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Gelöst
Sonderkündigungsrecht wegen nicht erbrachter Leistungen
vor 2 Jahren
Die Telekom musste ja die Leistungen des kostenfreien streamens von Videos&Musik streichen. Das war aber einer der Gründe weshalb ich diesen Vertrag genommen habe.
Nun bezahle ich den gleichen Preis obwohl Teile der vertraglichen Leistungen nicht mehr erbracht werden. Laut gesetzt ist es doch dann so, das ich eben ein Sonderkündigungsrecht habe oder?
danke und viele Grüße in die Runde
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Akzeptierte Lösung
der_Lutz
5 Sterne Mitgestalter
akzeptiert von
→мαтαıмακı←Kein Bock mehr
vor 2 Jahren
Stream On war eine Option die jederzeit kündbar war, von beiden Seiten.
Aus diesem Grund ist, für die Telekom, der Entfall kein außerordentlicher Kündigungsgrund.
Du müsstest also klagen wenn du anderer Meinung bist.
Selbst wenn da eine Möglichkeit bestehen würde bist du reichlich spät, das Thema wurde vor Monaten hier zur Genüge durchgekaut.
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merlin1986
Antwort
von
der_Lutz
vor 2 Jahren
Danke @lejupp
Gut gekontert
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