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Die Telekom Community für Geschäftskunden

Aktueller Hinweis

Gewerblicher Festnetzanschluss inkl. Internet kann nicht in die neuen Räumlichkeiten mitgenommen werden

Gelöst

Hallo Community,

hallo Telekom Team,

 

leider müssen wir von unseren Geschäftsräumlichkeiten weg. Wir verlagern die Geschäftsräume (Büro) in unser Einfamilienhaus bei dem ein privater Anschluss meiner Freundin vorhanden ist. Leider gibt es nur einen Anschluss in diesem Haus so dass ich den Vertrag nicht mitnehmen kann.

Den Geschäftsanschluss kann ich nun nicht dort anschließen. Muss ich den ungenutzen Vertrag ohne Leistung weiter bezahlen? Oder kann ich auch den Gewerbeanschluss vorzeitig kündigen (Sonderkündigungsrecht?)

 

Herzliche Grüße

Christian Lehrke

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
Eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit gibt es für dich als Geschäftskunde nicht, diese Regelung ist Verbrauchern vorbehalten. Also ja, du musst entweder den Vertrag einfach bis zum Ende der Laufzeit voll bezahlen oder kannst es mit ner Einmalsumme regeln.

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Lösung
Eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit gibt es für dich als Geschäftskunde nicht, diese Regelung ist Verbrauchern vorbehalten. Also ja, du musst entweder den Vertrag einfach bis zum Ende der Laufzeit voll bezahlen oder kannst es mit ner Einmalsumme regeln.

@c.lehrke  schrieb:

Muss ich den ungenutzen Vertrag ohne Leistung weiter bezahlen?


Ja

 


@c.lehrke  schrieb:

Oder kann ich auch den Gewerbeanschluss vorzeitig kündigen (Sonderkündigungsrecht?)

 


 

Nein

Auch solltest du abklären, ob du den privaten Anschluss deiner Freundin überhaupt gewerblich nutzen darfst. Gut möglich, dass du den 2. Anschluss mitnehmen musst, damit es regel konform ist.
Telekom hilft Team
Hallo @c.lehrke,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Ist den schon überprüft worden, ob in dem Einfamilienhaus nur der eine Anschluss schaltbar ist?

Sollten Sie dazu eine Überprüfung wünschen, füllen Sie bitte in Ihren Benutzerdaten die Felder „Kundennummer“ und/oder „Telefonnummer“ aus. Über folgenden Link gelangen Sie sofort zur richtigen Stelle in Ihrem Profil http://bit.ly/Kundeninfos

Im Anschluss freue ich mich über eine kurze Rückmeldung.

Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie auf Grund von Umzug nicht, wenn es ein Gewerbeanschluss ist.

Lieben Gruß Melanie B.