Die Telekom hilft Community zieht um und ist bis zum 8. Januar 2025 nur eingeschränkt zugänglich.
Gelöst
MagentaEINS Prepaid Vorteil
vor 3 Jahren
Hallo,
ich habe einen "MagentaZuhause XL mit TV Plus"-Vertrag und nutze zusätzlich "MagentaMobil Prepaid M". Durch das Zusammenlegen bekomme ich als Option meinen "MagentaEINS Prepaid Vorteil" in Form von 1 GB zusätzlichem Datenvolumen/mtl. bei Prepaid M, also 3GB statt 2GB.
Ich möchte jetzt aber gern auf den neuen "MagentaMobil Prepaid 5G -Jahrestarif" wechseln. Jetzt die wichtige Frage: Bleibt der "MagentaEINS Prepaid Vorteil" erhalten, sprich ich bekomme weiterhin jeden Monat die zusätzlich 1GB Datenvolumen geschenkt?
Ich frage deshalb, weil in den Bedingungen für den MagentaEINS Prepaid Vorteil steht: "Voraussetzung für MagentaEINS Prepaid ist das gleichzeitige Bestehen eines Prepaid-Tarifs mit einem Grundpreis ab 9,95 €/Abrechnungszeitraum, abgeschlossen ab dem 21.05.2012, z. B. MagentaMobil Prepaid M für 9,95 €/4 Wochen, einmaliger Prepaid-Kartenpreis 9,95 €, und eines IP-Breitband-Vertrags mit einem monatlichen Grundpreis ab 29,95 €, z. B. MagentaZuhause S ........."
Die Frage, erfüllt der "MagentaMobil Prepaid 5G -Jahrestarif" diese Bedingungen und ich bekomme nach einem entsprechenden Tarifwechsel weiterhin zustätzlich 1GB/mtl.?
Danke für die Hilfe.
Udo
287
0
2
Akzeptierte Lösungen
Alle Antworten
Sortieren
Älteste zuerst
Neueste zuerst
Älteste zuerst
Autor
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 5 Monaten
206
0
4
vor 5 Monaten
130
0
2
Akzeptierte Lösung
Geralt von Riva
Community Guide
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Guten Morgen @Udo_B.
Kurz und knapp „Ja“!
Siehe hier, kann auch direkt mit dazu gebucht werden:
https://www.telekom.de/unterwegs/tarife-und-optionen/prepaid-jahrestarif/magentamobil-prepaid-5g-jahrestarif
Der entsprechende Button steht ganz unten.😉
Somit bekommen sie natürlich auch weiterhin die 1GB zusätzlich.🙂
4
0
Akzeptierte Lösung
der_Lutz
5 Sterne Mitgestalter
akzeptiert von
Udo_B.
vor 3 Jahren
@Udo_B.
der Jahrestarif kostet dich 99,95 € Grundpreis je Abrechnungszeitraum, das ist also eindeutig.
Und ja, er ist natürlich berechtigt.
3
0