Gebrauchtes Smartphone bei Vertragswechsel erhalten.

4 years ago

Ich habe innerhalb eines Vertragswechsels auch wieder ein neues Smartphone mit bestellt. Bis jetzt hat das auch immer einwandfrei funktioniert.

 

Dieses Mal allerdings fand ich es schon eigenartig, dass die Verpackung ziemlich schmutzig war. Dann fiel mir auf, dass beide Siegel (links und rechts) durchschnitten waren. Das Telefon selbst wies dann keine Gebrauchsspuren auf und funktioniert auch. Lediglich die Folie, in die es eingepackt war, sah ebenfalls bereits benutzt aus. 

 

Meine Frage:

Bei der Neubestellung eines Smartphones erwarte ich ein Neugerät. Ohne Einschränkung und auch bei einem Vertragswechsel. Ist es inzwischen gängige Praxis von T-Mobil, Geräte mit Status "Rückläufer" zu vergeben.

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  • 4 years ago

    Hallo @goedy_tt 

    Einige Geräte kann man in der VVL bzw auch beim Neuvertrag per B-Ware/Erneuert bestellen. Hier als Beispiel ein iPhone7.

    Wir wissen jetzt nicht, ob Sie dies auch gemacht haben.

    Sollte es nicht so sein, können Sie das Gerät zurück senden und auf Nachbesserung bestehen.

     

    Hinterlege Sie bitte Ihre Daten im Profil (Link zum befüllen), damit das @Telekom-hilft-Team es sich anschauen und helfen kann.

     

    Die Daten können nur das Team und Sie sehen, somit ist der Datenschutz gewährt.

    Geben Sie kurz hier im Beitrag Bescheid (z.B. "habe die Daten hinterlegt"), wenn es erledigt ist.

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    Answer

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    4 years ago

    Sollte es nicht so sein, können Sie das Gerät zurück senden und auf Nachbesserung bestehen.

    Sollte es nicht so sein, können Sie das Gerät zurück senden und auf Nachbesserung bestehen.

    Sollte es nicht so sein, können Sie das Gerät zurück senden und auf Nachbesserung bestehen.


    Woher nimmst Du diese Gewissheit?

     

    Klar kann man das Gerät gesetzlich widerrufen, sofern der Auftrag telefonisch oder online erteilt wurde. Aber das ist dann kein Fall von juristisch "Nachbesserung".

    Answer

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    4 years ago

    @muc80337_2 

    muc80337_2

    Sollte es nicht so sein, können Sie das Gerät zurück senden und auf Nachbesserung bestehen. Sollte es nicht so sein, können Sie das Gerät zurück senden und auf Nachbesserung bestehen. Sollte es nicht so sein, können Sie das Gerät zurück senden und auf Nachbesserung bestehen. Woher nimmst Du diese Gewissheit? Klar kann man das Gerät gesetzlich widerrufen, sofern der Auftrag telefonisch oder online erteilt wurde. Aber das ist dann kein Fall von juristisch "Nachbesserung".

    Sollte es nicht so sein, können Sie das Gerät zurück senden und auf Nachbesserung bestehen.

    Sollte es nicht so sein, können Sie das Gerät zurück senden und auf Nachbesserung bestehen.

    Sollte es nicht so sein, können Sie das Gerät zurück senden und auf Nachbesserung bestehen.


    Woher nimmst Du diese Gewissheit?

     

    Klar kann man das Gerät gesetzlich widerrufen, sofern der Auftrag telefonisch oder online erteilt wurde. Aber das ist dann kein Fall von juristisch "Nachbesserung".

    muc80337_2

    Sollte es nicht so sein, können Sie das Gerät zurück senden und auf Nachbesserung bestehen.

    Sollte es nicht so sein, können Sie das Gerät zurück senden und auf Nachbesserung bestehen.

    Sollte es nicht so sein, können Sie das Gerät zurück senden und auf Nachbesserung bestehen.


    Woher nimmst Du diese Gewissheit?

     

    Klar kann man das Gerät gesetzlich widerrufen, sofern der Auftrag telefonisch oder online erteilt wurde. Aber das ist dann kein Fall von juristisch "Nachbesserung".


    Da es dann eine B-Ware ist. Und dies sollte deklariert werden.

    -Nicht mehr original verpackte, aber als neu geltende Artikel: Dabei handelt es sich um Artikel, die nur einmal ausgepackt und vorgeführt beziehungsweise vom Kunden angesehen wurden sowie um Retouren aus dem Versandhandel. -Artikel, die kleine Fehler aufweisen: Hierzu gehören neuwertige Vorführgeräte, Muster- und Ausstellungsstücke sowie Kartonageschäden, bei denen die Originalverpackung beschädigt wurde oder fehlt. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/B-Ware

    -Nicht mehr original verpackte, aber als neu geltende Artikel: Dabei handelt es sich um Artikel, die nur einmal ausgepackt und vorgeführt beziehungsweise vom Kunden angesehen wurden sowie um Retouren aus dem Versandhandel.

     

    -Artikel, die kleine Fehler aufweisen: Hierzu gehören neuwertige Vorführgeräte, Muster- und Ausstellungsstücke sowie Kartonageschäden, bei denen die Originalverpackung beschädigt wurde oder fehlt.

    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/B-Ware

    -Nicht mehr original verpackte, aber als neu geltende Artikel: Dabei handelt es sich um Artikel, die nur einmal ausgepackt und vorgeführt beziehungsweise vom Kunden angesehen wurden sowie um Retouren aus dem Versandhandel.

     

    -Artikel, die kleine Fehler aufweisen: Hierzu gehören neuwertige Vorführgeräte, Muster- und Ausstellungsstücke sowie Kartonageschäden, bei denen die Originalverpackung beschädigt wurde oder fehlt.

    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/B-Ware


     

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    4 years ago

    Da es dann eine B-Ware ist. Und dies sollte deklariert werden. -Nicht mehr original verpackte, aber als neu geltende Artikel: Dabei handelt es sich um Artikel, die nur einmal ausgepackt und vorgeführt beziehungsweise vom Kunden angesehen wurden sowie um Retouren aus dem Versandhandel. -Artikel, die kleine Fehler aufweisen: Hierzu gehören neuwertige Vorführgeräte, Muster- und Ausstellungsstücke sowie Kartonageschäden, bei denen die Originalverpackung beschädigt wurde oder fehlt. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/B-Ware -Nicht mehr original verpackte, aber als neu geltende Artikel: Dabei handelt es sich um Artikel, die nur einmal ausgepackt und vorgeführt beziehungsweise vom Kunden angesehen wurden sowie um Retouren aus dem Versandhandel. -Artikel, die kleine Fehler aufweisen: Hierzu gehören neuwertige Vorführgeräte, Muster- und Ausstellungsstücke sowie Kartonageschäden, bei denen die Originalverpackung beschädigt wurde oder fehlt. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/B-Ware -Nicht mehr original verpackte, aber als neu geltende Artikel: Dabei handelt es sich um Artikel, die nur einmal ausgepackt und vorgeführt beziehungsweise vom Kunden angesehen wurden sowie um Retouren aus dem Versandhandel. -Artikel, die kleine Fehler aufweisen: Hierzu gehören neuwertige Vorführgeräte, Muster- und Ausstellungsstücke sowie Kartonageschäden, bei denen die Originalverpackung beschädigt wurde oder fehlt. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/B-Ware


    Da es dann eine B-Ware ist. Und dies sollte deklariert werden.

    -Nicht mehr original verpackte, aber als neu geltende Artikel: Dabei handelt es sich um Artikel, die nur einmal ausgepackt und vorgeführt beziehungsweise vom Kunden angesehen wurden sowie um Retouren aus dem Versandhandel. -Artikel, die kleine Fehler aufweisen: Hierzu gehören neuwertige Vorführgeräte, Muster- und Ausstellungsstücke sowie Kartonageschäden, bei denen die Originalverpackung beschädigt wurde oder fehlt. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/B-Ware

    -Nicht mehr original verpackte, aber als neu geltende Artikel: Dabei handelt es sich um Artikel, die nur einmal ausgepackt und vorgeführt beziehungsweise vom Kunden angesehen wurden sowie um Retouren aus dem Versandhandel.

     

    -Artikel, die kleine Fehler aufweisen: Hierzu gehören neuwertige Vorführgeräte, Muster- und Ausstellungsstücke sowie Kartonageschäden, bei denen die Originalverpackung beschädigt wurde oder fehlt.

    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/B-Ware

    -Nicht mehr original verpackte, aber als neu geltende Artikel: Dabei handelt es sich um Artikel, die nur einmal ausgepackt und vorgeführt beziehungsweise vom Kunden angesehen wurden sowie um Retouren aus dem Versandhandel.

     

    -Artikel, die kleine Fehler aufweisen: Hierzu gehören neuwertige Vorführgeräte, Muster- und Ausstellungsstücke sowie Kartonageschäden, bei denen die Originalverpackung beschädigt wurde oder fehlt.

    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/B-Ware



    Da es dann eine B-Ware ist. Und dies sollte deklariert werden.

    -Nicht mehr original verpackte, aber als neu geltende Artikel: Dabei handelt es sich um Artikel, die nur einmal ausgepackt und vorgeführt beziehungsweise vom Kunden angesehen wurden sowie um Retouren aus dem Versandhandel. -Artikel, die kleine Fehler aufweisen: Hierzu gehören neuwertige Vorführgeräte, Muster- und Ausstellungsstücke sowie Kartonageschäden, bei denen die Originalverpackung beschädigt wurde oder fehlt. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/B-Ware

    -Nicht mehr original verpackte, aber als neu geltende Artikel: Dabei handelt es sich um Artikel, die nur einmal ausgepackt und vorgeführt beziehungsweise vom Kunden angesehen wurden sowie um Retouren aus dem Versandhandel.

     

    -Artikel, die kleine Fehler aufweisen: Hierzu gehören neuwertige Vorführgeräte, Muster- und Ausstellungsstücke sowie Kartonageschäden, bei denen die Originalverpackung beschädigt wurde oder fehlt.

    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/B-Ware

    -Nicht mehr original verpackte, aber als neu geltende Artikel: Dabei handelt es sich um Artikel, die nur einmal ausgepackt und vorgeführt beziehungsweise vom Kunden angesehen wurden sowie um Retouren aus dem Versandhandel.

     

    -Artikel, die kleine Fehler aufweisen: Hierzu gehören neuwertige Vorführgeräte, Muster- und Ausstellungsstücke sowie Kartonageschäden, bei denen die Originalverpackung beschädigt wurde oder fehlt.

    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/B-Ware



    Du steckst da zu viel an eigenen Annahmen rein.

    Und zitierst unvollständig - oder alternativ hast Du nicht genau verstanden, was im Wiki-Artikel steht.

    Dort steht NICHT dass das beschriebene Gerät in diesem Thread zwingend als B-Ware anzusehen ist.

     

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  • 4 years ago

    Wenn das Telefon keine Gebrauchsspuren aufweist wie kommst Du dann darauf, dass es sich um ein gebrauchtes Smartphone handelt?

    Es kann ja auch denkbare andere Gründe geben weshalb die "Originalversiegelung" des Herstellers geöffnet wird und das Gerät zur Kontrolle aus der Folie in welche es eingepackt wurde entnommen wird. Entweder noch beim Hersteller selbst oder bei der Wareneingangskontrolle bei der Telekom.

    Gerade jetzt auf Weihnachten hin... man glaubt gar nicht, was es alles an Betrugsmaschen gibt.

    2

    Answer

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    4 years ago

    @muc80337_2 

     

    Dann frage ich mich doch, wofür die Versiegelung denn überhaupt gedacht ist, wenn sie aus "allen erdenklichen Gründen" zerstört werden kann? Bis jetzt habe ich immer Smartphones mit intakter Versiegelung erhalten.

     

    Selbstverständlich gehe ich erst einmal davon aus, dass es sich um ein gebrauchtes Modell handelt, wenn der Karton bereits geöffnet wurde. "Gebrauchsspuren" wie z.B. Fingerabdrücke zu beseitigen ist doch wohl ein leichtes....

     

    Ich habe übrigens Neu- und keine B-Ware bestellt.

     

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    4 years ago

    Ich denke wir sind uns einig, dass der Normalfall ist, dass ein Gerät mit intakter Versiegelung verschickt wird.

    Allerdings gibt es mehr als nur eine Erklärungsmöglichkeit weshalb die Versiegelung verletzt ist.

    Im Endeffekt muss Du halt entscheiden wie Du weiter vorangehst.
    Insbesondere wenn es in einem solchen Fall um eins der neuen iPhones geht ist das eine schwierige Entscheidung im Blick auf Weihnachten und auf den immer mehr um sich greifenden Lockdown. Denn bis das rückabgewickelt ist und bis Du neu bestellen kanns und wie dann die Liefersituation aussieht...
    Ich glaube man merkt, dass ich von vorneherein kein Freund des Vertragstyps "mit Smartphone" bin.

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    Answer

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  • 4 years ago

    Hallo @goedy_tt,

    entschuldige, dass du mit deiner Lieferung nicht zufrieden bist.

    Wenn du dich noch innerhalb der Widerrufsfrist befindest, kannst du das Gerät einfach zurücksenden.

    Viele Grüße
    Sarah E.

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