Gelöst

Sonderkündigung bei Umzug

vor einem Jahr

Problem: Mein Sohn ist aus finanziellen Gründen zur mir (seiner Mutter) zurück in sein Kinderzimmer gezogen.  Ich habe hier schon ewig lange einen Anschluss eines anderen Anbieters. 

Nun habe ich beim Verbraucherschutz gelesen , daß wenn man in eine WG oder als Untermieter in eine Wohnung zieht , wo schon ein Anschluss vorhanden ist , man Sonderkündigungsrecht hat. Wurde bei meinem Sohn aber abgelehnt , was können wir tun?

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  • Akzeptierte Lösung

    5 Sterne Mitgestalter*in

    akzeptiert von

    vor einem Jahr

    Grüße @GaBa2 4

    Schau mal hier: Kündigung aus besonderen Gründen

    screenshot-www.telekom.de-2023.08.29-23_11_13.png

    https://www.telekom.de/hilfe/kuendigung-festnetz/besonderer-grund/haushaltszusammenfuehrung

    Kündigung wegen Umzug/Haushaltszusammenführung

    Sie haben bei einem Umzug (auch in Verbindung mit einer Haushaltszusammenführung) ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Telekom die bisherige Leistung am neuen Wohnsitz nicht erbringen kann.

    Sie können in diesem Fall Ihren Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt kündigen.
    Endet Ihre reguläre Vertragslaufzeit schon vorher, können Sie selbstverständlich bereits zu diesem Datum kündigen.
    Sie finden den Termin z. B. in Ihrer Rechnung im Kundencenter und der MeinMagenta App.

     

     

    Wichtig
    Die Voraussetzung für Ihre vorzeitige Kündigung ist, dass die Telekom die bisherige vertragliche Leistung am neuen Wohnsitz nicht erbringen kann.

    Darüber hinaus benötigen wir Nachweise für Ihren Umzug/ Ihre Haushaltszusammenführung:

    • Gemeinsamer Mietvertrag/Kaufvertrag des neuen Objektes
    • oder Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
    • oder die Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz

    Hinweis: Die Unterlagen werden von uns nach der Bearbeitung der Kündigung vernichtet.

     

     

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