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neuerung bei entertain ab 5.9.2013

12 years ago

Neuerungen bei Entertain ab 5.9.

So Freunde, hier nun die Entertain Neuerungen ab 5.9.

1. Neue Free SD Sender

RTL Regional Sender:
RTL Nord (164)
RTL Hessen (165)

2. Neue SD TV-Sender in den Genre TV-Paketen:

RTL Crime (210) (Film/BigTV)
RTL Living (241) (Lifestyle/BigTV)
Passion (233) (Lifestyle/BigTV)
Universal Channel (211) (Film/BigTV)
Unitel Classica (282) (Musik/BigTV)

3. Neue Sender im HD Start Paket

*Achtung! das HD Start Paket wird teurer! 6.95 €… das gilt aber nicht für Bestandskunden !*
RTL HD (403)
CNN HD (528)
VOX HD (406)
RTLNitro HD (472)
RTL2 HD (408)
Deluxe Music HD (495)
SuperRTL HD (409)
iMusic TV HD (496)
**ProSieben MAXX HD (474)

Zitat: ”Bitte beachten Sie, dass die RTL-Gruppe wie beim Empfang über Kabel oder Satellit auch auf Entertain für Ihre HD-Sender das Vorspulen und Vorspringen bei Timeshift und bei Aufnahmen nicht erlaubt. Der Kunde erhält einen entsprechenden Hinweis: „Diese Funktion ist vom Sender nicht erlaubt. Mehr unter HILFE > AKTUELLES“”
**ProSieben MAXX HD wird zu einem späteren Zeitpunkt aufgeschaltet! Später wurde NICHT definiert! Keine Aussage zu ProSieben MAXX SD!



4. Neue HD TV-Sender im Zuge der NEUEN HD Option

vorweg: es gilt für diese Sender das Sky Prinzip, man bucht Genre-TVPakete (also Film oder Lifestyle usw.) oder BigTV und bucht zusätzlich noch die neue HD Option (4,95 €, MVLZ 1 Monat) die dann die Sender in dem Paket auch in HD freischaltet, sofern HD Versionen bei Entertain vorhanden sind (Ausnahmen: AXN HD, Sport1+ HD, ProSieben Fun HD, Sat.1 emotions HD, Kabel1 Classics HD und Penthouse HD, ...das ist wohl dem alten HD Paket geschuldet..)
Die HD-Option muss nur einmal gebucht werden und gilt dann für ALLE gebuchten Pakete.
Wichtig: Die HD-Option ist nur buchbar für Kunden mit "neuen" GenreTV-Paketen (4,95EUR,seit 01.10.2012) oder mit dem „neuen“ Big TV (19,95 EUR, seit 01.10.2012)! Kunden mit älteren TV-Paketen müssen auf ein neues TV-Paket umsteigen,um die HD-Option nutzen zu können!

Was mit dem alten HD Paket passiert, dazu gab es keine Info!

So und hier sind die neuen HD Sender für die neue HD Option:

13ThStreet HD (600) (Film..erstaunlicherweise kein BigTV, evtl. ein Fehler im Dokument)
DisneyXD HD (619) (Kinder/BigTV)
RTL Crime HD (610) (Film/BigTV)
Disney Junior HD (620) (Kinder/BigTV)
Universal Channel HD (611) (Film/BigTV)
BonGusto HD (630) (Lifestyle/BigTV)
Cartoon Network HD (617) (Kinder/BigTV)
E! Entertainment HD (631) (Lifestyle/BigTV)
Passion HD (633) (Lifestyle/BigTV)
AutoMotorSport HD (660) (Sport/BigTV)
Romance TV HD (636) (Lifestyle/BigTV)
Fuel TV HD (665) (Sport/BigTV)
Sony Entertainment HD (640) (Lifestyle/BigTV)
LustPur HD (677) (Lounge/BigTV)
RTL Living HD (641) (Lifestyle/BigTV)
RCK HD (683) (Musik/BigTV)



5. Neuer Premium Tarif (6)

Ich zitiere mal:

Ab dem 05.09.2013 steht allen Entertain ( IPTV ) Kunden der neue Tarif Entertain Premium (6) zur Verfügung.
Im Unterschied zum bisherigen Entertain Premium (5) enthält der neue Entertain Premium (6)
sowohl die neue HD Option als auch das TV-Paket HD Start. Die Inhalte des TV-Pakets Film sind im neuen EntertainPremium (6) nicht enthalten.

Zum Start des neuen Tarifs wird bei Buchung für Neukunden das TV-Paket Big TV (2) für 6 Monate kostenlos angeboten.Entertain Premium (6) hat eine MVLZ von 24 Monaten und
kostet 49,95EUR /Monat (AGB Preis).

Gegenüber der Einzelbuchung von Entertain Comfort (4), HD-Option und HD Start spart der Kunde so im Vergleich rund 7,00 EUR
.
Hinweis: Aktionspreis 44,95 EUR/ Monat für die ersten 24 Monate, danach 49,95 EUR. gilt für Entertain Neukunden und für Wechsler aus dem Entertain Comfort.

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    • 12 years ago

      auch auf der neuen Senderliste ist kein Hinweis dafür das für den Empfang der neuen Sender ein neues Filmpaket erforderlich ist, das mit den neuen Paketen ab Oktober bezieht sich nur für die Nutzung der HD-Option. Oder habe ich da was übersehen

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    • 12 years ago

      scheint so als wissen sie nicht was sie tun, werde mal wieder zur ifa gehen und an den stand zur telekom, viele berater viele meinungen. schade was habt ihr denn mit diesem tarifdurcheinander bewirken wollen. da schafft man ein hd paket für hd sender und dann findet man weder in dem einen alten hd paket die hd sender noch in der neuen option hd. und ich rede jetzt nicht von dem start hd paket. das beste wird sein abzuwarten bis sich das kaos gelichtet hat und den schnellschuss zur ifa. so benötigt man drei hd pakete oder optionen uma alle hd sender empfangen zu können was buchungstechnisch nicht möglich scheint.
      schöne neue hd welt verpufft im durcheinander.

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    • 12 years ago

      auch auf der neuen Senderliste ist kein Hinweis dafür das für den Empfang der neuen Sender ein neues Filmpaket erforderlich ist, das mit den neuen Paketen ab Oktober bezieht sich nur für die Nutzung der HD-Option. Oder habe ich da was übersehen


      auch auf der neuen Senderliste ist kein Hinweis dafür das für den Empfang der neuen Sender ein neues Filmpaket erforderlich ist, das mit den neuen Paketen ab Oktober bezieht sich nur für die Nutzung der HD-Option. Oder habe ich da was übersehen

      auch auf der neuen Senderliste ist kein Hinweis dafür das für den Empfang der neuen Sender ein neues Filmpaket erforderlich ist, das mit den neuen Paketen ab Oktober bezieht sich nur für die Nutzung der HD-Option. Oder habe ich da was übersehen




      Nein, wie weiter oben von den netten Mitarbeitern hier im Forum mitgeteilt:


      ---


      Wenn Sie noch BigTV für 16,95 €/oder 8,95 € bei Premuim(5) nutzen, können die Sender RTL crime und Universal Channel (TV-Paket Film), PASSION, RTL Living und Sony Entertainment Television (TV-Paket Lifestyle) und Classica (TV-Paket Musik) nicht empfangen. Um diese Sender sehen zu können, müssen Sie auf das aktuelle TV-Paket Big TV für 19,95 € wechseln.

      Das gleiche gilt hierbei für die einzelnen Senderpakete(Film, Livestyle oder Musik). Nutzen Sie die alte Generation ist es nicht möglich die Sender zu empfangen und es muss ein Wechsel auf die neue Generation stattfinden.

      ---

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    • 12 years ago

      Irgendwie kann das auch nicht stimmen...Ich hab Premium5 und bekomme Universal aber nicht RTL Crime. Im alten Premium ist ja Film mit drin - wie also schon andere hier gefragt haben: was sollen wir mit den "alten" Premium jetzt mchen?

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    • 12 years ago

      Hallo Telekom-Team !

      Was passiert mit einem gebuchten HD Paket, wenn ich von meinem vorhanden Premium 5 Tarif in den neuen Premium 6 Tarif wechsle ? Kommt es hier zu Konflikten im Buchungsvorgang ? (3 HD Pakete)

      Ist in absehbarer Zeit geplant, die zur Zeit nur im HD Paket empfangbaren Sender der Pro7Sat1 Gruppe, auch im regulären Filmpaket anzubieten ?

      Wird mein bis dato ebenfalls gebuchtes HD Start Paket automatisch beendet, oder muss ich selber aktiv werden ?

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    • 12 years ago

      Das Vorspulen sowie Vorspringen bei Timeshift und bei Aufnahmen ist leider bei allen HD-Sendern der RTL Gruppe mit Entertain IPTV nicht erlaubt. Dies gilt auch bei TV-Empfang über Kabel bzw. Satellit. Alle anderen Funktionen wie z.B. Zurückspulen oder Pause können Sie nutzen. Wir hoffen einige Unklarheiten beseitigt zu haben. Bei weiteren Fragen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.


       
      Das Vorspulen sowie Vorspringen bei Timeshift und bei Aufnahmen ist leider bei allen HD-Sendern der RTL Gruppe mit Entertain IPTV nicht erlaubt. Dies gilt auch bei TV-Empfang über Kabel bzw. Satellit. Alle anderen Funktionen wie z.B. Zurückspulen oder Pause können Sie nutzen.
       
      Wir hoffen einige Unklarheiten beseitigt zu haben. Bei weiteren Fragen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.

       
      Das Vorspulen sowie Vorspringen bei Timeshift und bei Aufnahmen ist leider bei allen HD-Sendern der RTL Gruppe mit Entertain IPTV nicht erlaubt. Dies gilt auch bei TV-Empfang über Kabel bzw. Satellit. Alle anderen Funktionen wie z.B. Zurückspulen oder Pause können Sie nutzen.
       
      Wir hoffen einige Unklarheiten beseitigt zu haben. Bei weiteren Fragen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.



      Funktioniert bei mir nur bei meinem MR303, aber nicht bei meinem Zweitreceiver ( MR 102).

      Neu gestartet habe ich den 102er schon - Fehler bleibt bestehen:

      "Die Timeshift-Funktion ist momentan nicht möglich. Bitte erneut versuchen."

      Ist das Problem bekannt? Hat das noch jemand?

      Grüße aus Dortmund

      Korse

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    • 12 years ago

      Na ja. Du kannst doch aber nicht generell von einem starren Geschäftsmodell ausgehen. Will heissen, wenn ein Sender wegbricht (Pleite gegangen), kannst Du ja auch nicht fordern, dass er dennoch drinnenzubleiben hat. Wichtig ist vor allem, was bei Vertragsabschluss im Vertrag stand. Vor allem hier auch die kleinen * beachten. Ggf. stehen da Klauseln drinnen, die das Entfernen und Hinzufügen von Sender(n) / -gruppen erlauben seitens Telekom. Nicht missverstehen. Ich möchte auch mehr Klarheit haben, denn momentan isses ein ganz schönes Chaos.



      Na ja. Du kannst doch aber nicht generell von einem starren Geschäftsmodell ausgehen. Will heissen, wenn ein Sender wegbricht (Pleite gegangen), kannst Du ja auch nicht fordern, dass er dennoch drinnenzubleiben hat.

      Wichtig ist vor allem, was bei Vertragsabschluss im Vertrag stand. Vor allem hier auch die kleinen * beachten. Ggf. stehen da Klauseln drinnen, die das Entfernen und Hinzufügen von Sender(n) / -gruppen erlauben seitens Telekom.

      Nicht missverstehen. Ich möchte auch mehr Klarheit haben, denn momentan isses ein ganz schönes Chaos.


      Na ja. Du kannst doch aber nicht generell von einem starren Geschäftsmodell ausgehen. Will heissen, wenn ein Sender wegbricht (Pleite gegangen), kannst Du ja auch nicht fordern, dass er dennoch drinnenzubleiben hat.

      Wichtig ist vor allem, was bei Vertragsabschluss im Vertrag stand. Vor allem hier auch die kleinen * beachten. Ggf. stehen da Klauseln drinnen, die das Entfernen und Hinzufügen von Sender(n) / -gruppen erlauben seitens Telekom.

      Nicht missverstehen. Ich möchte auch mehr Klarheit haben, denn momentan isses ein ganz schönes Chaos.



      Du hast die Crux noch nicht verstanden. Es wurde und wird dem Kunden sowohl im "Entertain 03/2013" also auch direkt in der Werbung auf den betreffenden Kanälen suggeriert, dass man die Kanäle sehen könnte, wenn man die betreffenden Pakete bucht. Von neuen (!!!) Paketen ist dabei nirgendwo die Rede. In sofern ist das eine total falsche Information und Täuschung des Kunden. Und DAS ist so gesetzlich ganz sicher nicht zulässig. Man muss halten. was man verspricht und nicht dann über eher verborgenere Kanöle (was diese Hilfe-Foren nun mal eher sind) sich dann auf irgendwelche neuen Pakete berufen, die so einfach nicht kommuniziert wurden und werden an den betreffenden Stellen. Und hier wurde in der "Entertain 03/2013" eben versprochen, dass die RTL Sender jeder sehen kann, die die Pakete "Film" und "Lifestyle" bzw. das Paket "Big TV", was diese beiden Paket ja enthält, hat (anders ist die dortige allgemeine Formulierung einfach nicht aufzufassen). Doch genau dem widersprecht man jetzt mit dieser Auffassung mit neuen Paketen - womit man hier nun mal, meiner Auffassung, gegen geltendes Recht verstößt.
      Nein. Eigentlich ist NUR der Vertrag wichtig, denn in dem steht alles drinnen, was für Dich relevant ist und nicht was die Werbung sagt. ;)
      Du musst da unterscheiden denke ich. Dein Altvertrag sagt Dir, was die Telekom mit Dir abgeschlossen hat. Wenn da irgendwas drinnen steht, daß die Telekom keine Sender / Pakete entfernen darf bzw. nicht zu Deinem Ungunsten, dann kannst Du Dich über eine einseitige Vertragsänderung beschweren. Alles andere, was die Telekom neu macht und im Vertrag steht "...die Telekom behält sich vor, Sender / Pakete zu entfernen, wenn es erforderlich ist".
      Irgendein gedrucktes Werbeblatt, welches von zig Wochen Redaktionsschluss hat, kann man wohl kaum für Deinen Vertrag heranziehen.

      btw. Ich verstehe schon, was du meinst, aber für mich persönlich wäre erst mal mein Vertrag wichtig und nicht ein x bel. Werbeblatt. Zwinkernd

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    • 12 years ago

      Na ja. Du kannst doch aber nicht generell von einem starren Geschäftsmodell ausgehen. Will heissen, wenn ein Sender wegbricht (Pleite gegangen), kannst Du ja auch nicht fordern, dass er dennoch drinnenzubleiben hat. Wichtig ist vor allem, was bei Vertragsabschluss im Vertrag stand. Vor allem hier auch die kleinen * beachten. Ggf. stehen da Klauseln drinnen, die das Entfernen und Hinzufügen von Sender(n) / -gruppen erlauben seitens Telekom. Nicht missverstehen. Ich möchte auch mehr Klarheit haben, denn momentan isses ein ganz schönes Chaos.




      Na ja. Du kannst doch aber nicht generell von einem starren Geschäftsmodell ausgehen. Will heissen, wenn ein Sender wegbricht (Pleite gegangen), kannst Du ja auch nicht fordern, dass er dennoch drinnenzubleiben hat.

      Wichtig ist vor allem, was bei Vertragsabschluss im Vertrag stand. Vor allem hier auch die kleinen * beachten. Ggf. stehen da Klauseln drinnen, die das Entfernen und Hinzufügen von Sender(n) / -gruppen erlauben seitens Telekom.

      Nicht missverstehen. Ich möchte auch mehr Klarheit haben, denn momentan isses ein ganz schönes Chaos.



      Na ja. Du kannst doch aber nicht generell von einem starren Geschäftsmodell ausgehen. Will heissen, wenn ein Sender wegbricht (Pleite gegangen), kannst Du ja auch nicht fordern, dass er dennoch drinnenzubleiben hat.

      Wichtig ist vor allem, was bei Vertragsabschluss im Vertrag stand. Vor allem hier auch die kleinen * beachten. Ggf. stehen da Klauseln drinnen, die das Entfernen und Hinzufügen von Sender(n) / -gruppen erlauben seitens Telekom.

      Nicht missverstehen. Ich möchte auch mehr Klarheit haben, denn momentan isses ein ganz schönes Chaos.



      Du hast die Crux noch nicht verstanden. Es wurde und wird dem Kunden sowohl im "Entertain 03/2013" also auch direkt in der Werbung auf den betreffenden Kanälen suggeriert, dass man die Kanäle sehen könnte, wenn man die betreffenden Pakete bucht. Von neuen (!!!) Paketen ist dabei nirgendwo die Rede. In sofern ist das eine total falsche Information und Täuschung des Kunden. Und DAS ist so gesetzlich ganz sicher nicht zulässig. Man muss halten. was man verspricht und nicht dann über eher verborgenere Kanöle (was diese Hilfe-Foren nun mal eher sind) sich dann auf irgendwelche neuen Pakete berufen, die so einfach nicht kommuniziert wurden und werden an den betreffenden Stellen. Und hier wurde in der "Entertain 03/2013" eben versprochen, dass die RTL Sender jeder sehen kann, die die Pakete "Film" und "Lifestyle" bzw. das Paket "Big TV", was diese beiden Paket ja enthält, hat (anders ist die dortige allgemeine Formulierung einfach nicht aufzufassen). Doch genau dem widersprecht man jetzt mit dieser Auffassung mit neuen Paketen - womit man hier nun mal, meiner Auffassung, gegen geltendes Recht verstößt.
      Nein. Eigentlich ist NUR der Vertrag wichtig, denn in dem steht alles drinnen, was für Dich relevant ist und nicht was die Werbung sagt. ;)
      Du musst da unterscheiden denke ich. Dein Altvertrag sagt Dir, was die Telekom mit Dir abgeschlossen hat. Wenn da irgendwas drinnen steht, daß die Telekom keine Sender / Pakete entfernen darf bzw. nicht zu Deinem Ungunsten, dann kannst Du Dich über eine einseitige Vertragsänderung beschweren. Alles andere, was die Telekom neu macht und im Vertrag steht "...die Telekom behält sich vor, Sender / Pakete zu entfernen, wenn es erforderlich ist".
      Irgendein gedrucktes Werbeblatt, welches von zig Wochen Redaktionsschluss hat, kann man wohl kaum für Deinen Vertrag heranziehen.

      btw. Ich verstehe schon, was du meinst, aber für mich persönlich wäre erst mal mein Vertrag wichtig und nicht ein x bel. Werbeblatt. ;)

      Es geht nicht (nur) um irgend ein "Werbeblatt". Auf allen Quellen kommuziert die Telekom, dass für die neuen Sender die Buchung der Pakete "Film" bzw. "Lifestyle" oder des Pakets "Big TV" notwendig ist. Ich habe letzteres, kann aber die Sender trotzdem nicht sehen. Die Lösung wird einem dann hier so versteckt aufgetischt. Und DAS ist Täuschung am Kunden. Wenn der Verkäufer (hier die Telekom) offiziell sagt, "du bekommst die Ware A unter der Bedingung B" und man bekommt die Ware dann nicht, obwohl man Bedingung B erfüllt, und im Nachhinein erklärt der Verkäufer dann "tja, es gibt jetzt eine neue Bedingung B, die erfüllt werden muss und nicht mehr die alte Bedingung B" dann ist das Täuschung am Kunden und daher unlauterer Wettbewerb (da gänzlich intransparent und unter Vorspiegelung falscher Tatsachen).

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    • 12 years ago

      @Svensonc dann sieh dir mal die neue Senderliste an http://www.telekom.de/senderliste
      wo steht da was dass man zum Empfang der neuen Sender auch ein neues Filmpaket brauch, die mit ² gekennzeichnete bezieht sich auf die Nutzung der HD-Option, Die Pakete sind nur mit 1 gekennzeichnet, was die Mindestvertragslaufzeite betrifft.

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    • 12 years ago

      Nach meiner laienhaften Meinung müsste die Telekom dem "neuen" BigTV-Paket zumindest einen anderen Namen geben (BigTV+ oder was weiß ich). So ist das wirklich eine zweifelhafte Vorgehensweise gegenüber den Altkunden. Die Bestandskunden von HD-Start bekommen doch auch die Aufschaltung der RTl-Sender für 4,95 €, auch wenn Neukunden 6,95 € zahlen.

      Ich hatte das BigTV nie, aber ich gehe mal davon aus, dass früher beim alten Paket schon mal neue Sender hinzugefügt wurden?! Ich kann mir nicht vorstellen, dass in den Bedingungen zum alten BigTV-Paket steht: "Ihnen werden für diesen Preis noch maximal X Sender hinzugefügt". Also, wo ist der Grund, diese neuen Sender nicht hinzuzufügen?

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