Gelöst
Für Cashback zu früh regestriert?
vor 4 Jahren
Hallo Community,
ich habe am 09.10.2020 meinen Vertrag verlängert und habe mich heute fürs Cashback registriert. Allerdings ist mir erst später aufgefallen, dass die Registrierung erst nach Ablauf der Widerrufsfrist möglich bzw. gültig ist. Ich habe in anderen Forenbeiträgen aufgeschnappt, dass dadurch eventuell der Anspruch komplett wegfallen kann. Jetzt zu meiner Frage stimmt das?
Viele Grüße
Meg
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Autor
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vor 3 Jahren
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Anonymous User
akzeptiert von
Meg94
vor 4 Jahren
Hallo @Meg94
Wenn die Ablehnung kommt, einfach nochmal versuchen.
Aber laut den Bedingungen ist die Chance verwirkt.
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Meg94
Antwort
von
Anonymous User
vor 4 Jahren
Natürlich gehts um die 100€. Es kann doch nicht sein, dass einem 100€ Cashback von Telekom versprochen werden, dieses aber nur mit Mühe oder garnicht bekommt? Ich habe jetzt schon des Öfteren gelesen, dass mehrere Kunden das Geld einfach nicht erhalten haben, weil diese Partnerfirma (oder was auch immer) jeden Antrag aus nicht verständlichen Gründen ablehnt. Das ist mir einfach nicht transparent genug und diesen Stress möchte ich mir wegen 100€ nicht antun, da bin ich von Telekom besseres gewöhnt.
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Dishmaster
Antwort
von
Anonymous User
vor 4 Jahren
Und 10000de Kunden bei denen es ohne Probleme geklappt hat zählen dann in deiner Welt nicht oder was?
Nur weil du dir nicht die Bedingungen des Angebotes durchliest ist es jetzt wieder die böse Telekom,schon klar, immer sind andere schuld aber nie man selbst,lächerlich diese Einstellung..
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Meg94
Antwort
von
Anonymous User
vor 4 Jahren
Und 10000de bei denen es nicht funktioniert zählen in deiner Welt also nicht? Selbst wenn es bei 0,1% von Kunden nicht funktioniert, sollte das Grund genug sein sich mal darum zu kümmern. Selbst wenn ich die Bedingungen nicht richtig gelesen habe und mich zu früh registrieren wollte, bedeutet dies nicht, das alle anderen den selben Fehler wie ich gemacht haben. Die Leute rennen teilweise Monate lang ihrem Geld hinterher. Außerdem habe ich nie behauptet, dass Telekom böse oder dergleichen sei. Die Transparenz in diesem Fall lässt einfach zu wünschen übrig. Ich meine bei allem Respekt aber das Problem ist anscheinend nicht unbekannt. Ich will das ganze auch nicht weiter ausbreiten, ich habe meine Antwort bereits erhalten und Punkt.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Anonymous User