Gelöst

Samsung Galaxy S9 als Rückläufer

vor 6 Jahren

Ich habe bei einer Vertragsverlängerung ein Samsung Galaxy S9 Duos erhalten. Was bei der telefonischen Verlängerung leider nicht erwähnt wurde: Es handelt sich um ein "neuwertiges" Gerät, also um einen Rückläufer. Das Originalsiegel an der Verpackung war gebrochen und mit einem Aufkleber "Geöffnet vom Telekom Qualitätsmanagemt" überklebt. Auch die Schutzfolien am Gehäuse fehlten. Kann mir jemand sagen, was "neuwertig" bei der Telekom bedeutet? War das Gerät schon in Gebrauch, und kann ich feststellen, ob es zurückgesetzt wurde?

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 6 Jahren

    Guten Morgen @a.norhausen,

    vielen Dank für Ihren Beitrag und herzlich Willkommen in unserer Community.

    Im Zuge einer Vertragsverlängerung haben Sie nebst den neuen Geräten die Möglichkeit auch neuwertige Geräte zu erwerben. Diese sind in einwandfreien technischen und optischen Zustand, wurden aber bereits einmal geöffnet und unter Umständen auch bereits kurzzeitig genutzt. Deshalb ist auch die Original-Versiegelung nicht mehr vorhanden.
    Der große Vorteil bei neuwertigen Geräten ist, dass hier eine gesonderte Prüfung durch das Qualitätsmanagement erfolgt ist und diese zu meist um einiges günstiger zu erhalten sind.

    Haben Sie auf der Auftragsbestätigung ein neuwertiges Gerät bestätigt bekommen? Ihrer Aussage zu Folge war Ihnen während des Gesprächs nicht bewusst, dass es sich um ein neuwertiges Gerät handelt? Hinterlegen Sie bitte einmal Ihre Daten im Profil und geben Sie mir hier eine Rückmeldung, wenn Sie das erledigt haben.

    Im Anschluss überprüfe ich hier einmal die Vertragsverlängerungskonditionen und wir können ggf. weitere Details klären, sofern Sie dann weiterhin den Wunsch haben, das Gerät zurückzugeben.

    Beste Grüße

    Sarah W.

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    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    Mein Gerät habe ich auch als Neuwertig bekommen von der Telekom ! Kann nicht meckern auf dem Gerät war noch überall die Schutzfolie drauf und scheint auf Grund dessen nicht benutzt worden zu sein ! Hab damit ein Schnäppchen gemacht anstatt 160 € Zuzahlung nur 70 € zugezahlt 😉

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 6 Jahren

    Guten Morgen @a.norhausen,

    du hast mit einem neuwertigen Gerät alle Rechte und keinerlei Nachteile bzgl. der Gewährleistung.

    Grüße und einen schönen Sonntag
    Katharina S.

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    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 6 Jahren

    Vielen Dank für die Infos. Ich werde das Gerät also behalten, demnächst aber eher zweimal nachfragen, wenn mir am Telefon ein Angebot gemacht wird.

     

    Eine schöne Woche

    Andreas N.

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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