Gelöst
Mobilfunk Tarifwechsel mit Rufnummer Mitnahme
vor 3 Jahren
Ich habe einen Mobilfunkvertrag „MagentaMobil Start M Special LTE “ mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, der bis 01.05.2022 läuft. Info: Datumsangabe geändert
Ich habe im Telekom-Chat auf meine Fragen folgende Antwort bekommen.
1.Ich möchte aus meinem bestehen Vertrag zum „MagentaMobil Prepaid 5G -Jahrestarif“ wechseln.
Muss ich den laufenden Vertrag kündigen, oder geht das mit einem Tarifwechsel?
ANTWORT ZITAT
Am 30.04.2022 wechseln Sie in den neuen Tarif MagentaMobil Prepaid 5G -Jahrestarif.
Die Einrichtung des Tarifs ist für Sie kostenlos. Durch die Änderung gelten die aktuellen Preise und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den genannten Tarif. Diese sind für Sie jederzeit unter www.telekom.de/agb nachzulesen.
ZITAT Ende
Ich soll also einen Tag vor Vertragsende in den Prepaid-Vertrag wechseln. Wenn dass auf einmal nicht geht, hänge ich in dem alten Vertrag wieder ein Jahr fest, weil ich ja nicht gekündigt habe.
2. Kann ich bei Kündigung/Wechsel meine alte Rufnummer zum MagentaMobil Prepaidtarif mitnehmen?
ANTWORT ZITAT
Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern.
Außer darauf zu achten, dass Ihr Kundenkonto ausgeglichen ist. Denn nur dann können wir den Wechsel ausführen. Alles andere ist geregelt - bis hin zu den weiteren Rechnungen: Diese erhalten Sie nur noch solange, wie Sie Ihren jetzigen Tarif nutzen. Die letzte dann im Monat nach dem Wechsel.
Mit Prepaid sind Sie weiter unter Ihrer gewohnten Rufnummer erreichbar.
ZITAT Ende
Ich frage deshalb nach, weil es mir schon einmal passiert ist, dass ich den Zeitpunkt auf eine ähnliche Art und Weise verpasst habe und ein weiteres Jahr gebunden war.
Warum kann man denn nur so kurzfristig (1Tag vorher) wechseln? Dann ist die Kündigungsfrist für mich durch.
Es wäre schön, wenn man 3-4 Monate vorher wechseln könnte, mit dem Hinweis Prepaid-Vertrag beginnt zum xx.xx.2022.
Freue mich über eure Erfahrung/Rat und es wäre schön, wenn jemand von der Telekom etwas dazu sagen könnte.
Ich wünsche allen einen schönen Tag.
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vor 10 Monaten
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vor einem Jahr
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Akzeptierte Lösung
Has
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Sie kündigen fristgemäß ihren Mobilfunkvertrag und geben in der Kündigung an, dass zum Vertragende eine Umwandlung in den gewünschten Prepaidtarif erfolgen soll.
Ein Wechsel nach Prepaid aus dem noch laufenden Vertrag ist nicht möglich.
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Firepit2
Antwort
von
Has
vor 3 Jahren
Danke, werde die Dame mal kontaktieren.👍
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Has
Akzeptierte Lösung
Sarah D.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
Sarah D.
vor 3 Jahren
vielen Dank für deine Nachricht hier an uns und die Schilderung deines Anliegens.
Bei einem Wechsel von Postpaid auf Prepaid ist dieser nur zum Stichtag und dem Ende der regulären Mindestvertragslaufzeit möglich.
Allerdings darf hierbei keine Kündigung hinterlegt sein, da sonst der Wechsel zwar stattfindet, aber direkt die Kündigung umgesetzt wird.
Die Rufnummer wird bei einem solchen Wechsel beibehalten und man ist dann auch noch unter Prepaid unter der gewohnten Rufnummer erreichbar.
Dank deiner hinterlegten Daten konnte ich auch schon einen Blick riskieren und kann dir den Wechsel zum 21.09.2022 auf den MagentaMobil Prepaid 5G -Jahrestarif bestätigen.
Der Wechsel ist hinterlegt und wird auch zum Ende der Mindestvertragslaufzeit durchgeführt.
Ich kann deine Verunsicherung verstehen, schon gar wenn es bereits einmal im Vorfeld dazu gekommen ist. Die Auftragsbestätigung wird jedoch erst zum Wechsel verschickt.
Mein Vorschlag daher: Sol lich dir eine Bestätigungs-E-Mail von mir zum Wechsel zukommen lassen, so hast du etwas in der Hand und nicht mehr dieses ungute Gefühl in der Magengegend.
Wie klingt das für dich?
Viele Grüße
Sarah D.
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Firepit2
Antwort
von
Sarah D.
vor 3 Jahren
@muc80337_2
Ist richtig was du schreibst.
Es lag daran, dass ich mal wieder den Zeitpunkt verpasst hatte und es automatisch verlängert wurde. (Pech gehabt)
Mir ist aber auch aufgefallen, dass die Mindestvertragslaufzeit / Kündigungsfrist sich alle paar Monate ändert. Im gleichen Vertrag habe ich die Zeiten mit den Zeiten vom Vertragsanfang / Vertragsabschluss verglichen und mal 12 bzw. 24 Monate draufgerecht. Und das stimmt dann absolut nicht mit den Mindestvertragslaufzeiten / Kündigungsfristen überein.
Aber egal es ist jetzt alles geregelt.
Danke für den Hinweis...
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Sarah D.