Gelöst

Umzug in anderen Haushalt

vor 6 Jahren

Guten Tag, ich ziehe im Juli diesen Jahres zu meiner Partnerin diese hat ein Haus und einen Telefon und Internet anschluss bei Unitymedia. Jetzt meine frage, kann ich durch den Umzug auf ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Weil ein anderer Anschluss in dem Haus meiner Partnerin schon liegt. Normal wäre es möglich dort meinen Anschluss zu übernehmen also Technisch zumindest. Jedoch will meine Partnerin keine zwei Anschlüsse in dem Haus haben was ich verstehen kann ist ja auch nicht meines.

 

Wenn meine Partnerin also jetzt ablehnt und eh schon ein Anschluss vorhanden ist. Wie kündige ich das dann richtig.

 

Danke für die hilfe.

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  • Akzeptierte Lösung

    5 Sterne Mitgestalter

    akzeptiert von

    vor 6 Jahren

    Wegen des Umzugs kündigen kannst Du nur aus zwei Gründen:

     

    - Wenn es im neuen Haushalt schon einen TELEKOM-Anschluss gibt (details siehe hier). Das kommt aber bei Euch nicht zum Tragen weil Deine Partnerin ja einen Anschluss bei einem anderen Netzbetreiber hat

     

    oder

     

    - Wenn Dein Anschluss nach dem Umzug am neuen Wohnort nicht mit exakt den existierenden Leistungsmerkmalen fortgeführt werden kann, dann kannst Du mit drei Monaten Frist kündigen. Evtl. kommst Du über diese Regelung aus dem Vertrag. Du darfst dann aber nichts online beauftragen sondern musst den Umzug telefonisch beauftragen und einen "Umzug nach TKG " (" TKG " ist das Telekommmunikationsgesetz).

     

    Wenn der Anschluss mit seinen existierenden Leistungsmerkmalen am neuen Wohnort angeboten werden kann, dann wird er umgezogen und Du bist bis zum Ende der Vertragslaufzeit daran gebunden. Kann die Telekom den derzeitigen Leistungsumfang ode Preis am neuen Wohnort nicht anbieten wird man versuchen, Dir den wechseln auf einen anderne Vertrag (mit neuer Mindestlaufzeit!) schmackhaft zu machen. Hier must Du standhaft bleiben und auf dem Umzug exakt zu den bestehenden Konditionen (das ist das was das TKG vorgibt) bestehen.

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