Gelöst
Sonderkündigung bei Umzug
vor einem Jahr
Problem: Mein Sohn ist aus finanziellen Gründen zur mir (seiner Mutter) zurück in sein Kinderzimmer gezogen. Ich habe hier schon ewig lange einen Anschluss eines anderen Anbieters.
Nun habe ich beim Verbraucherschutz gelesen , daß wenn man in eine WG oder als Untermieter in eine Wohnung zieht , wo schon ein Anschluss vorhanden ist , man Sonderkündigungsrecht hat. Wurde bei meinem Sohn aber abgelehnt , was können wir tun?
11248
0
11
Akzeptierte Lösungen
Alle Antworten
Sortieren
Älteste zuerst
Neueste zuerst
Älteste zuerst
Autor
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 11 Monaten
277
0
5
vor 13 Jahren
30842
0
6
Gelöst
709
0
4
Akzeptierte Lösung
→мαтαıмακı←Kein Bock mehr
akzeptiert von
Thunder99
vor einem Jahr
Grüße @GaBa2 4
Schau mal hier: Kündigung aus besonderen Gründen
https://www.telekom.de/hilfe/kuendigung-festnetz/besonderer-grund/haushaltszusammenfuehrung
Kündigung wegen Umzug/Haushaltszusammenführung
Sie haben bei einem Umzug (auch in Verbindung mit einer Haushaltszusammenführung) ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Telekom die bisherige Leistung am neuen Wohnsitz nicht erbringen kann.
Sie können in diesem Fall Ihren Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt kündigen.
Endet Ihre reguläre Vertragslaufzeit schon vorher, können Sie selbstverständlich bereits zu diesem Datum kündigen.
Sie finden den Termin z. B. in Ihrer Rechnung im Kundencenter und der MeinMagenta App.
Wichtig
Die Voraussetzung für Ihre vorzeitige Kündigung ist, dass die Telekom die bisherige vertragliche Leistung am neuen Wohnsitz nicht erbringen kann.
Darüber hinaus benötigen wir Nachweise für Ihren Umzug/ Ihre Haushaltszusammenführung:
Hinweis: Die Unterlagen werden von uns nach der Bearbeitung der Kündigung vernichtet.
9
0
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
→мαтαıмακı←Kein Bock mehr