Gelöst

Sonderkündigung aufgrund von Umzug

vor 2 Jahren

Hallo,

für den 28.04.2023 ist der Umzug in eine neue Wohnung geplant. An der neuen Adresse kann die Telekom leider nicht die momentan vertraglich vereinbarte Leistung am Festnetzanschluss erbringen.

Ich habe daher am 01.02.2023, nach zwei Telefonaten mit dem Support, eine Sonderkündigung nach dem TKG (per entsprechendem Kontaktformular) in die Wege geleitet.

Wie im Formular als Möglichkeit genannt, habe ich als Bestätigung des neuen Mietverhältnisses, den bereits geschlossenen Mietvertrag als Anhang angefügt.

Seitdem erfolgte kein weiterer Kontakt durch die Telekom.

Heute habe ich nun per Post eine Kündigungsbestätigung für den 02.12.2023 (reguläres Vertragsende) erhalten.

Auf Nachfrage wurde mir nun gerade telefonisch mitgeteilt, dass ich die Sonderkündigung nur mit der Meldebescheinigung der neuen Wohnung durchführen kann. Sobald dieses vorhanden ist, soll ich nochmals eine Kündigung einreichen.

 

Soweit ich mich hier in der Community informieren konnte, ist der Ablauf aber wohl anders.

Meine Sonderkündigung sollte bereits hinterlegt sein und ich müsste von der Telekom eine Aufforderung zum Nachreichen der Meldebescheinigung erhalten haben.

Die Kündigung für den 02.12.2023 ist vollkommen falsch und habe ich so nie ausgesprochen.

 

Kann mir hier weiter geholfen werden? Die Abläufe sollten hier doch klar und es nicht nötig sein, dass ich mehrmals telefonisch Kontakt aufnehmen muss.

 

Vielen Dank und freundliche Grüße

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  • Akzeptierte Lösung

    5 Sterne Mitgestalter*in

    akzeptiert von

    vor 2 Jahren

    Kündigen kann man einen Vertrag erst nach Ende der Vertragsmindestlaufzeit.

     

    Hier muß man einen Umzug nach TKG beauftragen,

    kann die Telekom dort nicht liefern,

    gibt es ein Sonderkündigungsrecht.

    0

  • Akzeptierte Lösung

    5 Sterne Mitgestalter*in

    akzeptiert von

    vor 2 Jahren

    @FabianH2  schrieb:

    Heute habe ich nun per Post eine Kündigungsbestätigung für den 02.12.2023 (reguläres Vertragsende) erhalten.

    Auf Nachfrage wurde mir nun gerade telefonisch mitgeteilt, dass ich die Sonderkündigung nur mit der Meldebescheinigung der neuen Wohnung durchführen kann. Sobald dieses vorhanden ist, soll ich nochmals eine Kündigung einreichen.

    Ist korrekt. Bzw. du musst nur die Bescheinigung einreichen.

     

     

    @FabianH2  schrieb:
    Soweit ich mich hier in der Community informieren konnte, ist der Ablauf aber wohl anders.

    Hat sich vor einiger Zeit auch geändert wobei das schon lang so ist. 

    Erstmal zum Ende der Laufzeit bis Beweis da ist, dass du auch dahin gezogen bist. 

     

     

    @FabianH2  schrieb:
    Die Kündigung für den 02.12.2023 ist vollkommen falsch und habe ich so nie ausgesprochen.

    Also willst du nicht mehr kündigen? Na dann teil das der Telekom doch einfach mit - freuen die sich drüber. 

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    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    @Marcel2605  schrieb:
    Und das geht nur telefonisch oder im Telekom Shop

    Auch stetes wiederholen macht es nicht richtig 🙄

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