich macht und der Vertrag dann monatlich kündbar ist. Also alles gut und nochmal ein großes DANKE an alle!
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Patti Müller
Antwort
von
Sarah E.
vor 2 Jahren
Hallo @Lustiger.Piet ,
Dort gibt es eine Übergangsvorschrift, dass für Verträge, die vor dem 01.10.2021 abgeschlossen wurden, die bisherigen gesetzlichen Regelungen gelten.
Nein, hier greift das TKG müsste §56 sein und schliesst auch Altverträge ein.
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__56.html
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muc80337_2
Antwort
von
Sarah E.
vor 2 Jahren
Aber es kann ja gut sein, dass die Telekom hier kulant ist und die Regelung einfach auf alle Verträge anwendet.
Die Telekom war da insofern kulant als sie die ab 1.12.21 geltende gesetzliche Regelung bereits etwas früher umgesetzt hat.
Und es geht um die für Dich günstigere Regelung aus dem TKG - und das ist keine Kulanz, dass die Telekom das TKG hier anwendet sondern das ist Pflicht.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Sarah E.