Mein Hausanschluss beim Nachbarn er verlangt das ich ihn verlegen lasse

vor 4 Jahren

  • Hallo, unser Hausanschluss ist seit unser Haus steht (1976 oder 1968) über das Haus unseres Nachbarn zu uns rüber gelegt. Er will das ich den Anschluss verlegen lasse so dass er sich bei uns auf den Grundstück befindet und nicht mehr bei ihm. Hier muss ich dazu sagen das ich selbst mit meiner Familie nun seit 23.10.2006 hier wohne und in dieser Zeit 3x ein Telekom Techniker an den Hauptanschluss musste. Kann er das von mir verlangen? Wenn ja welche Kosten kommen auf mich zu. Ist das nicht alles Eigentum der Telekom und in deren Entscheidung wie die Anschlüsse gesetzt werden? Schließlich haben wir ja einen Anschluss welcher bestimmt damals auch von meinen Eltern/Großeltern entsprechend bei der Telekom beauftragt und auch bezahlt wurde. Warum soll ich da jetzt nochmal etwas dafür bezahlen? Ich hoffe sehr auf eine vernünftige Antwort bzw. Lösung da dieses Thema auch schonmal vor 3 Jahren diskutiert wurde. Vielen Dank vorab 

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  • vor 4 Jahren

    Verlangen kann er es nicht direkt.

    Ein eigener Hausanschluss macht aber vieles einfacher,  beauftrage einfach einen eigenen, wenn du ihn Außen haben willst kostet er 0 €, das ist sicher gut investiert im Rahmen des nachbarschaftlichen Friedens? 😉

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    von

  • vor 4 Jahren

    Als erstes gibt es für das Grundstück eine GEE

    diese erlaubt der Telekom als Nachfolger der "Deutsche Bundespost"

    auf dem Grundstück Telekomunikations Punkte zu instalieren und zu betreiben;

    bei Mitversorgung von Nachbargrundstücken gibts immer wieder Streit

    (aber eigentlich auch keine klare Regelung).

    Mein Vorschlag ist der Nachbar, meldet sich bei PTI

    (Haus soll isoliert werden, APL muß abgenommen oder nach innen verlegt werden,

    die Mitversorgung der Nachbargrundstücke soll entfernt werden).

     

    Hier ist dann PTI am zug, entweder klärt die Rechtsabteilung

    die bestehende GEE ,

    oder PTI legt kostenfrei einen APL an die Nachbargrundstücke (Aussenmontage).

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    von

    vor 4 Jahren

    @sab_hofmann 

     

    Zeig ihm doch einfach, wie die Regelung laut derzeit gültigem TKG lautet. Zu finden am Ende von TKG .pdf" target="_self" rel="nofollow noopener noreferrer">hier auf Seite 120/121.

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