100€ 5G Cashback Aktion September/Oktober - Nachweis Bestelldatum

vor 4 Jahren

Hallo zusammen,

 

mein Anliegen befasst sich mit der 100€ Cashback Aktion für Mobilfunk Verträge von September/Oktober (https://www.telekom.de/unterwegs/cashback/cashback-einloesen). Ich habe versucht für meinen neuen Magenta Mobil S Young Vertrag das Cashback zu beantragen, wurde jedoch abgelehnt. Begründung ist der Vertragsabschluss liege außerhalb des Aktionszeitraums (bis 15. Oktober). Tatsächlich wurde der Vertrag erst zur Rufnummermitnahme am 22.10. aktiviert, entsprechend wird dises Datum auch in der Auftragsbestätigung der Telekom gennant, die ich auch erst zum Termin der Aktivierung per email erhalten habe. Der Vertragsabschluss bzw. die Bestellung erfolgte jedoch am 14.10. bei Check 24, am 15.10. erfolgte der Mobilfunkantrag über Logitel. Damit sollte der Vertrag ja noch für die Cashback Aktion berechtigt sein, richtig? Laut den FAQ auf der oben verlinkten Info Seite sind auch Verträge teilnahmeberechtigt, die nach dem 15.10. aktiviert werden solange Vertragsabschluss/Bestellung innerhalb des Aktionszeitraums erfolgten.

 

Reicht nun zum Nachweis des Datums der Bestellung eine Bestellbestätigung von Check24? Die Auftragsbestätigung der Telekom (nennt nur den Vertragsbeginn bzw. die Aktivierung am 22.10.) sowie den Mobilfunkantrag (nennt explizit den 15.10.) habe ich bereits hochgeladen, wurde aber wie beschrieben abgelehnt.

 

Noch ein Hinweis an die Technik: Ich habe heute schon mehrfach versucht mein Anliegen über den Text-Chat zu äußern, jedoch verschwand immer nach etwas Wartezeit (ca. 10 Minuten würde ich sagen) auf einmal das Chatfenster ohne eine Reaktion auf meine Nachricht.

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4

  • vor 4 Jahren

    Hallo @4libaba 

    Der Fehler ist Check24 und Logitel.

    2 Vermittler und somit zu spät.

    Telekom wird wohl 16.10. gewesen sein.

    Ebenso wurde die Widerspruchsfrist nicht beachtet. 22.10. + 14 Tage, somit frühstens am 06.11. einzureichen.

    3

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren


    @Gelöschter Nutzer  schrieb:
    Die Bestellung ist erst dann eine, wenn diese bei der Telekom eingeht.
    14.10. Check24 (Vermittler)
    15.10. Logitel (Vermittler)
    16.10. Telekom (frühster Eingang)

    Ist das sicher so? Warum muss denn der 16.10. der früheste Eingang bei der Telekom sein, wenn der Mobilfunkantrag doch auf den 15.10. datiert ist?

     

     

    @Gelöschter Nutzer  schrieb:

    Warum sind sie auch über 2 Vermittler gegangen?

    Das hat Sie aus der Cashback-Aktion geworfen.

    Cashback und Gutschein bei Check24... 🙈

     

     


    @Gelöschter Nutzer  schrieb:

    Doch das spielt eine große Rolle. Vorher darf es nicht eingereicht werden.


    Zum Erhalt der Gutschrift (nach Ablauf der Widerrufsfrist) ist vom 21.09.2020 bis 01.02.2021(Registrierungszeitraum)eine Online-Registrierung beim Telekom Partner Teqcycle über www.telekom.de/cashback-einloesenmit Vorlage einesErwerbsnachweises (Auftragsbestätigung) entsprechend der genannten Bedingungen erforderlich

    Quelle: https://www.telekom.de/.../teilnahmebedingungen-cashback-aktion-september.pdf

    Also genau die Textpassage verstehe ich eher so, dass man das Casbhack eben erst nach Ablauf der Widerrufsfrist erhält, was ja auch Sinn macht. Dass man das Cashback während der Widerrufsfrist sogar noch nicht mal beantragen darf geht da nun nicht raus hervor.

     

    Aber das ist ja auch gar nicht mein Problem, bezüglich dessen gab es keine Beanstandung seitens Teqcycle. Mit Bestelldatum hadere ich aber schon. Das der 14.10. nicht gilt sehe ich ja noch ein, aber spätestens der 15.10., als der Mobilfunkvertrag beantragt wurde, sollte doch als Datum der Bestellung gelten.

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