Gelöst
Sonderkündigung nach § 57 TKG
vor 3 Jahren
Nach § 57 TKG steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn beim Internetanschluss die Geschwindigkeit erheblich, kontinuierlich oder regelmäßig wiederkehrend von der vertraglich vereinbarten Geschwindigkeit abweicht. Was genau darunter zu verstehen ist, wurde von der Bundesnetzagentur in einer Allgemeinverfügung festgelegt. Die Bundesnetzagentur stellt auch eine Software für die erforderlichen Messungen zur Verfügung.
Wie ist in einem solchen Fall der Ablauf bei der Telekom? An wen kann ich mich auf welchem Weg wenden und welche Unterlagen werden benötigt?
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Hallo @familie.schnur ,
https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/breitbandmessung
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Alles klar, die Mail sollte gleich da sein @familie.schnur.
Viele Grüße
Jonas J.
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