Gelöst
umzug
vor einem Jahr
Hallo guten Abend zusammen . Ich habe eine Frage und hoffe es kann mir jemand von euch helfen . Ich habe einen Telekom Vertrag XL . Jetzt möchte ich diesen Vertrag 1 zu 1 mitnehmen an eine neue Adresse im gleichen Ort .
Meine Bonität ist aber nicht so gut durch einen früheren Handyvertrag bei der Telekom . Kann ich trotzdem meinen Vertrag 1 zu 1 mitnehmen . Die Telefonrechnung wird jeden Monat bezahlt
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vor 5 Jahren
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vor einem Jahr
Ob es geht musst bei 1&1 erfragen und nicht die Telekom der ist es egal @lamberty-frank0
vor einem Jahr
Grüße @lamberty-frank
Meine Bonität ist aber nicht so gut durch einen früheren Handyvertrag bei der Telekom . Kann ich trotzdem meinen Vertrag 1 zu 1 mitnehmen . Die Telefonrechnung wird jeden Monat bezahlt
Naja, kann klappen, kann schief gehen.
Einfach es versuchen.
Eventuell kann dir da das @Telekom-hilft-Team unterstützen.
Damit dir hier ein Teamie helfen kann, hinterlege bitte deine Daten in deinem Profil hier.
Dies geht unter: Meine Einstellungen
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vor einem Jahr
Sorry, hab meine Lösungsmarkierung wieder zurückgezogen, hab beim Lesen 1zu1 und 1und1 verwechselt 🙈
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Antwort
von
vor einem Jahr
Alles gut , kann ja Mal passieren. Hast du eine Lösung oder Erfahrung mit diesem Thema ?
Antwort
von
vor einem Jahr
Alles gut , kann ja Mal passieren. Hast du eine Lösung oder Erfahrung mit diesem Thema ?
DIe Lösung ist immer individuell je nach Fall
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
Das seltsame ist das vor 2 Jahren umziehen mußte und da hatte ich noch einen L Vertrag . Dann hat die Telekom mir sogar ein Angebot geschickt ich solle doch auf XL umsteigen . Jetzt habe ich den Umzug in Auftrag gegeben und jetzt wird es von der Boni geprüft. Das Widerspicht sich doch , oder ?
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Antwort
von
vor einem Jahr
Wie gesagt möchte nur 1 zu 1 mitnehmen. Keine neue Hardware, kein neuer Vertrag oder Tarif
Antwort
von
vor einem Jahr
Wie gesagt möchte nur 1 zu 1 mitnehmen. Keine neue Hardware, kein neuer Vertrag oder Tarif
Solange du dein Profil nicht befüllst, können wir nicht das Team rufen.
Dann hast du auch Gewissheit.
Antwort
von
vor einem Jahr
Jetzt habe ich den Umzug in Auftrag gegeben und jetzt wird es von der Boni geprüft.
Warte einfach ab wie die sich entscheiden.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
@lamberty-frank da nun dein Profil befüllt ist, habe ich das Team gerufen.
Ich drücke dir die Daumen, das deine Bedenken unbegründet sind und alles gut läuft.
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vor einem Jahr
Ehrlich gesagt finde ich das schon seltsam . Ich bin in die momentane Adresse mit Tarif L eingezogen . Vor ca 3 bis 4 Monaten bekomme ich dann Tarif XL von der Telekom und jetzt möchte ich 1 zu 1 umziehen und dann wird alles geprüft.
Kann ich irgendwie nicht nachvollziehen
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Antwort
von
vor einem Jahr
Musst du auch nicht nachvollziehen, einfach hinnehmen. Ändern kannst du daran ja eh nix.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
Ich kenne im Telekommunikationsgesetz keinen Hinweis, dass beim von beiden Seiten zu erfüllenden Vertrag beim Umzug gem. TKG eine Bonität reinspielen würde.
Problematisch könnte es dann werden, wenn zwar der Tarif grundsätzlich an der neuen Adresse vorhanden ist, aber wenn der nicht ganz identisch dort bereitstellbar ist (also z.B. aktuell hättest Du beim XL 250 Mbit/s und an der neuen Adresse wären angenommen beim XL nur 175 Mbit/s möglich) dann ist das eine Vertragsänderung und bei der muss die Telekom keinesfalls zustimmen. Das ist dann auch kein Umzug gem. TKG .
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Antwort
von
vor einem Jahr
kann die Telekom halt trotzdem aus nem wichtigen Grund die Entscheidung treffen dem Kunden zu kündigen
Aber auch das gilt vollkommen losgelöst von einem Umzug.
Was ein "wichtiger Grund" ist - da ist weder die Telekom noch der Kunde ganz frei, das selbst zu definieren. Das geht dann ggf. vor Gericht.
Wer z.B. einen Nebenwohnsitz aufgibt ist ja auch nicht unbedingt berechtigt, den dortigen Anschluss aus (für ihn als Kunden) wichtigem Grund zu kündigen.
Schade für uns Diskutierenden, dass das Problem des TE "so einfach" gelöst wurde.
Antwort
von
vor einem Jahr
Aber auch das gilt vollkommen losgelöst von einem Umzug.
Richtig und daher kann es ja meiner Meinung nach eben auch nicht gegen das TKG sein.
Antwort
von
vor einem Jahr
@lamberty-frank
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor einem Jahr
Hallo zusammen
Anliegen wurde geklärt.
Umzug ist durch 👍.
Danke für eure Hilfe
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von