Gelöst

untergeschobene leistungen

vor 5 Jahren

Ist mir auch passiert , Digitaleles Schutzpaket ohne mein wissen ,

 

Zunächst möchte ich auf Urteile des LG Bonn (Urteil vom 27. März 2012, Az. 11 O 46/11 sowie Beschluss vom 26. November 2013, Az. 11 O 46/11) und - in zweiter Instanz - des OLG Köln (Urteil vom 21. September 2012, Az. 6 U 75/12) verweisen, in denen
der Telekom unter Verhängung eines Ordnungsgeldes verboten wurde, in rechtswidriger Weise Bestandskunden kostenpflichtige
Zusatzleistungen unterzuschieben. Anhand meines Falls und der zahlreichen Kundenbeschwerden, die man nicht nur im hiesigen
Forum findet, gehe ich davon aus, dass die Telekom diese illegale Praxis immer noch nicht eingestellt hat, worauf weder Sie, noch einer Ihrer Kollegen in irgendwelcher Form eingegangen wäre, im Gegenteil, ich wurde obendrein unter Druck gesetzt.

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