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26.10.2018 11:38
Liebe Community,
leider wurde in unserer Straße (Bahnhofsvorstadt Bremen) ein von Kindern ganz offiziell und wunderschön gestalteter Verteilerkasten mutwillig und völlig unsachgemäß grün übermalt.
Nicht nur, dass es schade um das Bild der Kinder ist, gehen wir davon aus, dass der neue und nicht fachmännisch aufgetragene Lack (siehe Anhang) eine Sachbeschädigung von Telekom Eigentum darstellt.
Über einen entsprechenden Kontakt wären wir sehr dankbar .
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @Dobbendog
ob Bunt, oder nur Grün, ist Geschmacksache. Eine Sachbeschädigung liegt vermutlich in beinen Fällen nicht vor.
Siehe folgende Seite:
https://www.telekom.com/de/blog/konzern/artikel/aus-grau-wird-bunt-64812
Schöne Grüße,
P-Zeh
26.10.2018 11:42
@Dobbendog: Damit die Telekom-Teamies Dir helfen können, trage bitte hier:
https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile%3Atelekom-custom-user-pro...
Deine Kontaktdaten ein, auf die nur die Telekom Teamies Zugriff haben.
Gruß Ulrich
Hallo @Dobbendog
ob Bunt, oder nur Grün, ist Geschmacksache. Eine Sachbeschädigung liegt vermutlich in beinen Fällen nicht vor.
Siehe folgende Seite:
https://www.telekom.com/de/blog/konzern/artikel/aus-grau-wird-bunt-64812
Schöne Grüße,
P-Zeh
26.10.2018 12:10
Lieben Dank für den Hinweis. Leider war es ja vorher genau so ein künstlerisch gestalteter Verteilerkasten wie im Bericht dargestellt:-(
26.10.2018 12:28 Zuletzt bearbeitet: 26.10.2018 12:36 durch den Autor
Hallo @Dobbendog,
hier muss ich @P-Zeh recht geben.
Ein übermalter Kasten stellt nicht unbedingt den Tatbestand einer Sachbeschädigung da, nur weil vielleicht der Antrag nicht gestellt wurde.
Das Bild der Kinder galt doch wohl nicht als "Kunstwerk", an welcher man vielleicht noch eine Sachbeschädigung festmachen könnte.
...und wie will man den Wert für das vermeitliche Kunstwerk feststellen?
Bitte daran denken: Ein persönlich ansprechendes Werk muss immer noch kein Kunstwerk sein.
Werden Kästen (Telefon,Stom,Post usw.) zum übermalen dagegen nicht frei gegeben, so handelt es sich in der Tat um eine Sachbeschädigung.
Der hier festzusetzende Schaden-Wert ist immer die Rückführung im original Zustand.
26.10.2018 12:31
Hallo @Dobbendog,
das scheint aber kein Telekomkasten zu sein. Eher ein Stromverteiler oder Ampelsteuerung.
26.10.2018 12:34
@Dobbendog schrieb:Lieben Dank für den Hinweis. Leider war es ja vorher genau so ein künstlerisch gestalteter Verteilerkasten wie im Bericht dargestellt:-(
Dann ist das natürlich sehr ärgerlich und sicher eine große Enttäuschung nicht nur für die Kinder, aber vielleicht erweist sich die grüne Farbe nur als Grundierung für eine nachfolgende hübsche Blumenwiese.
Schöne Grüße,
P-Zeh
26.10.2018 13:01
@Patti Müller schrieb:
das scheint aber kein Telekomkasten zu sein. Eher ein Stromverteiler oder Ampelsteuerung.
Hier sehen die Telekomkästen KVz genauso aus, nur nicht grün sondern grau.
@All: @Dobbendog vermutet hier Sachbeschädigung, da er nicht davon ausgeht, dass der Kasten durch einen offiziell dafür beauftragen Dienstleister des Kasteneigentümers grün gestrichen wurde. Dann wäre es Sachbeschädigung, egal ob der Kasten vorher durch Kinder oder Bansky bemalt worden wäre.
Sollte ein Auftrag vorgelegen haben, enthält die ausgeführte Dienstleistung erhebliche Sachmängel!
Gruß Ulrich
26.10.2018 13:28
@UlrichZüber die Farbe und Qualität der selben lässt sich jetzt streiten. Die Bauform kenne ich aber nur von Stromkästen, gibts hier in der Gegend auch gelegentlich. Bei Wikipedia sind einige Kvz abgebildet, andere kenne ich nicht.
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