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Sonderkündigung nach § 57 TKG
vor 3 Jahren
Nach § 57 TKG steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn beim Internetanschluss die Geschwindigkeit erheblich, kontinuierlich oder regelmäßig wiederkehrend von der vertraglich vereinbarten Geschwindigkeit abweicht. Was genau darunter zu verstehen ist, wurde von der Bundesnetzagentur in einer Allgemeinverfügung festgelegt. Die Bundesnetzagentur stellt auch eine Software für die erforderlichen Messungen zur Verfügung.
Wie ist in einem solchen Fall der Ablauf bei der Telekom? An wen kann ich mich auf welchem Weg wenden und welche Unterlagen werden benötigt?
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wari1957
akzeptiert von
familie.schnur
vor 3 Jahren
Hallo @familie.schnur ,
https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/breitbandmessung
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Uneingeloggter Nutzer
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von
wari1957
Akzeptierte Lösung
Jonas J.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
Behar A.
vor 3 Jahren
Alles klar, die Mail sollte gleich da sein @familie.schnur.
Viele Grüße
Jonas J.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Jonas J.