Todesfall / Rückerstattung

vor 4 Jahren

Liebes Telekom hilft-Community,

 

mache es ganz kurz:

- geht um den Anschluss meiner Mutter. Verstorben am 25.12.20

- Rückfrage bei telefonischer Hotline, wg. Sonderkündigung + Rückzahlung geleisteter Beiträge seit Januar: grds. wird keine Rückerstattung gewährt.

- alle Nachweise der Telekom geschickt + Beschwerde per Brief (hochgeladen über Kontaktformular). Kündigung zum 03.06.21 eingetragen.

- für die Abbuchungen Mai / Juni habe ich eine Rückbuchung veranlasst. 

- Frage: ist das wirklich Usus bei der Telekom, dass Beendigungszeitpunkt das Datum der Einreichung der Sterbeurkunde etc. ist? sowie die Verweigerung Beiträge ab Todeszeitpunkt vollständig zurückzuzahlen, auf die rechtlich ex ante gar kein Anspruch mehr bestand?

 

Bin wirklich schockiert über dieses Vorgehen. Besonders nach über 40 Jahren Kundenbeziehung. Kein Unternehmen hat sich in der Abwicklung bisher auf so niederträchtige und beschämende Art und Weise gewehrt bzw. mit so einen Geschäftsgebaren aufwarten lassen.

 

PS. sollte sich das tatsächlich auch so in den AGBs wiederfinden….

 

Für Aufklärung + Hilfe sehr dankbar.

LG

Heinz

 

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  • Community Guide

    vor 4 Jahren

    @Heinzel.Man 

    Als Laie in juristischen Dingen würde ich sagen, dass die Rechte und Pflichen nach dem Tod auf den/die Erben übergeht.

    Eine evtl. Rückerstattung dürfte wohl erst ab dem nachgewiesen Trauerfall möglich sein.

    Und das ist halt der Zeitpunkt an dem der Telekom die Sterbeurkunde zugegangen ist.

    Vielfach wird der Anschluß von Verstorbenen ja auch gerne noch von den Angehörigen und/oder Erben weiter genutzt bis alle Formalitäten abgeschlossen sind.

     

     

     

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  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 4 Jahren

    Rückerstattung könnte im Zeitalter der Flatrates teilweise kritisch sein, denn in wie vielen Fällen wird dann der Telefonanschluss des Toten weitergenutzt ,eben um  den ganzen Todesfall abzuwickeln. Doch generell ist die Sonderkündigung aus Todesfallgründen eigentlich schnell durch.  Allerdings dürfte der Normalfall der entsprechenden Kündigungen auch relativ kurzfristig nach dem Tod erfolgen, so dass die normalen hin und herbbuchungen auf die bekannten  Fälle Rechnung kam nach Kündigung zurückgehen sollten und die wickelt die Telekom sauber ab, indem halt später eine Gutschrift erfolgt.

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  • vor 4 Jahren

    Wann wurde die Kü ndigung mit der Sterbeurkunde eingereicht? @Heinzel.Man 

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  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 4 Jahren


    @Heinzel.Man  schrieb:

    mache es ganz kurz:

    - geht um den Anschluss meiner Mutter. Verstorben am 25.12.20

    - Rückfrage bei telefonischer Hotline, wg. Sonderkündigung + Rückzahlung geleisteter Beiträge seit Januar: grds. wird keine Rückerstattung gewährt.

    - alle Nachweise der Telekom geschickt + Beschwerde per Brief (hochgeladen über Kontaktformular). Kündigung zum 03.06.21 eingetragen.

    - für die Abbuchungen Mai / Juni habe ich eine Rückbuchung veranlasst. 

    - Frage: ist das wirklich Usus bei der Telekom, dass Beendigungszeitpunkt das Datum der Einreichung der Sterbeurkunde etc. ist? sowie die Verweigerung Beiträge ab Todeszeitpunkt vollständig zurückzuzahlen, auf die rechtlich ex ante gar kein Anspruch mehr bestand?


    Grundsätzlich läuft ein Vertrag bis zur Kündigung,

    und wenn die Sterbeurkunde erst später eintrifft, gilt auch erst ab da die Kündigung.

     

    (Ich will nicht wissen wie viele "tote Verträge" (nicht nur Telefon, sondern auch GaWaStrom),
    so bei den Unternehmen noch laufen, so lange das Konto besteht und es eine SEPA gibt wird als weiter abgebucht;
    was ich oft vorfinde sind alte Telefonanschlüße von Behörden, Kommunen, Firmen

    (oftmals alte Telefonanschlüße oder Backup-Leitungen, die aber schon lange nicht mehr genutzt werden; sind aber funktionsfähig),
    die Telekom schickt Rechnung und Finanzabteilung bezahlt.)

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  • Community Guide

    vor 4 Jahren

    Hallo @Heinzel.Man,

     

     Frage: ist das wirklich Usus bei der Telekom, dass Beendigungszeitpunkt das Datum der Einreichung der Sterbeurkunde etc. ist? sowie die Verweigerung Beiträge ab Todeszeitpunkt vollständig zurückzuzahlen, auf die rechtlich ex ante gar kein Anspruch mehr bestand?

    Ja, das ist korrekt, denn es wurde bis zur Kündigung des Anschluss eine Leistung von der Telekom erbracht.

    Es wurde der Port in der Vermittlungsstelle und die Doppelader in Hauptkabel und Verzweigerkabel belegt und konnte nicht für andere Kunden verwendet werden. 

     

    Viele Grüße

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  • Telekom hilft Team

    vor 4 Jahren

    Guten Abend @Heinzel.Man,

    in der Tat verhält es sich so, wie @Buster01 gesagt hat. Der Eingang der Kündigung ist ausschlaggebend für das endliche Kündigungsdatum, auch wenn ein Sonderkündigungsgrund besteht. Wenn die Kündigung nun zum 03.06.21 eingestellt wurde, dann muss genau bis zu diesem Datum der Anschluss bezahlt werden. Es kann sein, dass bereits für den kompletten Juni eine Rechnung erstellt wurde, aber das wird dann mit der Abschlussrechnung automatisch korrigiert.

    Lieben Gruß
    Diandra S.

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