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Aktueller Hinweis

Medical Access Port-Bundle an reinem LTE-Anschluss, Tarifwahl, Einräumung von Vorrechten bei Mobilfunkanschlüssen gemäß PTSG

Gelöst

Mitte Dezember 2018 war es nun soweit, die Buchung von Medical Access Port-Bundle über LTE wurde eskaliert und freigegeben.

Somit sollte dem Zugang zur Telematikinfrastruktur nichts mehr im Wege stehn?

Bis jetzt haben wir ausschließlich einen analogen Telefonanschluss, über welchen Breitband nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Dieser Anschluss ist auch nicht Hybridfähig!

Der richtige Vertrag muss nun her.

Im Land Sachsen wurde die Förderung für den Breitbandausbau nun zu 100% übernommen. Die Kommune hat den Ausbau im Gemeinderat beschlossen, die Förderanträge sind gestellt und die ersten Ausschreibungen werden erstellt. Es ist also zukünftig der Breitbandzugang über Glasfaser zu erwarten, so dass man sich nicht gleich mit einem Zweijahresvertrag binden will!?

Jedoch besteht der terminliche Zwang, bis Juni 2019 unter Androhung von Sanktionen am Versichertenstammdatenmanagement teilzunehmen!

Weiterhin ist das zu erwartende Datenvolumen mengenmäßig nicht zu definieren. Im Breitband würde das kostenmäßig keine Rolle spielen aber über LTE??

Der Grundgedanke war und ist, ein Produkt aus „einer“ Hand zu erhalten, um im möglichen Service-Fall auch nur „einen“ Ansprechpartner mit 24h-Service zu bemühen!?

Wahrscheinlich liegt schon hier der erste Fehler. Der Mobilfunkvertrag kommt von T-Mobile und und das Medical Access Port-Bundle von der Telekom Deutschland GmbH. Die einen und die anderen verkaufen ihr Produkt völlig emotionslos und losgelöst vom anderen.

Ich möchte aber die Sicherheit, dass alles miteinander funktioniert!!!

Den Verkäufer des Mobilfunkvertrages interessiert es nicht, wo der Router steht, ob da im Gebäude überhaupt zufriedenstellender Empfang ist. Er kann nicht sagen, welcher Funkmast der nächste ist, mit welchen Frequenzen dieser sendet. Ich bekomme keine Außenantennen angeboten und weiß auch nicht, wohin ich sie ausrichten sollte.

Ob in diesem Zusammenhang auch Vorkehrungen für die Einräumung von Vorrechten bei Möbilfunkanschlüssen gemäß Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz getroffen werden, kann scheinbar auch niemand beantworten?

Ebenso ist im Bestellformular zum Medical Access Port-Bundle nicht ersichtlich, ob der „VPN-Zugangsdienst“ inklusive eines sicheren Zugangs zum Internet („Secure Internet Service“, SIS) angeboten wird?

Preislich ist der Förderbetrag der Gematik voll ausgeschöpft und lässt für den Arzt keinerlei Spielräume mehr zu, obwohl die Starterpauschale für PVS-Update, Installation, Schulung, Ausfallzeiten und zusätzlichen Aufwand in der VSDM-Startphase gewährt wird!?

 

Wie macht man es nun richtig?

Geschäftskundenvertrag oder Privatkundenvertrag bei der Telekom? Ärzte sind Freiberufler und somit nicht vorsteuerabzugsberechtgt!

Den Router im freien Handel kaufen? Oder Prepaidvertrag bei Congstar?

Und zum besseren Verständnis, bei der Telekom werden Ärzte nicht in den Filialen betreut sonder ausschließlich über den Geschäftskundenservice kleine und mittelgroße Unternehmen Migrationsbegleitung für Ärzte. Also auch irgendwie online!

Die angebotenen Preise sind außerdem noch höher als im Online-Vergleich bei der Telekom.

 

Wer kann da weiterhelfen?

 

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
Telekom hilft Team

Hallo @sonnetimo,

herzlich willkommen in unserer Community.

Wie Sie hier schon geschrieben haben, gibt es für Ärzte ein Sonderteam, dass sich um alle Belange und umfassende Beratungen zu diesem Themen, kümmert.

Haben Sie diese Kollegen denn schon einmal kontaktiert?

Ich kann für Sie gerne den richtigen Ansprechpartner informieren, wenn Sie in Ihrem Profil Ihre Kundendaten hinterlegen. Lassen Sie mir dann bitte eine kurze Nachricht zukommen.

Wegen der Frage zur bevorrechtigten Bereitstellung gemäß PTSG habe ich diesen Link beigelegt.

Viele Grüße Martina Ha.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

GK Tarif und bloß keine für PK.
Nur weil ein Arzt nicht Vorsteuerabzugsberechtigt ist, heißt dies nicht, dass Praxis es nicht ist.

Im Betreff erwähnst du eine Bevorrechtigung gemäß PTSG, hast du überhaupt eine entsprechende Berechtigung?

 


@CyberSW  schrieb:
Im Betreff erwähnst du eine Bevorrechtigung gemäß PTSG, hast du überhaupt eine entsprechende Berechtigung?

Als niedergelassener Arzt benötigt man keine spezielle Berechtigung. Die Zugehörigkeit zur Berufsgruppe reicht hier der BNetzA aus.

 

 

Falsch! Und zwar komplett @Mächschen
Bitte PTSG §7 beachten.

@CyberSW

meine Quelle

@CyberSW

 

Die Übersetzen den Paragraph 6 Abs 2 Nr. 6 (Aufgabenträger im Gesundheitswesen) PTSG

Irgendwelche Uralte Artikel von irgendwelchen Zeitungen sind so klare Beweise?
Was im Gesetz steht ist hier maßgeblich, da steht eine Bescheinigung muss vorgelegt werden und so will es auch die Telekom.
Da kannste dich aufn Kopf stellen.
Lösung
Telekom hilft Team

Hallo @sonnetimo,

herzlich willkommen in unserer Community.

Wie Sie hier schon geschrieben haben, gibt es für Ärzte ein Sonderteam, dass sich um alle Belange und umfassende Beratungen zu diesem Themen, kümmert.

Haben Sie diese Kollegen denn schon einmal kontaktiert?

Ich kann für Sie gerne den richtigen Ansprechpartner informieren, wenn Sie in Ihrem Profil Ihre Kundendaten hinterlegen. Lassen Sie mir dann bitte eine kurze Nachricht zukommen.

Wegen der Frage zur bevorrechtigten Bereitstellung gemäß PTSG habe ich diesen Link beigelegt.

Viele Grüße Martina Ha.

Hallo,

herzlichen Dank an alle, die mit konstruktiven Beiträgen diese Community so hochwertig gestalten und zu Lösungen führen.

Ja, der Kontakt zu dem Sonderteam für Ärztebetreuung ist hergestellt und hat mich bis zum heutigen Stand geführt.

Dieses Team setzt seine Beratung aber auf besehende Anschlüsse auf, bei der Umstellung von analog zu digital, bzw. vertreibt die Hardware für den Zugang zur Telematikinfrastruktur. Voraussetzung hierfür ist jedoch ein vorhandener Breitbandzugang.

Und genau das ist mein Problem, auf welches ich in meinem Schreiben vom September 2017 an das Bundesgesundheitsministerium hingewiesen habe:

"..... Zwingende Voraussetzung für die Nutzung der Telematikinfrastruktur ist ein dauerhafter Internetanschluss in der Praxis. Da die verfügbare Bandbreite bei DSL-Providern von Region zu Region stark schwankt, werden angeblich die Mindestvoraussetzungen für die Nutzung im Rahmen der Erprobung durch die gematik noch validiert.

Verantwortlich für den Aufbau, Betrieb und die Weiterentwicklung der TI ist die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte, kurz gematik. Gesellschafter der gematik sind der GKV-Spitzenverband, die Kassenzahnärztliche und die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Bundesärztekammer und die Bundeszahnärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Deutsche Apothekerverband.

Diese Gesellschaft scheint aber diesen wichtigen Punkt und Grundlage für die Nutzung der TI, die Bereitstellung des dauerhaften Internetanschlusses, zu ignorieren und auf die Praxisbetreiber abzuwälzen!?

Leider ist auch unsere Praxis davon betroffen, sich im ländlichen Raum innerhalb einer geografischen Senke und somit weitab von Internetversorgung jeglicher Form zu befinden. Nur mit erhöhtem finanziellem Aufwand wäre hypothetisch ein stabiler Breitbandzugang zum Internet möglich.      ....,

..... Unter den Service-Mitarbeitern der Telekom kursiert der mit viel Wahrheit behaftete Spruch – „Entweder schnelles Internet oder schönes Wohnen!“. Diesen könnten wir in unserer Situation umschreiben.-.“Entweder schnelles Internet oder zahnärztliche Versorgung im ländlichen Raum!“

Wie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu lesen ist – „Das Angebot von breitbandigen Internetanschlüssen, wie z. B. DSL, VDSL, UMTS oder LTE unterliegt nach dem Telekommunikationsgesetz nicht den Vorgaben der Grundversorgung. Damit ist kein Anbieter verpflichtet, Endkunden mit einem breitbandigen Internetanschluss zu versorgen.“, – wird man hier allein gelassen.

Europarechtliche Vorgaben enthalten die Pflicht zur Bereitstellung eines funktionalen Internetzugangs, dies aber lediglich im Rahmen eines Anschlusses zum öffentlichen Telefonfestnetz und ausdrücklich begrenzt auf einen einzelnen Schmalbandnetzanschluss.

Wie soll nun die Forderung der gesetzlichen Vorgabe nach Durchführung des VSDM erfüllt werden? ....."

 

Der Lösungsansatz, als Teilnehmer an der ersten Stufe der Erprobung der Telematikinfrastruktur auf das Problem des fehlenden Breitbandzugangs aufmerksam zu machen, wurde durch die Festlegung der gematik, keine Erprobung des Versichertenstammdatenmanagements in Sachsen durchzuführen, per email vom 3.Mai 2017 zunichte gemacht.

 

Ein weiteres Schreiben an das für die Infrastruktur zuständige Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr im Januar 2018 brachte wenigstens als möglicher kleiner Baustein etwas großes mit ins Rollen, die bereits erwähnte 100%-Förderung!

 

D.h. Breitband kommt, aber nicht bis Ende Juni 2019. Und da war es wieder, mein Problem.

 

Wie heißt es schön in den Erläuterungen zum e-Health-Gesetz:

"Der Fall der Nichtverfügbarkeit eines Breitbandanschlusses ist im Gesetz nicht vorgesehen!?"

 

Achtung Luft anhalten! Jetzt kommt die kurze Abteilungsbeschreibung des Sonderteams der Telekom für Ärztebetreung:

Deutsche Telekom service GmbH
Geschäftskundenservice kleine und mittelgroße Unternehmen
Sales und Care Geschäftskunden KMU SK 52-07 Leipzig
Migrationsbegleitung für Ärzte

 

Eine absolut freundliche und lösungsorientierte Mitarbeiterin schrieb noch am 12. November 2018:

"..... Die Telematik benötigt ein Festnetz-Internet von mindestens DSL2000. Verfügbar ist aber bei Ihnen ein reiner Mobilfunkanschluss mit LTE; dies ist kein Hybrid-Anschluss im Bereich Festnetz (dieser ist bei Ihnen ebenfalls nicht verfügbar). Ein Mobilfunk-Anschluss taugt für die Telematik leider nichts. Dies wurde mir auch von T-Systems bestätigt.

Es tut mir leid, Ihnen keine andere Info geben zu können. ....."

 

Mehrmaliges Nachhaken auch über die Geschäftsführung der Landeszahnärztekammer führte dann zu folgender Aussage:

"..... soeben erhielt ich eine Information von T-Systems, dass die Buchung von Medical Access Port Bundle theoretisch auf LTE möglich ist.

Diese Möglichkeit war uns im Vertrieb bisher nicht bekannt und wurde meines Wissens nach bisher auch nicht angewandt.

Der Vorgang muss in unserem Hause noch prozessiert werden; durch die Geschäftsführung ist aber kommuniziert, dass dies nun erledigt wird.

Sobald uns ein Prozess für eine solche Buchung vorliegt, werde ich Sie benachrichtigen. ....."

 

Diese nun absolut tolle Nachricht stellt mich jetzt aber vor das in meinem Eingangs-Thread beschriebene Szenario.

Schön wäre doch gewesen, wenn die T-System die bei der Eskalierung eingesetzten Bedingungen mitgeteit hätte, mit welchem LTE-Band, mit welcher Mindestsignalstärke, mit welchem Mindest-Down- und -Upload, mit welchem VPN usw.!?

 

Muss ich jetzt alles wieder allein herausfinden?

Was ist nun der richtige Vertrag?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe!

 

 

 

Telekom hilft Team
Hallo @sonnetimo,

wie meine Kollegin Ihnen schon geschrieben hat, gibt es für Ärzte ein Sonderteam.

Trotzdem füllen Sie in Ihren Benutzerdaten die Felder „Kundennummer“ (wenn vorhanden) und/oder „Telefonnummer“ aus.

Über folgenden Link gelangen Sie sofort zur richtigen Stelle in Ihrem Profil http://bit.ly/Kundeninfos

Im Anschluss freue ich mich über eine kurze Rückmeldung.

Ich werde mich dann bei Ihnen melden.

Viele Grüße Axel K.

Hallo,

 

Kundennummer ist eingefügt...

Hallo @sonnetimo,

wie Sie schon geschrieben haben, ist der Prozess noch in Klärung. Die zuständige Kollegin vom Ärzteteam ist mit T-System im Kontakt und hat sich den Vorgang auf Wiedervorlage gelegt. Sie wird Sie informieren, sobald es hier eine Lösung gibt.

Sollte hier im Januar keine Rückmeldung bei Ihnen erfolgen, dann geben Sie mir bitte Bescheid. Ich frage dann gerne noch mal für Sie nach.

Viele Grüße Martina Ha.