Solved
BGH-Urteil zu Cookies
5 years ago
Hallo zusammen,
nach dem gestrigen Urteil des BGH: Soweit per Internet- Cookies Nutzerdaten gesammelt werden und dazu die Erlaubnis voreingestellt ist, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass dies nicht rechtens sei. Die Nutzer müssten aktiv zustimmen, wenn sie einverstanden seien. Damit folgt der BGH weitgehend der Auffassung des EuGH. Da nach wie vor ein entsprechendes Plugin im Designerbaukasten fehlt, wäre es jetzt an der Zeit, dieses nachzuliefern. Hier wurde seitens der Telekom argumentiert, dass dies erst dann erforderlich sei, wenn es in deutsches Recht umgesetzt wäre. Faktisch ist das nun der Fall. Grundsätzlich ist das Sammeln von Nutzerdaten mit über den Telekom-Baukasten erstellte Seiten möglich. Ansonsten müßte diese grundsätzliche Möglichkeit m.E. im Designer verhindert werden.
Wie seht ihr das?
Grüße, Dietmar
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5 years ago
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5 years ago
Hallo Dietmar,
wir haben zwischenzeitlich Rücksprache mit unseren Kollegen gehalten, daher haben wir uns hier noch nicht zu Wort gemeldet. Alles, was im Artikel https://homepagecenter.telekom.de/index.php?id=431 steht, hat auch nach diesem Urteil noch weiterhin Bestand, denn dieser Artikel ist auf Basis der DSGVO in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Legal-Abteilungen entstanden. Da dieses Urteil die DSGVO lediglich bestätigt, hat sich am Sachverhalt nichts geändert.
Herzliche Grüße & einen schönen Abend noch.
Nadine H.
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Answer
from
5 years ago
Hallo @Gelöschter Nutzer ,
ich habe deine Seite auch aufgerufen und keine Probleme bekommen.
Dietmar hat das aber viel ausführlicher durchgeführt.
Ich hoffe, dir geht es wieder besser.
Bleibt alle gesund!
Es grüßt der
Peter
Answer
from
5 years ago
@Gelöschter Nutzer
Bis auf, dass die Seite 7 URLs von Trackern / blockierwürdige Elemente enthält funktioniert sie auch bei mir in sämtlichen Browsern problemlos
Answer
from
5 years ago
@FelixKruemel , @dpfrank , @Peter ... , @Gelöschter Nutzer
Ich danke Euch. Mahjong habe ich in Ordnung gebracht und das Youtube-Video werde ich anders einbinden.
MfG. Bernd
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