Gelöst

Magenta Cloud S

vor 4 Jahren

Hallo zusammen,

ich wollte soeben Magenta Cloud S einrichten, dort steht, das die einmalige Bereitstellung sowie der monatliche Beitrag 0,- Euro beträgt, abschliessend soll ich es aber kostenpflichtig bestellen. Das geht ja irgendwie nicht zusammen, oder habe ich da was falsch verstanden?

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    vor 4 Jahren

    Hallo @junimond24,

     

    junimond24

    ich wollte soeben Magenta Cloud S einrichten, dort steht, das die einmalige Bereitstellung sowie der monatliche Beitrag 0,- Euro beträgt, abschliessend soll ich es aber kostenpflichtig bestellen. Das geht ja irgendwie nicht zusammen, oder habe ich da was falsch verstanden?

    ich wollte soeben Magenta Cloud S einrichten, dort steht, das die einmalige Bereitstellung sowie der monatliche Beitrag 0,- Euro beträgt, abschliessend soll ich es aber kostenpflichtig bestellen. Das geht ja irgendwie nicht zusammen, oder habe ich da was falsch verstanden?

    junimond24

    ich wollte soeben Magenta Cloud S einrichten, dort steht, das die einmalige Bereitstellung sowie der monatliche Beitrag 0,- Euro beträgt, abschliessend soll ich es aber kostenpflichtig bestellen. Das geht ja irgendwie nicht zusammen, oder habe ich da was falsch verstanden?


    das ist in der Tat etwas irreführend, es sollte in diesem Fall besser heißen, dass die Option jetzt "verbindlich" bestellt werden soll... Leider wird beim Abschluss nicht unterschieden, ob die Option wirklich mit Kosten verbunden ist, oder nicht...  Die Bestellung kann aber ohne Sorge durchgeführt werden, Magenta Cloud S ist kostenfrei. Fröhlich

     

    VG

    Peuki

    1

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    vor 4 Jahren

    Super, Danke!

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 4 Jahren

    Ob eine Bestellung wirklich etwas kostet was wann wo warum uvm. steht nicht in einem Button sondern stets in den AGB s.

     

    Meine Erfahrung auf dieser Ebene mit der Telekom sind aber sehr gut. Wie jedes Unternehmen hat auch die Telekom AGB s die meiner Meinung nach sich nicht mehr oder weniger von anderen AGB s unterscheiden. Sehr pauschal kann man bei Bestellungen auch auf ein mögliches bestehendes Widerrufsrecht hindeuten was u.a. nicht nur den AGB s zu entnehmen ist sondern schlicht der geltenden Rechtsgebung.

     

    Es kam schon vor das ich bei / über die Telekom Produkt x orderte aber schnell bemerkte das es nicht das ist was ich will oder was mir die Werbung vorspielte. Widerrufsrecht in Anspruch genommen - nie ein Problem damit gehabt. Natürlich machen sich manche Leute auch SOrgen ums liebe Geld was durchaus berechtigt ist. Es gibt Unternehmen die schneller abbuchen als sie Leistung erbringen wobei (betont) ich da nicht (!) die Telekom meine.

     

    Im Falle von Abbuchungen ohne Leistung zu bringen habe ich da meine sehr erfolgreiche Vorgehweise: 1 achten das Buchungen stets auf ein in der EU registriertes Konto geht. 2 wird abgebucht ohne das man was bekommen hat setze ich meine Bank an den betrag zurück zu buchen und das jegliche Einzugseinwilligung einstweilen widerrufen ist. 3 Das Geld kommt schnell zurück und so manch "faules" Unternehmen meldete sich ganz ohne Call Center und Co lieb und nett zurück.

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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