Solved
Fragen zu den aktuellen Nutzungsbedingungen der Community
1 year ago
Ich habe zwei Verständnisfragen zu den aktuellen Nutzungsbedingungen.
Darf ich Screenshots meiner FRITZ!Box einstellen?
Darf ich Screenshots von telekom.de/schneller mit Quellenangabe einstellen?
Sofern ich die Nutzungsbedingungen richtig verstehe, lautet die Antwort: nein.
Ich habe weder Rechte an der GUI einer FRITZ!Box noch an telekom.de/schneller oder an irgendetwas, das auf Telekom-Seiten veröffentlicht wurde.
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teezeh
accepted by
*Paz Vizsla*
1 year ago
Ich habe weder Rechte an der GUI einer FRITZ!Box noch an telekom.de/schneller oder am irgendetwas, das auf Telekom-Seiten veröffentlicht wurde.
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir: Das sollte auch weiterhin möglich sein.
Viele Grüße
Thomas
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мαтαıмακı_lasst uns reden
accepted by
*Paz Vizsla*
1 year ago
@KabelDigifreak
Darf ich Screenshots meiner FRITZ!Box einstellen?
Ja
Darf ich Screenshots von telekom.de/schneller mit Quellenangabe einstellen?
Ja
Ich habe weder Rechte an der GUI einer FRITZ!Box noch an telekom.de/schneller oder am irgendetwas, das auf Telekom-Seiten veröffentlicht wurde.
Es handelst sich bei einem Screenshot um "ein Foto".
Und in Deutschland sind Fotos erlaubt.
Du darfst aber keine Bilder verwenden, die du von anderen Seiten zur Verfügung gestellt werden, woran du keine Rechte hast.
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white_devil
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from
мαтαıмακı_lasst uns reden
1 year ago
Ich hab das sowohl gelesen als auch verstanden. Danke. Deshalb ja auch meine Antwort an den TE.
Aber: Wir reden hier über Urheberrecht. Und im urheberrechtlichen Sinne ist es eben sachlich falsch, von einem Screenshot als Foto zu sprechen.
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мαтαıмακı_lasst uns reden
Answer
from
мαтαıмακı_lasst uns reden
1 year ago
von einem Screenshot als Foto zu sprechen.
Es handelst sich bei einem Screenshot um "ein Foto".
Und das Anführungszeichen übersehen. Ohne Worte.
Man sollte da die Bedeutung schon wissen.
Aber ok, mit einer Goldwaage ist es natürlich falsch,🤣
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white_devil
Answer
from
мαтαıмακı_lasst uns reden
1 year ago
"Ein Screenshot ist "ein Foto". Also...eigentlich nicht, aber ich setze es halt in Anführungszeichen, ist also klar, dass ich eigentlich kein Foto meine. Aber Fotos sind in Deutschland in jedem Fall erlaubt. Also ist auch der Screenshot, der kein Foto ist, erlaubt. Weil Fotos erlaubt sind".
Ergibt Sinn. Abgesehen davon, dass auch Fotos nicht uneingeschränkt erlaubt sind, wenn darauf etwas abgebildet ist, was urheberrechtlichem Schutz unterliegt. Man könnte halt auch einfach einsehen, dass das Thema vielleicht zu komplex für solche Antworten ist.
Na ja. Wie auch immer. Die Frage wurde beantwortet. Selbstverständlich dürfen solche Screenshots veröffentlicht werden. Zumindest in diesem Fall verstößt man damit nicht gegen das Urheberrecht.
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Unlogged in user
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from
мαтαıмακı_lasst uns reden
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der_Lutz
accepted by
*Paz Vizsla*
1 year ago
da Screenshots dieser beiden genannten Quellen hier zu tausenden zu finden sind würde ich davon ausgehen dass dies kein Problem ist.
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VoPo914
accepted by
*Paz Vizsla*
1 year ago
Solange keine, Adressen, Kundennummern, IP Adressen, Telefonnummern, Klarnamen, Ticketnummern, Straßen mit Hausnummern, Internet und WLAN Zugangsdaten zu lesen sind, dürfte es zu keinen Problemen kommen, @KabelDigifreak .
Das gleiche gilt auch für den geschriebenen Text. 😉
Gruss VoPo
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Ludwig II
accepted by
*Paz Vizsla*
1 year ago
Kopierte Inhalte, an denen Sie keine Rechte haben; Quelle: (1) Nutzungsbedingungen | Telekom hilft Community
Wieso solltest du keine Rechte an Bildern mit Daten deiner Geräte haben.
Natürlich die Einschränkungen bzgl. Persönlicher Daten beachten, also anonymisieren.
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