Gelöst
Zu DSL Telekom wechseln, trotz 1&1 vertrag bei Umzug
vor 5 Jahren
Hallo Telekom Community, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich bin 1&1 kunde und habe noch 1 Jahr Vertrag, Mitte November habe ich 1&1 mitgeteilt das wir am 18.12 umziehen und die mich bitte in der neuen Wohnung mit dem gleichen DSL ohne Vertragsverlängerung frei zu schalten. Nun wir bekamen den 27.12 als schaltungstermin, habe extra Urlaub genommen, nun heute hat man es angeblich nicht geschafft und ich bin sauer, die Nachricht erhielt ich per Mail um 13.40uhr, ich sollte von 12-17uhr zuhause sein, neuer schaltungstermin 09.01
Ich möchte euch fragen ob ich zu telekom wechseln kann? Also klar ich müsste 1&1 weiter zahlen an grundgebühr, aber ich wäre froh von der Inkompetenz dieser Mitarbeiter nichts mehr zu tun habe. Die Leitung hier wo meine Frau und ich am 18.12 hingezogen sind müsste frei sein. Vor uns hat hier eine alte Dame gewohnt und glaube nicht das sie DSL hatte. Ich wäre froh wenn es klappen würde auch wenn ich jetzt was länger warten müsste.
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prophaganda
akzeptiert von
Tombay6909
vor 5 Jahren
@Tombay6909
Ich möchte jedoch mal zur Ehrenrettung von 1&1 sagen...
Die 1&1-Anschlüsse werden von Telekom-Technikern (bzw. von der Telekom beauftragte Subbis) geschaltet...
Ich kann mir gut vorstellen, dass das genauso gut bei einem Telekom-Anschluss hätte Passieren können...
Schon alleine bei mir heute: zwei Kollegen krank gemeldet...
(mal ein Blick auf den Kalender: Mittwoch, Donnerstag waren Feiertag.... ab Samstag kommt WE.... Weiter denke ich jetzt nicht....)
Dass dann Dispo und die restlichen Techniker ins "Rudern" kommen - keine Frage...
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Tombay6909
Antwort
von
prophaganda
vor 5 Jahren
@prophaganda
Bin schon entspannter als heute mittag
auf die idee mit Kulanz bzw Gutschrift bin ich auch schon gekommen, die 1&1 Mitarbeiterin sagte prompt, es wird keine Gutschrift bzw Kulanz geben da mir keine entschädigung zusteht. Da hab ich dann aufgelegt weil es mir zu blöd wurde...
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prophaganda
Antwort
von
prophaganda
vor 5 Jahren
@prophaganda da mir keine entschädigung zusteht.
@prophaganda
da mir keine entschädigung zusteht.
@Tombay6909
Das ist sogar korrekt...
Eine Entschädigung (Schadensersatz) kann man nur einfordern, wenn ein nachweislicher finanzieller Schaden erstanden ist.
Insofern ist die "Normale" Gutschrift schon passend... und wenn es ein "Goody" oben drauf gibt... (man kann ja mal fragen) - mitnehmen... 💡
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Thunder99
Antwort
von
prophaganda
vor 5 Jahren
@Tombay6909 Du könntest 1und1 fragen ob sie dich rauslassen für eine Einmalzahlung, gelesen habe ich es schon das sie es machen.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
prophaganda