Sonderkündigung wird nicht anerkannt und muss nun weiter den Vertrag bezahlen obwohl ich nicht mehr dort wohne

Gelöst

Mein gesamtes Problem mit der Telekom konnte nicht gelöst werden. 

Es ist einfach das Problem, dass ich umgezogen bin und eine Haushaltszusammenführung gemacht habe. Dort ist allerdings ein bestehender Vertrag eines anderen Anbieters. Genau aus diesem Grund greift bei mir nicht das Sonderkündigungsrecht und ich darf noch bis 04/20 monatlich fast 60 € zahlen, obwohl ich diese Leistung nicht mehr beziehe, da ich nicht mehr dort wohne, wo der Antrag begonnen hat. Eine Mobilfunkkarte mit 2 Jahreslaufzeit wurde angeboten- leider nützt mir das nichts, denn ich habe ja einen bestehen Mobilfunkvertrag bei der Telekom und der bleibt bestehen, denn ich bin ja mit diesem zufrieden.

Das Prozedere ist für mich unlogisch. Warum wird ein Vertrag aufrecht erhalten, und das Sonderkündigungsrecht nicht akzeptiert, nur weil der neue Haushalt einen anderen Anbieter hat? Was kann ich nun tun?

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung

@Ilka Scheel  schrieb:

Es ist einfach das Problem, dass ich umgezogen bin und eine Haushaltszusammenführung gemacht habe. Dort ist allerdings ein bestehender Vertrag eines anderen Anbieters. Genau aus diesem Grund greift bei mir nicht das Sonderkündigungsrecht


Mit Verlaub - das ist totaler Quatsch.

 

Um ein Sonderkündigungsrecht zu erhalten muss man einerseits umziehen und andererseits einfach mal einen Umzug gem. Telekommunikationsgesetz beauftragen - sprich unveränderter Vertrag an der neuen Adresse. Das geht nicht online!!!

 

Entweder das geht - dann kein Sonderkündigungsrecht, dann kannst Du den Anschluss umziehen an die neue Adresse und Dir überlegen wir Ihr das künftig machen wollt (einmalige Kosten: 70 Euro für den Umzug)

Oder das geht nicht - dann Sonderkündigungsrecht.

 

Wenn an der neuen Adresse bereits ein Anschluss eines anderen Anbieters vorhanden ist, dann verhindert das nicht das Sonderkündigungsrecht. Ganz im Gegenteil, das erhöht die Chancen auf ein Sonderkündigungsrecht sogar erheblich.

 

Es gibt eine KULANZREGELUNG der Telekom die nur zur Anwendung kommt wenn bei einem Zusammenziehen in der neuen Wohnung bereits ein Telekomanschluss vorhanden ist. Das ist aber nicht zu verwechseln mit dem gesetzlichen Anspruch auf ein Sonderkündigungsrecht wegen Umzugs.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  


@Ilka Scheel  schrieb:

Was kann ich nun tun?



Einen Umzug beauftragen und zwar telefonisch oder im Shop.

Kann der Anschluss 1 zu 1 umgezogen werden nutzt du ihn einfach an deinem neuen Wohnort, kann er das nicht kannst du mit Dreimonatsfrist kündigen, alles ganz einfach und im TKG genau so geregelt.

@Ilka Scheel 

 

Du beauftragst einen Umzug gemäß TKG z.B. an der Hotline.

 

a) der Anschluss wird umgezogen und zu gleichen Konditionen weitergeführt und du kannst ihn nutzen.

b) der Anschluss kann aus technischen Gründen nicht umgezogen werden, dann kannst du mit der 3 Monatsfrist kündigen.

Lösung

@Ilka Scheel  schrieb:

Es ist einfach das Problem, dass ich umgezogen bin und eine Haushaltszusammenführung gemacht habe. Dort ist allerdings ein bestehender Vertrag eines anderen Anbieters. Genau aus diesem Grund greift bei mir nicht das Sonderkündigungsrecht


Mit Verlaub - das ist totaler Quatsch.

 

Um ein Sonderkündigungsrecht zu erhalten muss man einerseits umziehen und andererseits einfach mal einen Umzug gem. Telekommunikationsgesetz beauftragen - sprich unveränderter Vertrag an der neuen Adresse. Das geht nicht online!!!

 

Entweder das geht - dann kein Sonderkündigungsrecht, dann kannst Du den Anschluss umziehen an die neue Adresse und Dir überlegen wir Ihr das künftig machen wollt (einmalige Kosten: 70 Euro für den Umzug)

Oder das geht nicht - dann Sonderkündigungsrecht.

 

Wenn an der neuen Adresse bereits ein Anschluss eines anderen Anbieters vorhanden ist, dann verhindert das nicht das Sonderkündigungsrecht. Ganz im Gegenteil, das erhöht die Chancen auf ein Sonderkündigungsrecht sogar erheblich.

 

Es gibt eine KULANZREGELUNG der Telekom die nur zur Anwendung kommt wenn bei einem Zusammenziehen in der neuen Wohnung bereits ein Telekomanschluss vorhanden ist. Das ist aber nicht zu verwechseln mit dem gesetzlichen Anspruch auf ein Sonderkündigungsrecht wegen Umzugs.


@Ilka Scheel  schrieb:

 

Warum wird ein Vertrag aufrecht erhalten, und das Sonderkündigungsrecht nicht akzeptiert, . . . ..


Weil das kein Recht ist, sondern eine Kulanz-Leistung der Telekom.

 

Dagegen sind die Regeln für eine Sonderkündigung bei einem Umzug gesetzlich verankert.

Nur muss man sich dann auch selbst an diese Regeln halt, dann klappt das mit der Sonderkündigung, wenn der Anschluss nicht umgezogen werden kann.