Gelöst
Vertragsübernahme
vor 7 Jahren
Guten Tag,
ich werde Ende Dezember aus meiner Wohngemeinschaft ausziehen. Unter den Punkten heißt es, dass der Vertrag nur übertragen werden kann, sofern der Übernehmende des Vertrags bereits seit 12 Monaten mit dem bisherigen Vertragspartner in einer Wohngemeinschaft lebt. Dies ist bei meinen Mitbewohnern jedoch durch Neueinzüge nicht der Fall.
Ist eine Vertragsübernahme wirklich nur unter diesen Voraussetzungen möglich? Oder kann seitens der Telekom auch eine Vertragsübernahme (sofern es sich um eine Vorgabe der Bundesnetzagentur handelt) für das Internet vornehmen, da der Festnetzanschluss von uns sowieso nicht genutzt wird?
Herzlichen Dank für eine Info
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vor 5 Jahren
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
@Joe91
Ja, diese Voraussetzungen sind zwingend. Bedeutet, Du kannst Deinen Anschluss nur kündigen und der Nachfolger schliesst einen neuen Vertrag ab.
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