Gelöst

Mietgeräte Schadenersatz Forderung

vor 6 Jahren

Da sich das Problem leider nicht via E-Mail lösen konnte versuche ich es noch mal auf diesen Weg.

 

Heute wurde von meinen Konto ein hoher Betrag von ca. 150 Euro abgebucht. Wie ich erfahren habe handelt es sich dabei wohl um Schadenersatz für die Mietgeräte. Ich kopiere einfach mal meine Antwort welche ich ab den Kundenservice geschrieben habe rein.

 

Sehr geehrte Frau xxxx,

 

vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung.

Ich kann allerdings die Forderung auf Schadenersatz nicht verstehen.

Sie haben die Geräte nachweislich am 30.05.2018 erhalten.

Ein Schadenersatz zu fordern, für Geräte die bereits wieder in Ihrem Besitz sind halte ich für äußerst bedenklich.

Ich habe daher bis zu vollständigen Klärung die Lastschrift zurück gebucht.

 

Ich bin mir dessen bewusst, dass eine Rücksendung der Geräte innerhalb 14 Tage nach Vertragsende erfolgen muss (Hierbei gehe ich von Werktagen aus).

Das ich diese Frist überschritten habe stelle ich nicht in Frage und würde verstehen, wenn mir für diese Verzugstage die Miete der Geräte in Rechnung gestellt wird.

 

Der Vertrag lief am 11. Mai 2018 aus. Die Rücksendung der Geräte ist am 30. Mai nachweislich bei Ihnen eingegangen. (Sendungsnummern FröhlichFröhlich

Nach Abzug von Sonn. Und Feiertagen ergeben sich daraus 16 Werktage. Das heißt ich ahbe die Frist gerade einmal um zwei Tage überschritten.

 

Ich kann es nicht nachvollziehen, dass wegen zwei Tagen die Geräte nun in Rechnung gestellt werden sollen und kann dies so nicht akzeptieren.

Sollte die Frist nur 7 Tage betragen (Hier bin ich mir nicht ganz sicher) wären es aber auch allerhöchstens 9 Werktage.

 

Ich war wirklich langjährtiger Kunde bei Ihnen und hatte nie Probleme bzgl. Zurückbuchungen o.ä. bei Ihnen verursacht.

Dies können Sie sicher auch aus Ihren Daten entnehmen.

Daher finde ich es schade, dass man mit einem verlässlichen „Ex-Kunden“ nun anch Vertragsende so umgeht.

In der ganzen Vertragslaufzeit hatte ich auch immer mal wieder ein paar Tage an denen das Internet nicht so lief wie es sollte.

Als Kunde wäre es mein gutes Recht gewesen mich zu beschweren und auf Entstörung zu pochen.

Ich habe allerdings wirklich nur im äußersten Notfall eine Störung aufgegen. Die meisten Probleme haben sich ohnehin meistens von selber gelöst.

Ich habe hier also im gegenseitigen Vertragsverhältnis Kulanz walten lassen und sowohl für Sie als auch für mich Ärger oder zumindest Zeit erspart.

 

Ich bitte Sie daher aus Kulanz die Schadenersatz-Forderung zurück zu ziehen und die Rechnung Fröhlich entweder zu korrigeren oder Sie für nichtig zu erklären.

Um Ihnen für den Verzug von 2 bzw. gegebenenfalls 9 Werktagen entgegen zu kommen dürfen Sie mir im Gegenzug die Miete für einen Monat in Rechnung stellen.

 

Sollte es zu keiner Einigung kommen werde ich mir juristischen Beistand zur Seite stellen.

Ich denke im gemeinsamen Interesse wäre es schön, wenn der Sachverhalt außergerichtlich und unkompliziert geklärt werden kann.

Gerne können Sie mich unter den unten angegebenen Kontaktdaten jederzeit erreichen.

 

Sofern mein Vorschlag für Sie in Ordnung wäre würde ich um eine schriftliche Bestätigung bitten.

 

Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen

........................... .... 

 

In beider Interesse bitte ich darum, den Sachverhalt außergerichtlich und unkompliziert zu klären. 

 

 

[Fröhlich Beitrag aus Gründen des Datenschutzes von @pamperlapescu bearbeitet.]

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 6 Jahren

    Hi @stephanbesser,

    vielen Dank für das freundliche Telefonat.
    Es freut mich, dass wir alles so unkompliziert lösen konnten.
    Ich freue mich, wenn du bald wieder zu uns kommst. 😊

    Beste Grüße
    Markus Km.

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    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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