Gelöst

Sonderkündigungsrecht wegen nicht erbrachter Leistungen

vor 2 Jahren

Die Telekom musste ja die Leistungen des kostenfreien streamens von Videos&Musik streichen. Das war aber einer der Gründe weshalb ich diesen Vertrag genommen habe.

Nun bezahle ich den gleichen Preis obwohl Teile der vertraglichen Leistungen nicht mehr erbracht werden. Laut gesetzt ist es doch dann so, das ich eben ein Sonderkündigungsrecht habe oder?

danke und viele Grüße in die Runde 

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  • Akzeptierte Lösung

    5 Sterne Mitgestalter

    akzeptiert von

    vor 2 Jahren

    Stream On war eine Option die jederzeit kündbar war, von beiden Seiten.

    Aus diesem Grund ist, für die Telekom, der Entfall kein außerordentlicher Kündigungsgrund.

     

    Du müsstest also klagen wenn du anderer Meinung bist.

    Selbst wenn da eine Möglichkeit bestehen würde bist du reichlich spät, das Thema wurde vor Monaten hier zur Genüge durchgekaut.

    10

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Danke @lejupp 

    Gut gekontert

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