Telekom bucht trotz Kündigung weiterhin ab

vor 2 Jahren

Hallo zusammen,

 

trotz fristgerechter Kündigung (schriftliche Kündigung am 25.10.22, gekündigt zum 25.11.22 ) und Bestätigungsschreiben (26.10.22) der Telekom, bucht sie weiterhin fraglicherweise, seit November 50!,-€, ab. Auf telefonischer Nachfrage hin, sagte mir die nette Dame, dass hätte alles so seine Richtigkeit, jedoch bestehe eine Mindestlaufzeit und deswegen die Abbuchungen.

Ich kann das nicht nachvollziehen und habe die Fristen, sowie das Sonderkündigungsrecht, angewendet.

 

Kann mir hier jemand netterweise helfen?

 

Lieben Dank und Grüße aus Köln,

Lara

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  • vor 2 Jahren

    Welches Sonderkündigungsrecht?

    Hast du dieses den gegenüber der Telekom durch ausreichende Unterlagen belegt?

    Welches Datum stand den in dem Schreiben vom 26.10.2022

    1

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Dass man innerhalb eines Monats kündigen darf, z.b. wegen eines Unmzugs (wie in meinem Fall)

    Im bestätigten Schreiben der Telekom stand zum 25.11.22.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    lara_funke

    Ich kann das nicht nachvollziehen und habe die Fristen, sowie das Sonderkündigungsrecht, angewendet.

    Ich kann das nicht nachvollziehen und habe die Fristen, sowie das Sonderkündigungsrecht, angewendet.

    lara_funke

    Ich kann das nicht nachvollziehen und habe die Fristen, sowie das Sonderkündigungsrecht, angewendet.


    In aller Regel ist es so, dass Du nicht einfach so ein Sonderkündigungsrecht ziehen kannst sondern nach Bewertung der Unterlagen die Telekom dir ein Sonderkündigungsrecht einräumt. Das ist offensichtlich bei Dir nicht der Fall.

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    lara_funke

    und Bestätigungsschreiben (26.10.22)

    und Bestätigungsschreiben (26.10.22)
    lara_funke
    und Bestätigungsschreiben (26.10.22)

    Was stand denn genau drin, oder war es nur eine Eingangsbestätigung?

     

    lara_funke

    schriftliche Kündigung am 25.10.22, gekündigt zum 25.11.22

    schriftliche Kündigung am 25.10.22, gekündigt zum 25.11.22
    lara_funke
    schriftliche Kündigung am 25.10.22, gekündigt zum 25.11.22

    Um welchen Tarif genau geht es, und seit wann läuft der Vertrag?

    8

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Warten wir mal die nächste Rechnung/Abbuchung ab, dann kommt vielleicht eine Rückmeldung 😎

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    @lara_funke  schrieb:
    Bestätigungsschreiben (26.10.22) der Telekom

    Sooooo und welches Kündigungsdatum hat die Telekom bestätigt?

    Was wird denn überhaupt berechnet, hast dir mal die Rechnung angeschaut?

    2

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    lara_funke

    Die Telekom hat das Datum 25.11.22 bestätigt

    Die Telekom hat das Datum 25.11.22 bestätigt
    lara_funke
    Die Telekom hat das Datum 25.11.22 bestätigt

    Auch dir ein freundliches Hallo @lara_funke 

     

    Mach doch bitte mal ein Foto von der Bestätigung und stelle dieses hier ein.

    Persönliche Daten bitte schwärzen!

     

    Dankeschön

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    Hey @lara_funke ,

     

    erstmal ein herzliches Willkommen hier in unserer Community. Leider ist der Grund für unser erstes Aufeinandertreffen ein nicht so schöner 😕. Darf ich denn wissen, warum du dich gegen uns entschieden hast? Eventuell kann man das lösen und du änderst deine Meinung. Das würde mich sehr freuen.

     

    Ich habe eben versucht dich zu erreichen, leider ohne Erfolg. Kannst du nochmal deine hinterlegten Daten auf Richtigkeit überprüfen?

     

    Zum Thema Kündigung solltest du wissen, dass du erst nach der Mindestvertragslaufzeit kündigen kannst. Beim Sonderkündigungsrecht ist es nochmal etwas anders, da muss du erst das Recht dazu haben ( z. B. Umzug und anderer Anbieter an der neuen Adresse, versprochene Leitung kommt nicht an...).

     

    Nachdem du deine Daten in deinem Profil bearbeitet hast kannst du mir ja ein Zeitpunkt nennen, wo ich es nochmal versuchen darf. 

     

    Lieben Gruß Umut C.

     

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

Uneingeloggter Nutzer

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von

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